CREATON Aktiengesellschaft Wertingen – Hauptversammlung 2016

CREATON Aktiengesellschaft

Wertingen

– Wertpapier-Kenn-Nummern 548 300/548 303 –
– ISIN: DE0005483002/DE0005483036 –

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Donnerstag, den 23. Juni 2016, 13:00 Uhr,
im Forum am Hofgarten, Jahnstraße 2, 89312 Günzburg,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und des Lageberichts der CREATON Aktiengesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Beschlussfassung über die Feststellung des vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015

Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der CREATON Aktiengesellschaft, Dillinger Straße 60, 86637 Wertingen, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations

zugänglich. Auf Anfrage werden den Aktionären kostenlos Abschriften zugesandt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschluss der CREATON Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2015, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, versehen ist, festzustellen.

Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt sind, sieht das Gesetz keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

Es folgen freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zu den Rechten der Aktionäre:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines vom depotführenden Institut in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 2. Juni 2016 (0.00 Uhr MESZ) („Nachweisstichtag“) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 16. Juni 2016 (24.00 Uhr MESZ) unter den folgenden Kontaktdaten zugehen:

CREATON Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist zwar keine Sperre für die Veräußerung oder den Erwerb von Aktien verbunden, eine Veräußerung oder ein Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag hat jedoch keine Auswirkungen mehr auf die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die Berechtigung zum Erhalt der an die Stelle der Dividende getretenen Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre Eintrittskarten, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig und kann schon vor der Anmeldung erfolgen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Kreditinstitute und ihnen nach § 135 Abs. 8 des Aktiengesetzes („AktG“) oder nach § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen wie etwa Aktionärsvereinigungen können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer insoweit möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung übermittelt wird.

Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht die nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:

CREATON Aktiengesellschaft
– Investor Relations –
Dillinger Straße 60
86637 Wertingen
oder
Telefax: +49 (0) 8272 86-511
oder
E-Mail: investor-relations@creaton.de

Am Tag der Hauptversammlung kann der entsprechende Nachweis auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.

Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Zusätzlich bieten wir unseren stimmberechtigten Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, die das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre ausüben, vertreten zu lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie die Erteilung von Weisungen und deren Änderung bedürfen der Textform. Unterlagen hierzu mit dem Vollmachts- und Weisungsformular für die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und den entsprechenden Erläuterungen werden den Aktionären mit der Eintrittskarte übersandt.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens 22. Juni 2016 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein:

CREATON Aktiengesellschaft
– Investor Relations –
Dillinger Straße 60
86637 Wertingen
oder
Telefax: +49 (0) 08272 86-511
oder
E-Mail: investor-relations@creaton.de

Bis zu diesem Zeitpunkt wird im Vorfeld der Hauptversammlung auch ein unter dieser Adresse eingegangener Widerruf einer erteilten Vollmacht oder eine dort eingegangene Änderung von Weisungen berücksichtigt. Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.

Auch im Fall einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich.

Rechte der Aktionäre

Den Aktionären stehen im Vorfeld bzw. in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG zu.

– Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass er seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien ist und dass er die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag hält. Bei der Berechnung der Frist ist § 70 AktG zu beachten.

Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 29. Mai 2016 (24.00 Uhr MESZ), zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie das entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse:

CREATON Aktiengesellschaft
– Investor Relations –
Dillinger Straße 60
86637 Wertingen

oder

E-Mail: investor-relations@creaton.de (elektronische Form, § 126a BGB)

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden den anderen Aktionären außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zugänglich gemacht.

– Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Jeder Aktionär ist gemäß §§ 126, 127 AktG berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu stellen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

CREATON Aktiengesellschaft
– Investor Relations –
Dillinger Straße 60
86637 Wertingen
oder
Telefax: +49 (0) 8272 86-511
oder
E-Mail: investor-relations@creaton.de

Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Rechtzeitig, d.h. bis zum Ablauf des 8. Juni 2016 (24.00 Uhr MESZ), unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.

Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort nochmals mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

– Auskunftsrecht der Aktionäre

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen.

Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, z.B. wenn die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.

Nach § 13 Abs. 1 der Satzung der CREATON Aktiengesellschaft ist der Vorsitzende der Hauptversammlung ermächtigt, angemessene Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit oder der Rede- und Fragezeit zusammengenommen für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte und/oder für einzelne Redner zu Beginn oder während des Verlaufs der Hauptversammlung festzulegen.

Weitere Hinweise

Eine Übertragung der Hauptversammlung in Bild und/oder Ton oder in einer Form, zu der die Öffentlichkeit uneingeschränkten Zugang hat, ist nicht vorgesehen.

Die Gesellschaft macht freiwillig die Informationen gemäß § 124a AktG von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations

zugänglich.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.

 

Wertingen, im Mai 2016

CREATON Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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