M1 Beauty AG
Berlin
HRB 107637 B des Amtsgerichts Charlottenburg
WKN: A0STSQ ISIN: DE000A0STSQ8
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 15. Juni 2016
um 11.00 Uhr
in der Eventpassage, Auditorium I,
in der Kantstraße 8, 10623 Berlin
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der M1 Beauty AG zum 31. Dezember 2015, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 19. April 2016 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den genannten gesetzlichen Bestimmungen erfolgt eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von EUR 13.125.881,53 wie folgt zu verwenden:
Die Dividende ist am 16. Juni 2016 fällig. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglieder des Vorstands soll im Wege der Einzelentlastung abgestimmt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2015 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Satzungsänderung bezüglich Firma und Gegenstand des Unternehmens Nachdem die zum Konzern gehörende Schlossblick Klinik in Köpenick erfolgreich in Betrieb genommen wurde und weiterhin ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzerns der weitere Erwerb und das Halten von Kliniken sein wird, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, diesem Gesichtspunkt durch Änderung der Firma und des Gegenstands des Unternehmens Rechnung zu tragen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Ziffer 1.1 der Satzung zu ändern wie folgt: „Die Gesellschaft führt die Firma M1 Kliniken AG.“ Vorstand und Aufsichtsrat schlagen ferner vor, Ziffer 2.1 der Satzung zu ändern wie folgt: „Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten und Veräußern von Kliniken/Klinikunternehmen sowie sonstigen Unternehmen und Beteiligungen aller Art, insbesondere im Bereich Healthcare und Gesundheitsimmobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen sowie die Übernahme von sonstigen betriebswirtschaftlichen Aufgaben für Unternehmen.“ |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm. Harry Haseloff, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Berlin, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr zu wählen. |
Weitere Angaben zur Einberufung
1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am Mittwoch, 25. Mai 2016 (0:00 Uhr MESZ) (Legitimationstag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Institut auf den Legitimationstag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des Mittwoch, 8. Juni 2016 (24:00 Uhr MESZ) bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für die Anmeldung und den Nachweis genügt jeweils die Textform (§ 126b BGB). Anmeldestelle: M1 Beauty AG Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis der Berechtigung zu verlangen. Besteht auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. |
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2. |
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
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3. |
Zur Einsicht ausgelegte Dokumente Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015, der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015, der zusammengefasste Lagebericht der M1 Beauty AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Grünauer Str. 5, 12557 Berlin, zur Einsicht für unsere Aktionäre aus. Jeder Aktionär erhält auf Anforderung eine Abschrift dieser Unterlagen. |
Berlin, im Mai 2016
M1 Beauty AG
Der Vorstand