Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach
Schloßvippach
Einladung
zur 20. ordentlichen Hauptversammlung
unserer Aktiengesellschaft am 17.06.2016
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 17.06.2016, um 19.00 Uhr in der Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach, Weimarische Straße 33, 99195 Schloßvippach stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 nebst dem dazu gehörenden Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates. |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 |
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
4. |
Wahl zum Aufsichtsrat |
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn ihrer Amtszeit beschließt.
Der gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus 3 Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 30 Abs. 3, § 96 Abs. 1 AktG i. V. m. § 76 Abs. 6 BetrVG 1952 aus von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt als von der Hauptversammlung für die neue Amtsperiode gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung zu wählende Mitglieder vor
Dipl.-Ing. (FH) Dietrich Kirchner
Pfarrstraße 72, 99195 Markvippach
Rechtsanwalt Martin Hirschmann
Lilo-Herrmann-Straße 10, 99086 Erfurt
Dr. Carla Weidner
Gerega Nr. 4, 07616 Bürgel
Ersatzmitglied für den Fall, dass ein gewähltes Aufsichtsratsmitglied während der Wahlzeit ausscheidet
VR Hartmut Söllner
Hauptstraße 37, 99439 Berlstedt
5. |
Wahl des Abschlussprüfers |
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Steuerkanzlei Ewald Schneider GmbH, Dortmunder Straße 9, 99086 Erfurt, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Beginn der Hauptversammlung im Aktionärsregister der Gesellschaft eingetragen sind.
Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.
Eventuelle Anträge von Aktionären bitten wir nebst Begründung bis zwei Wochen vor dem Termin der Hauptversammlung zu richten an:
Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach |
Fristgerecht eingegangene Anträge werden mit einer etwaigen Stellungnahme gemäß § 126 AktG über das Internet zugänglich gemacht.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 und der Bericht des Aufsichtsrates liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.
Schloßvippach, 13. Mai 2016
Dr. Gunter Häfner
Aufsichtsratsvorsitzender