Quebag Bezugs- und Absatz-Aktiengesellschaft für landwirtschaftliche Betriebsmittel und Produkte – Hauptversammlung 2016

Quebag Bezugs- und Absatz-Aktiengesellschaft für landwirtschaftliche Betriebsmittel und Produkte

Pocking

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Mittwoch, den 11. Mai 2016, 19.00 Uhr

im Gasthaus Guggenberger, Poigham, 94167 Tettenweis, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 nebst Geschäftsbericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrates.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 wie folgt zu verwenden:

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 1.612.647,81
Jahresüberschuss 271.942,04
Einstellung in satzungsmäßige Rücklagen -3.837,15
Gewinnvortrag 1.880.752,70
__________________

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand und Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2016.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPWT Kirschner Wirtschaftstreuhand Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Passau zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

5.

Neuwahlen von Mitgliedern des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 96, 101 Abs. 1 AktG und § 76 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes 1952 in Verbindung mit § 129 des Betriebsverfassungsgesetzes 1972.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates nicht gebunden. Dasselbe gilt für die von der Hauptversammlung zu wählenden Ersatzmitglieder.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, aus den nachstehenden Personen die von der Hauptversammlung zu bestellenden Aufsichtsratsmitglieder zu wählen:

Donharl Hans-Jürgen, Landwirt, 84140 Gangkofen
Geiger Wolfgang, Landwirt, 84513 Erharting
Hopper Josef, Landwirt, 94099 Ruhstorf
Obermeier Josef, Landwirt, 84166 Adlkofen
Schmid Franz, Landwirt, 94550 Künzing
Seiler Fritz, Landwirt, 94094 Rotthalmünster

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Jeder Aktionär kann sich auf Grund schriftlich erteilter Vollmacht in der Hauptversammlung vertreten lassen. Die Hauptversammlung kann jedoch eine Vollmacht zurückweisen (§ 10 der Satzung):

1.

Wenn der Bevollmächtigte nicht selbst Mitglied des Vorstandes eines Kontrollringes (Erzeugerringes) der Produktionsrichtung § 5 Ziff. 1) ist, der der Vollmachtgeber angehört, oder

2.

wenn der Bevollmächtigte nicht selbst Aktionär ist,

3.

wenn der Bevollmächtigte nicht selbst Landwirt ist oder

4.

wenn dem Kontrollring, dessen Vorstandsmitglied der Bevollmächtigte ist, nicht mindestens 10 Aktionäre der Gesellschaft angehören oder

5.

wenn der Bevollmächtigte neben seinen eigenen Aktien mehr als 100 andere Aktien vertritt oder

6.

wenn der Bevollmächtigte nicht mindestens 3 Tage vor der Hauptversammlung eine Liste der von ihm zu vertretenden Aktien mit beigefügten schriftlichen Vollmachten eingereicht hat.

 

94060 Pocking, im April 2016

Der Vorstand

Hans Jodlbauer

Maria Schlötterer

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