eZono AG – Hauptversammlung 2016

eZono AG

Jena

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 12. April 2016, 09.30 Uhr, in unseren Geschäftsräumen (Spitzweidenweg 32, 07743 Jena) stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der eZono AG ein.

Tagesordnung

1.

Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen und Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 715.811,– um bis zu EUR 400.000,– auf bis zu EUR 1.115.811,– durch Ausgabe von bis zu 400.000 neuer auf den Namen lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 gegen Bareinlage zum Ausgabepreis von EUR 5,00 je Aktie zu erhöhen

Die jungen Aktien sind für dasjenige Geschäftsjahr, in dem die Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen wird, in voller Höhe gewinnbezugsberechtigt.

Den Aktionären wird der Bezug der jungen Aktien im Verhältnis 7:4 angeboten. Spitzenbeträge oberhalb dieses Bezugsverhältnisses sind vom Bezugsrecht ausgeschlossen. Die Bezugsrechte sollen weder handelbar noch abtretbar sein. Die Frist zur Annahme des Bezugsangebots endet zwei Wochen nach Bekanntmachung desselben. Im Falle einer nicht vollständigen Ausschöpfung der Bezugsrechte sollen die nicht bezogenen neuen Aktien (einschließlich der nicht bezogenen Spitzen) zu einem vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Ausgabebetrag an Aktionäre und/oder an Dritte zur Zeichnung angeboten werden; dieser Ausgabebetrag darf jedoch EUR 1,– je Aktie nicht unterschreiten.

Die Durchführung der Kapitalerhöhung ist bis zum 30. September 2016 abzuschließen. Entsprechend werden alle Zeichnungen unverbindlich, wenn bis dahin die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht in das Handelsregister eingetragen ist.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

2.

Beschlussfassung über die Schaffung eines weiteren bedingten Kapitals und Satzungsänderung

Mit Beschluss vom 15.01.2015 hat die Hauptversammlung den Vorstand zu TOP 2 ermächtigt, insgesamt bis zu 3.000.000 Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die zur Wandelung in je eine Aktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 berechtigen. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand zwischenzeitlich Gebrauch gemacht; die Anzahl der insgesamt ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen beträgt 2.999.994 Stück.

Um die damit verbundenen Wandelungsrechte bedienen zu können, benötigt die Gesellschaft eine hinreichende Kapitaldeckung. Aus diesem Grunde soll das bedingte Kapital zum Zwecke der Bedienung der 2.999.994 Wandelanleihen aus der Ermächtigung vom 15.01.2015 wieder aufgestockt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher folgende Beschlussfassung vor.

2.1.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um weitere bis zu EUR 170.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 170.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital VII). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien bei Ausübung von Wandelungsrechten an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15.01.2015 bis zum 31.12.2015 von der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem im vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschluss bestimmten Wandelungspreis.

2.2.

Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung von Wandelschuldverschreibungen gemäß Ermächtigungsbeschluss vom 15.01.2015 und nur insoweit durchzuführen, wie von Wandelungsrechten Gebrauch gemacht wird.

2.3.

Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, in voller Höhe am Gewinn teil.

2.4.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

2.5.

§ 5 der Satzung wird um folgenden Abs. (12) ergänzt:

„(12)

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 170.000,00, eingeteilt in bis zu 170.000 neue auf den Namen lautende Stückaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die auf Grund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 15.01.2015 bis zum 31.12.2015 von der Gesellschaft ausgegeben werden, ihre Wandelungsrechte ausüben. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem im vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschluss bestimmten Wandelungspreis. Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, in voller Höhe am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (Bedingtes Kapital VII).“

2.6.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 5 Abs. (12) der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Wandelungsrechten.

Teilnahmebedingungen und Stimmrechtsausübung

1.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 21 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich (einschließlich Telefax) oder per E-Mail angemeldet haben. Der Versammlungstag und der letzte Tag der Anmeldefrist sind hierbei nicht mitzurechnen.

Somit hat die Anmeldung bis spätestens 05. April 2016 (letzter Anmeldetag) bei der Gesellschaft wahlweise unter folgenden Anschriften zu erfolgen:

per Post: eZono AG, Spitzweidenweg 32, 07743 Jena,

per Telefax-Nr. 0 36 41 / 87 61 759,

per E-Mail: Ina.K@eZono.com.

Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 05. April 2016 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich (Umschreibungsstopp).

2.

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder durch den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine in § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG genannte Person oder Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform (unter Einschluss von E-Mails) zu erteilen.

3.

Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur auf Grund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

4.

Anträge von Aktionären im Sinne des § 126 AktG sowie sonstige Kommunikation im Zusammenhang mit der hier einberufenen Hauptversammlung sind an die unter vorstehender Ziffer 1 näher bezeichneten Adressen zu richten. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Anträge von Aktionären, die rechtzeitig unter einer der angegebenen Adressen eingegangen sind, sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden den anderen Aktionären im Internet unter http://www.ezono.com zugänglich gemacht.

 

Jena, im Februar 2016

eZono AG

Der Vorstand

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