MR. WASH AUTOSERVICE AG – Hauptversammlung 2016

MR. WASH AUTOSERVICE AG

ESSEN

WERTPAPIER-KENN-NR. 775910
ISIN DE0007759102

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Die Aktionäre der Mr. Wash Autoservice AG mit Sitz in Essen werden hiermit zu der am

Freitag, den 22. April 2016, 10:00 Uhr

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen des ATLANTIC Congress Hotel Essen,
Norbertstraße 2a, 45131 Essen, Erdgeschoss, statt.

TAGESORDNUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG DER
MR. WASH AUTOSERVICE AG
AM 22. April 2016 IN ESSEN

1.

BERICHTERSTATTUNG ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2015

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses einschließlich Anhang und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2015.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 am 25.02.2016 gebilligt, der damit festgestellt ist. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher nicht.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 einschließlich Anhang und Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns sind den Aktionären zugänglich zu machen und sind vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt und zusätzlich unter der Internet-Adresse www.mrwash.org/hv2016 abrufbar. Diese Dokumente liegen während der Hauptversammlung im Versammlungssaal zur Einsicht der Aktionäre aus.

2.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.884.516,44 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung von € 0,40 Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie; bei 8.000.000 dividendenberechtigten Stückaktien beträgt der auszuschüttende Gesamtbetrag an die Aktionäre: EUR 3.200.000,00
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen: EUR 3.600.000,00
Gewinnvortrag auf neue Rechnung: EUR 84.516,44
3.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DES VORSTANDES FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATES FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

WAHL DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Raab-Raab GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Melanchthonstraße 5, 47805 Krefeld, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

6.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE SCHAFFUNG EINES GENEHMIGTEN KAPITALS; SATZUNGSÄNDERUNG VON § 4 ABSATZ (6)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Der Vorstand wird ermächtigt, mit der jeweiligen Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2020 um bis zu EUR 4.000.000,00 gegen Bareinlage durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer nennwertloser, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital regelt der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 der Satzung nach völliger oder teilweiser Durchführung oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist neu zu fassen.

§ 4 Absatz (6) der Satzung wird demnach wie folgt neu gefasst:

„Der Vorstand ist ermächtigt, mit der jeweiligen Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2020 um bis zu EUR 4.000.000,00 gegen Bareinlage durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer nennwertloser, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital regelt der Vorstand mit Zustimmung durch den Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 der Satzung nach völliger oder teilweiser Durchführung oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist neu zu fassen.“

7.

BESCHLUSSFASSUNGEN ÜBER WEITERE ÄNDERUNGEN DER SATZUNG

(a)

ÄNDERUNG DES § 9 ABSATZ (2) DER SATZUNG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Die Wahlperiode für den Aufsichtsrat wird von drei auf fünf Jahre erhöht.

§ 9 Absatz (2) der Satzung wird demnach wie folgt neu gefasst:

„Die Aufsichtsratsmitglieder werden gewählt auf die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in der die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die Wahl von Ersatz-Mitgliedern des Aufsichtsrates ist zulässig; ebenso ist die Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes für die restliche Amtsdauer eines ausgeschiedenen Mitgliedes des Aufsichtsrates zulässig.“

(b)

ÄNDERUNG DES § 12 ABSATZ (5) DER SATZUNG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Eine telegraphische Beschlussfassung ist nicht mehr zeitgemäß. Das Wort „telegraphisch“ wird durch „elektronisch“ ersetzt.

§ 12 Absatz (5) der Satzung wird demnach wie folgt neu gefasst:

„Die Beschlüsse des Aufsichtsrates werden in Sitzungen gefasst; sie können auch auf schriftlichem, fernschriftlichem oder elektronischem Wege gefasst werden, falls kein Mitglied widerspricht.

Abwesende Aufsichtsratsmitglieder können dadurch an der Beschlussfassung des Aufsichtsrates teilnehmen, dass sie schriftliche Stimmenabgaben überreichen lassen. Die schriftlichen Stimmenabgaben können durch andere Aufsichtsratsmitglieder oder solche Personen überreicht werden, die zur Teilnahme an der Aufsichtsratssitzung berechtigt sind.“

(c)

REDAKTIONELLE BERICHTIGUNG DER FIRMENSCHREIBWEISE IN DER SATZUNGSÜBERSCHRIFT

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

In der beim Registergericht hinterlegten Satzung ist in der Satzungsüberschrift die geänderte Schreibweise der Firma nicht angepasst. Dies ist redaktionell zu ändern.

Die Satzungsüberschrift wird demnach wie folgt berichtigt:

„Satzung der Mr. Wash Autoservice AG“.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, Nachweis des Anteilsbesitzes

1.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Montag, den 18. April 2016, 24:00 Uhr unter der in der Einberufung nachfolgend hierfür mitgeteilten Anschrift in deutscher oder in englischer Sprache in Textform (§ 126 b BGB) bei der Gesellschaft angemeldet haben.

2.

Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform (§ 126 b BGB) erstellten Nachweises ihres Aktienbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut. Der Nachweis muss in deutscher oder in englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 14. Tages vor der Hauptversammlung, 0:00 Uhr Ortszeit am Gesellschaftssitz, zu beziehen (Legitimationstag), das ist Freitag, der 8. April 2016, 0:00 Uhr, und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung nachfolgend hierfür mitgeteilten Anschrift spätestens bis zum Montag, den 18. April 2016, 24:00 Uhr, zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.

3.

Die Mitteilung über die Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß vorstehender Ziffer 1. und der Nachweis des Aktienbesitzes gemäß vorstehender Ziffer 2. muss bei der Gesellschaft in Textform (§ 126 b BGB) spätestens bis zum Montag, den 18. April 2016, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:

Mr. Wash Autoservice AG
Der Vorstand/HV 2016
Postfach 10 25 03
45025 Essen

oder per Telefax; 0201-22088040

oder per E-Mail: gli@mrwash.de

Allgemeine Hinweise

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG zu einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung bis spätestens 8. April 2016, 24:00 Uhr ausschließlich an den Vorstand der Mr. Wash Autoservice AG zu richten, und zwar entweder per Post an die folgende Anschrift:

Mr. Wash Autoservice AG
Der Vorstand/HV 2016
Postfach 10 25 03
45025 Essen

oder per Telefax: 0201 -22088040

oder per E-Mail: gli@mrwash.de

Alle nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden mit dem Namen des Aktionärs und der Begründung sowie mit einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten zugänglich gemacht. Begründungen brauchen gemäß § 126 Abs. 2 Satz 2 AktG nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen betragen.

 

Essen, im März 2016

Mr. Wash Autoservice AG

Der Vorstand

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