DCI Database for Commerce and Industry AG – Hauptversammlung 2016

DCI Database for Commerce and Industry AG

Starnberg

ISIN: DE000A11QU11//WKN: A11QU1

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Mittwoch, den 18.05.2016, um 14:00 Uhr
im Hotel Vier Jahreszeiten Starnberg, Münchner Str. 17, 82319 Starnberg,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DCI Database for Commerce and Industry AG zum 31.12.2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt deshalb keinen Beschluss zu fassen.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der DCI Database for Commerce and Industry AG aus dem Geschäftsjahr 2015 in Höhe von EUR 293.947,45 auf neue Rechnung vorzutragen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 Herrn Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Dirk Klatt, Mühlenweg 40, 56567 Neuwied, zu wählen.

6. Wahlen zum Aufsichtsrat

Das Amt der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder erlischt mit Beendigung dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung kann eine kürzere Amtszeit bestimmen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Michael Caudera, Vorstand der TM1 trademark one AG, Starnberg, wohnhaft in Starnberg, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Edwin Kunz, Fotograf, wohnhaft in Berg, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

c) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Thomas Friedbichler, geschäftsführender Gesellschafter der Marc Antón Medien, Marketing und Video GmbH in Neusäß, wohnhaft Neusäß/Westheim, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Herr Caudera, Herr Kunz und Herr Friedbichler sind derzeit nicht Mitglieder eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.

Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat ist vorgesehen, Herrn Friedbichler zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sieht § 16 der Satzung folgende Regelung vor:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen.“

Demzufolge gilt: Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend benannten Adresse anmelden und für die bei der Gesellschaft ein besonderer, durch das depotführende Institut ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes eingereicht wird. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des Mittwoch, 27. April 2016, 0.00 Uhr, zu beziehen und muss der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter der nachfolgend benannten Adresse bis spätestens Mittwoch, den 11. Mai 2016, 24.00 Uhr zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

DCI Database for Commerce and Industry AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax-Nummer: +49 (0)89 – 210 27 289
E-Mail: meldedaten@hce.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesem Fall durch das depotführende Institut vorgenommen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall muss die Anmeldung unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig erfolgen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Institutionen oder Personen zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 Aktiengesetz) sowie Aktionärsvereinigungen oder Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 Aktiengesetz erteilt, besteht kein Textformerfordernis, jedoch ist die Vollmachtserteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 Aktiengesetz.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.dci.de im Bereich „Investor Relations“ zum Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der DCI Database for Commerce and Industry AG an die Adresse DCI Database for Commerce and Industry AG, c/o HCE Haubrok AG, Landshuter Allee 10, 80637 München, per Telefax an die Telefax-Nummer +49 (0)89 – 210 27 289 oder auch elektronisch an die E-Mail-Adresse vollmacht@hce.de übermittelt werden.

Stimmrechtsvertreter

Als besonderen Service bietet die DCI Database for Commerce and Industry AG ihren Aktionären wieder an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne Weisungen werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, müssen sich rechtzeitig unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes anmelden.

Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung stehen den Aktionären unter der Internetadresse der Gesellschaft www.dci.de im Bereich „Investor Relations“ zum Download zur Verfügung oder können direkt bei der Gesellschaft unter der für die Anmeldung genannten Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden.

Die Vollmachten und Weisungen für die Stimmrechtsvertreter, die vor der Hauptversammlung erteilt werden, sind bis möglichst Dienstag, den 17. Mai 2016, 12.00 Uhr, bei der Gesellschaft – bei der für die Anmeldung genannten Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse – eingehend zurückzusenden, andernfalls können diese aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch während der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Einsehbare Unterlagen

Der Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2015 können im Internet unter www.dci.de im Bereich „Investor Relations“ eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt.

 

Starnberg, im April 2016

DCI Database for Commerce and Industry AG

Der Vorstand

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