AIXTRON SE – Hauptversammlung 2016

AIXTRON SE

Herzogenrath

ISIN DE000A0WMPJ6 (WKN A0WMPJ)
ISIN DE000A2AAEV2 (WKN A2AAEV)

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre der AIXTRON SE mit dem Sitz in Herzogenrath zu der am
Mittwoch, den 25. Mai 2016, um 10:00 Uhr MESZ im
Hotel Pullman Aachen Quellenhof,
Monheimsallee 52,
52062 Aachen,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AIXTRON SE zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2015 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs

Diese Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aixtron.com/hv abrufbar. Sie werden auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und dort erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Der Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2015 wird auf neue Rechnung vorgetragen; es wird keine Dividende für das Geschäftsjahr 2015 gezahlt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der AIXTRON SE für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der AIXTRON SE für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

5.

Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Beendigung der am 25. Mai 2016 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung endet grundsätzlich die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es soll daher neu gewählt werden. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) („SE-Verordnung“), § 17 SE-Ausführungsgesetz und § 11 Abs. 1 der Satzung der AIXTRON SE aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Herrn Dr. Andreas Biagosch, München

Geschäftsführer der Impacting I GmbH & Co KG, Oberhaching,

mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 25. Mai 2016 für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre, in den Aufsichtsrat der AIXTRON SE zu wählen;

b)

Herrn Prof. Dr. Wolfgang Blättchen, Leonberg,

Geschäftsführer der Blättchen Financial Advisory GmbH, Leonberg,

mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 25. Mai 2016 für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre, in den Aufsichtsrat der AIXTRON SE zu wählen;

c)

Frau Prof. Dr. Petra Denk, Unterschleißheim,

Professorin für Betriebs- und Energiewirtschaft, Hochschule Landshut, sowie Geschäftsführerin des Instituts für Systemische Energieberatung GmbH an der Hochschule Landshut, Unterschleißheim,

mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 25. Mai 2016 für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre, in den Aufsichtsrat der AIXTRON SE zu wählen;

d)

Herrn Dr. Martin Komischke, Morgarten, Schweiz,

Vorsitzender der Konzernleitung, HOERBIGER Holding AG, Zug, Schweiz,

mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 25. Mai 2016 für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre, in den Aufsichtsrat der AIXTRON SE zu wählen;

e)

Herrn Prof. Dr. Rüdiger von Rosen, Frankfurt a.M.,

Co-Vorsitzender des Vorstands Sino-German Center of Finance and Economics e.V. Frankfurt a.M.,

mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 25. Mai 2016 für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre, in den Aufsichtsrat der AIXTRON SE zu wählen;

f)

Herrn Kim Schindelhauer, Aachen,

Dipl.-Kaufmann,

mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 25. Mai 2016 für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre, in den Aufsichtsrat der AIXTRON SE zu wählen.

Die vorgenannten Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. Der Nominierungsausschuss hat vor dem Hintergrund der aktuellen Geschäftslage dabei besonderes Augenmerk auf Kontinuität, Erfahrung und die Wahrung der notwendigen Expertise, insbesondere die als notwendig erachteten Fach- und Unternehmenskenntnisse der Kandidaten im Aufsichtsrat, gelegt. Um personelle Veränderungen im Aufsichtsrat schrittweise zu ermöglichen, sollen die Wahlperioden nicht mehr einheitlich für das gesamte Gremium, sondern grundsätzlich mit verschiedenen Laufzeiten erfolgen.

Von den vorgeschlagenen Kandidaten qualifiziert sich insbesondere Herr Prof. Dr.Wolfgang Blättchen aufgrund seiner Praxiserfahrung und langjährigen Tätigkeit im Prüfungsausschuss der Gesellschaft als unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.

Herr Prof. Dr. Rüdiger von Rosen hat das 70. Lebensjahr bereits vollendet. Er überschreitet damit die vom Aufsichtsrat in seiner Geschäftsordnung (§ 2 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats) selbst festgelegte Altersgrenze. Danach soll ein Mitglied des Aufsichtsrats in der Regel bei seinem Ausscheiden eine Altersgrenze von 70 Jahren nicht überschreiten. Aufgrund seiner besonderen Expertise sowie der von ihm in den vergangenen Jahren erworbenen profunden Kenntnis von der Gesellschaft und des AIXTRON Konzerns sehen der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats sowie der Aufsichtsrat eine solche Überschreitung hier ausnahmsweise als gerechtfertigt an. Seine Bestellung soll grundsätzlich auch nur für ein Jahr erfolgen. In ihre Überlegungen haben der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats sowie der Aufsichtsrat auch einbezogen, dass Herr Prof. von Rosen der einzige Kandidat ist, bei dem die Altersgrenze temporär nicht eingehalten wird.

Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Kim Schindelhauer für den Fall seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat seine Bereitschaft erklärt hat, erneut für den Posten des Aufsichtsratsvorsitzenden zu kandidieren.

Es ist beabsichtigt, über die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten jeweils im Wege der Einzelwahl gesondert abzustimmen.

Ergänzende Informationen zu den vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten, insbesondere die Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie die Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex finden sich unter Ziffer II. 8 dieser Einladung sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aixtron.com/hv.

II. Weitere Angaben und Hinweise

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat die AIXTRON SE insgesamt 112.720.355 Aktien ausgegeben, die 112.720.355 Stimmen gewähren.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 20 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich entweder mit dem im Anmeldebogen enthaltenen Formular oder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice gemäß des von der Gesellschaft festgelegten Verfahrens unter der Internetadresse www.aixtron.com/hv oder in Textform in deutscher oder englischer Sprache unter der nachfolgend genannten Anmeldeadresse bei der Gesellschaft angemeldet haben:

AIXTRON SE
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 (89) 889 690 633
E-Mail: aixtron@better-orange.de

Der Anmeldebogen sowie die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aixtron.com/hv werden den Aktionären zusammen mit der Hauptversammlungseinladung per Post oder – sofern sie sich bereits für den E-Mail-Versand registriert haben – per E-Mail übersandt. Der Anmeldebogen kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aixtron.com/hv heruntergeladen und zudem unter der oben genannten Anmeldeadresse der AIXTRON SE postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden.

Die Anmeldung muss spätestens bis zum Ablauf des

18. Mai 2016

bei der Gesellschaft eingegangen sein.

Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 20 Ziffer 2 Satz 2 der Satzung Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung und am Tag der Hauptversammlung, d.h. in der Zeit vom 19. Mai 2016 bis einschließlich dem 25. Mai 2016, nicht stattfinden. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sog. Technical Record Date) ist daher der Ablauf, d.h. 24:00 Uhr MESZ, des 18. Mai 2016. Bitte beachten Sie, dass die Aktien durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert werden. Aktionäre können daher auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin frei über ihre Aktien verfügen.

Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Inhaber von American Depositary Receipts (ADR) können unter folgender Adresse weitere Informationen erhalten:

BNY Mellon Shareowner Services
P.O. Box 30170
College Station, TX 77842-3170
USA
E-Mail: shrrelations@cpushareownerservices.com
Telefon (International): +1 (201) 680-6825
Telefon (nur USA): 1-888-269-2377

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sowie grundsätzlich auch der Widerruf der Vollmacht bedürfen der Textform. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Weitere Informationen zur Vollmachtserteilung finden sich in den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist, oder auch durch Übermittlung des Nachweises per Post, per Fax oder per E-Mail an die oben genannte Anmeldeadresse der AIXTRON SE.

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Ein solcher Widerruf erfolgt zudem formfrei durch persönliches Erscheinen auf der Hauptversammlung.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht die Formulare zu verwenden, welche die Gesellschaft hierfür bereithält.

Die Formulare zur Erteilung einer Vollmacht werden dem Einladungsschreiben beigefügt und können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aixtron.com/hv heruntergeladen sowie unter der oben genannten Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden.

Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder einer von § 135 Abs. 8 AktG erfassten Aktionärsvereinigung oder Person oder eines nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituts oder Unternehmens sowie für den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Ein Kreditinstitut darf das Stimmrecht für Namensaktien, die ihm nicht gehören, als deren Inhaber es aber im Aktienregister eingetragen ist, nur auf Grund einer Ermächtigung ausüben.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter

Die Gesellschaft bietet teilnahme- und stimmberechtigten Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind entweder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice gemäß des von der Gesellschaft festgelegten Verfahrens unter der Internetadresse www.aixtron.com/hv oder in Textform zu erteilen.

Die Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice und das Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden dem Einladungsschreiben beigefügt. Das Formular kann zudem unter der oben genannten Anmeldeadresse der AIXTRON SE postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Ferner steht ein Formular zusammen mit weiteren Informationen zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aixtron.com/hv zum Herunterladen bereit.

Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 24. Mai 2016, 18:00 Uhr MESZ (Eingang bei der Gesellschaft), postalisch, per Fax oder per E-Mail an die oben genannte Anmeldeadresse der AIXTRON SE zu übermitteln. Gleiches gilt für die Änderung und den Widerruf erteilter Vollmacht und Weisungen. Der passwortgeschützte Internetservice gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter der Internetadresse www.aixtron.com/hv steht Aktionären zur Vollmachts- und Weisungserteilung ebenfalls zur Verfügung. Änderungen und der Widerruf von bereits erteilten Vollmachten nebst Weisungen über den passwortgeschützten Internetservice sind bis zum 24. Mai 2016, 18:00 Uhr MESZ, möglich. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der zuvor an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht und Weisungen.

5.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihre Stimme durch Briefwahl abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen eingetragenen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig bis zum Ablauf des 18. Mai 2016 (Eingang bei der Gesellschaft) angemeldet sind.

Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt dann entweder schriftlich oder elektronisch unter der oben genannten Anmeldeadresse der AIXTRON SE oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice gemäß des von der Gesellschaft festgelegten Verfahrens unter der Internetadresse www.aixtron.com/hv und muss spätestens bis zum

24. Mai 2016, 18:00 Uhr MESZ

bei der Gesellschaft eingegangen sein.

Ein Formular zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl wird dem Einladungsschreiben beigefügt und kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aixtron.com/hv heruntergeladen werden. Es kann zudem unter der oben genannten Anmeldeadresse der AIXTRON SE postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Auf dem Formular und unter der Internetadresse www.aixtron.com/hv finden Aktionäre weitere Hinweise zur Briefwahl.

Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere ihnen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können sich der Briefwahl bedienen.

Für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl ist ebenfalls der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend.

Abgegebene Briefwahlstimmen können bis zum 24. Mai 2016, 18:00 Uhr MESZ (Eingang bei der Gesellschaft), schriftlich oder elektronisch unter der oben genannten Anmeldeadresse der AIXTRON SE oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice gemäß des von der Gesellschaft festgelegten Verfahrens unter der Internetadresse www.aixtron.com/hv geändert oder widerrufen werden. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der zuvor erfolgten Stimmabgabe per Briefwahl.

6.

Rechte der Aktionäre nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG

Verlangen auf Tagesordnungsergänzung nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 Euro (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 24. April 2016 zugehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die folgende Adresse:

AIXTRON SE
Vorstand
Dornkaulstraße 2
52134 Herzogenrath

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger veröffentlicht und gemäß § 121 Abs. 4a AktG solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden den Aktionären außerdem über die Internetadresse der Gesellschaft unter www.aixtron.com/hv zugänglich gemacht. Die geänderte Tagesordnung wird ferner gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu stellen. Sollen die Gegenanträge bereits im Vorfeld der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden, sind sie gemäß § 126 Abs. 1 AktG mit einer Begründung zu versehen und spätestens bis zum Ablauf des 10. Mai 2016 an die nachstehende Adresse zu übersenden. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

AIXTRON SE
Investor Relations
Dornkaulstraße 2
52134 Herzogenrath
Telefax: +49 2407 / 9030-445
E-Mail: AIXTRON-HV@aixtron.com

Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aixtron.com/hv veröffentlicht.

Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG gelten die vorstehenden Ausführungen einschließlich der Frist für die Zugänglichmachung des Wahlvorschlags (Zugang spätestens bis zum Ablauf des 10. Mai 2016) sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet werden muss. Der Vorstand der AIXTRON SE braucht den Wahlvorschlag nach § 127 Satz 3 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern keine Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält.

Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

7.

Weitergehende Erläuterungen/Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aixtron.com/hv. Auch die nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aixtron.com/hv. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse veröffentlicht.

8.

Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5: Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:

a)

Herr Dr. Biagosch ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Wacker Chemie AG, München, Mitglied des Aufsichtsrats

Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Lürssen Maritime Beteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bremen, Mitglied des Beirats

Ashok Leyland Limited, Chennai, Indien, Non-executive Director

b)

Herr Prof. Dr. Wolfgang Blättchen ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Pfisterer Holding Aktiengesellschaft, Winterbach, Vorsitzender des Aufsichtsrats

FAS AG, Stuttgart, Mitglied des Aufsichtsrats

Er ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

c)

Frau Prof. Dr. Petra Denk ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Pfisterer Holding Aktiengesellschaft, Winterbach, Mitglied des Aufsichtsrats

Sie ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

d)

Herr Dr. Martin Komischke ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

ADCURAM Invest AG, Wien, Österreich, Mitglied des Aufsichtsrats

Er ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

e)

Herr Prof. Dr. Rüdiger von Rosen ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank, Frankfurt a. M., Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Paladin Asset Management Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, Hannover, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Er ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

f)

Herr Kim Schindelhauer ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Sämtliche zur Wahl für den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten sind bereits Mitglieder des Aufsichtsrats der AIXTRON SE. Abgesehen davon bestehen nach Einschätzung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und des Aufsichtsrats zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten und der AIXTRON SE oder deren Konzernunternehmen, ihren Organen oder einem wesentlich an ihr beteiligten Aktionär oder einem mit diesem verbundenem Unternehmen keine maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 DCGK.

Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten insbesondere auch deren Lebensläufe sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.aixtron.com/hv zugänglich.

 

Herzogenrath, im April 2016

AIXTRON SE

Der Vorstand

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