Smart Mobile Labs AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (Montag, den 31.07.2023, 17.00 Uhr)

Smart Mobile Labs AG

München

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Montag, den 31.07.2023, 17.00 Uhr,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung in den Räumen der Kanzlei

ARQIS Rechtsanwälte, Theatinerstraße 15 (5 Höfe), 80333 München,

ein.

Der Tagungsraum wird den Aktionären im Eingangsbereich mitgeteilt.

 

 

 

Tagesordnung

TOP 1:

Vorlage des vom Aufsichtsrat am 26.06.2023 festgestellten Jahresabschlusses der Smart Mobile Labs AG für das am 30. September 2022 endende Geschäftsjahr, des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 30. September 2022 endende Geschäftsjahr

Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen liegen vom Tage der Einladung an in den Räumen der Gesellschaft aus und werden auf Anforderung den Aktionären zugesandt und werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.

Einer Beschlussfassung bedarf es zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.

TOP 2:

Verwendung des Bilanzgewinns

Ausweislich des festgestellten Jahresabschlusses beträgt der Bilanzgewinn in dem am 30. September 2022 endenden Geschäftsjahr EUR 152.987,39.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Von dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 152.987,39 wird ein Betrag von EUR 0 an die Aktionäre der Gesellschaft ausgeschüttet. Der überschießende Betrag von EUR 152.987,39 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

TOP 3:

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Vorstands, die in dem am 30. September 2022 endenden Geschäftsjahr amtiert haben, wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt.

TOP 4:

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die in dem am 30. September 2022 endenden Geschäftsjahr amtiert haben, wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt.

TOP 5:

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Nach Maßgabe von § 113 Abs. 1 AktG setzt die Hauptversammlung mangels entgegenstehender Satzungsregelung die Vergütung des Aufsichtsrats abschließend durch Beschluss fest. Dem Aufsichtsrat soll nunmehr erstmals eine Vergütung gewährt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt Beschluss zu fassen:

1.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine Vergütung in Form von sog. „virtual shares“ gemäß den Bedingungen des in der Anlage beigefügten Virtual Share Programmes. Danach gewähren die „virtual shares“ unter bestimmten Voraussetzungen einen Zahlungsanspruch gegen die Gesellschaft.

2.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats werden „virtual shares“ wie folgt gewährt:

a)

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Prof. Dr. Christoph von Einem erhält 300 „virtual shares“ zum „Strike Price“ von EUR 41,38.

b)

Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats Dieter John erhält 100 „virtual shares“ zum „Strike Price“ von EUR 41,38.

c)

Das Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Manfred Petri erhält 300 „virtual shares“ zum „Strike Price“ von EUR 41,38.

Im Übrigen gelten jeweils die Bedingungen des Virtual Share Programmes gemäß Anlage, wobei es kein Vesting geben soll.

Allgemeine Hinweise

1.

Teilnahme

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich spätestens bis 26.07.2023, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse:

Smart Mobile Labs AG
z.Hd. Herrn Klaus Nagora
Kistlerhofstr. 70, Geb. 88
81379 München

oder

E-Mail: klaus.nagora@smartmobilelabs.de

anzumelden. Es wird darum gebeten, die Anmeldung bevorzugt per E-Mail zu versenden. Eine Anmeldepflicht besteht nicht.

2.

Stimmabgabe

Gemäß § 17 Abs. 5 der Satzung kann sich ein Aktionär auf der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, der eine der dort genannten Voraussetzungen erfüllt, vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform, wobei eine Übermittlung per Fax oder E-Mail genügt.

3.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG ausschließlich zu richten an:

Smart Mobile Labs AG
z.Hd. Herrn Klaus Nagora
Kistlerhofstr. 70, Geb. 88
81379 München

oder

E-Mail: klaus.nagora@smartmobilelabs.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den Berechtigten nach § 125 Abs. 1 bis 3 AktG zugänglich zu machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind) zugehen.

 

München, im Juni 2023

Vorstand der Smart Mobile Labs AG

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