Wohnungsbaugesellschaft „Bauhütte“ Lübeck, Aktiengesellschaft
Lübeck
EINLADUNG
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am
Montag, 13. Juni 2016, 17.00 Uhr,
in den Räumen des Radisson BLU Senator Hotel,
Willy-Brandt-Allee 6, 23554 Lübeck,
stattfindenden
HAUPTVERSAMMLUNG
ein.
Tagesordnung:
1. |
Begrüßung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates. |
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2. |
Bericht des Vorstandes. |
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3. |
Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses 2015. |
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4. |
Bericht des Aufsichtsrates. |
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5. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2015. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von € 442.362,26 wie folgt zu verwenden:
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6. |
Beschlussfassung über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2015 |
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7. |
Beschlussfassung zu § 16 der Satzung: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Sitzungsgeld unverändert für das Geschäftsjahr 2016 beizubehalten. |
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8. |
Neuwahlen zum Aufsichtsrat: Turnusgemäß scheiden nach § 10 unserer Satzung die Herren Dr. Christoph Küchenmeister und Ralf Stamer aus dem Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren erneut in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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9. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016: Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Revisions- und Treuhand KG, Schülperbaum 23, 24103 Kiel, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. |
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10. |
Verschiedenes. |
Weitere Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung
1. |
Der Jahresabschluss und Gewinnverteilungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2015 liegen während der Öffnungszeiten, montags und mittwochs in der Zeit von 10.00–12.30 Uhr und dienstags und donnerstags von 10.00–16.30 Uhr, in unserer Geschäftsstelle Goebenstraße 1, 23566 Lübeck, zur Einsichtnahme aus. |
2. |
Anträge der Aktionäre zur Beschlussfassung in der Hauptversammlung müssen schriftlich bis zum 3. Juni 2016 in der Geschäftsstelle vorliegen. |
3. |
Stimmberechtigt ist nach § 134 AktG in Verbindung mit § 19 unserer Satzung jeder anwesende Inhaber einer Namensaktie. Für an der Teilnahme zur Hauptversammlung verhinderte Aktionäre kann das Stimmrecht auf einen anderen Aktionär unserer Gesellschaft übertragen werden; die schriftliche Vollmacht muss in jedem Fall vor der Hauptversammlung im Original der Wohnungsbaugesellschaft Bauhütte Lübeck AG vorgelegt werden (Vordruck anbei). Fax- oder E-Mail-Übermittlung genügt nicht. |
Lübeck, den 4. Mai 2016
Wohnungsbaugesellschaft
Bauhütte Lübeck AG
Dr. Christoph Küchenmeister, Vorsitzender des Aufsichtsrates