M1 Beauty AG – Hauptversammlung 2016

M1 Beauty AG

Berlin

HRB 107637 B des Amtsgerichts Charlottenburg
WKN: A0STSQ ISIN: DE000A0STSQ8

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, den 15. Juni 2016
um 11.00 Uhr

in der Eventpassage, Auditorium I,
in der Kantstraße 8, 10623 Berlin

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der M1 Beauty AG zum 31. Dezember 2015, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 19. April 2016 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den genannten gesetzlichen Bestimmungen erfolgt eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von EUR 13.125.881,53 wie folgt zu verwenden:

a.

Ausschüttung an die Aktionäre:

Ausschüttung einer Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie von EUR 0,30 (bei 15.000.000 dividendenberechtigten Stückaktien sind das insgesamt EUR 4.500.000,00);

b.

Verbleibt als Gewinnvortrag EUR 8.625.881,53.

Die Dividende ist am 16. Juni 2016 fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglieder des Vorstands soll im Wege der Einzelentlastung abgestimmt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

a.

Herrn Rolf Richter für seine Amtszeit als Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen;

b.

Herrn Patrick Brenske für seine Amtszeit als Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen;

c.

die Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Stefan Mattner für seine Amtszeit als Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2015 zu vertagen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2015 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Satzungsänderung bezüglich Firma und Gegenstand des Unternehmens

Nachdem die zum Konzern gehörende Schlossblick Klinik in Köpenick erfolgreich in Betrieb genommen wurde und weiterhin ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzerns der weitere Erwerb und das Halten von Kliniken sein wird, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, diesem Gesichtspunkt durch Änderung der Firma und des Gegenstands des Unternehmens Rechnung zu tragen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Ziffer 1.1 der Satzung zu ändern wie folgt:

„Die Gesellschaft führt die Firma M1 Kliniken AG.“

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen ferner vor, Ziffer 2.1 der Satzung zu ändern wie folgt:

„Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten und Veräußern von Kliniken/Klinikunternehmen sowie sonstigen Unternehmen und Beteiligungen aller Art, insbesondere im Bereich Healthcare und Gesundheitsimmobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen sowie die Übernahme von sonstigen betriebswirtschaftlichen Aufgaben für Unternehmen.“

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm. Harry Haseloff, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Berlin, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr zu wählen.

Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am Mittwoch, 25. Mai 2016 (0:00 Uhr MESZ) (Legitimationstag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich anmelden.

Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Institut auf den Legitimationstag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des Mittwoch, 8. Juni 2016 (24:00 Uhr MESZ) bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für die Anmeldung und den Nachweis genügt jeweils die Textform (§ 126b BGB).

Anmeldestelle:

M1 Beauty AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49-89-21027289
E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis der Berechtigung zu verlangen. Besteht auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.

Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.

2.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

a.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können nach Maßgabe des § 122 Abs. 2 verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mit dem Nachweis über das Erreichen der Mindestaktienzahl spätestens bis zum Ablauf des Samstag, 21. Mai 2016 (24:00 Uhr MESZ) unter folgender Adresse zugehen:

M1 Beauty AG
Grünauer Str. 5
12557 Berlin
Telefax: +49-30-887086228.

b.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge mit Begründung gegen Vorschläge des Vorstands und/oder Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind mit Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum Ablauf des Dienstag, 31. Mai 2016 (24:00 Uhr MESZ) ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln:

M1 Beauty AG
Grünauer Str. 5
12557 Berlin
Telefax: +49-30-887086228.

Die Veröffentlichung der Gegenanträge und der Wahlvorschläge erfolgt unverzüglich unter der Internetadresse www.m1-beauty.de.

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse veröffentlicht.

c.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

3.

Zur Einsicht ausgelegte Dokumente

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015, der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015, der zusammengefasste Lagebericht der M1 Beauty AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Grünauer Str. 5, 12557 Berlin, zur Einsicht für unsere Aktionäre aus. Jeder Aktionär erhält auf Anforderung eine Abschrift dieser Unterlagen.

 

Berlin, im Mai 2016

M1 Beauty AG

Der Vorstand

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