CG Gruppe AG – Hauptversammlung 2016

CG Gruppe AG

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2016

 

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am

Mittwoch, den 22. Juni 2016, um 16:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Wilmersdorfer Str. 39 in 10627 Berlin stattfindet.
I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Konzernlageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt und der Konzernabschluss gebilligt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG ist somit nicht erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglieder des Vorstands werden für diesen Zeitraum entlastet.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats werden für diesen Zeitraum entlastet.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

Die Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Rankestraße 21, 10789 Berlin, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 bestellt.

6.

Sonstiges

II. Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse in Textform, auch in elektronischer Form, angemeldet haben:

CG Gruppe AG
Wilmersdorfer Str. 39
10627 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 85 74 736-99
E-Mail: evamaria.fernandez@cg-gruppe.de

Bei der Berechnung der Anmeldefrist sind weder der Tag des Zugangs der Anmeldung noch der Tag der Hauptversammlung mitzurechnen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache daher spätestens bis zum

15. Juni 2016, 24:00 Uhr,

zugehen.

III. Stimmrechtsvertretungen

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung gemäß § 17 der Satzung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist eine fristgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der diesen in § 135 AktG gleichgestellten Personen bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, der Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisung der Vollmacht in der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises der Vollmacht per E-Mail, Telefax oder per Post an folgende Adresse:

CG Gruppe AG
Wilmersdorfer Str. 39
10627 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 85 74 736-99
E-Mail: evamaria.fernandez@cg-gruppe.de

IV. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen, soweit solche Wahlen Gegenstand der Tagesordnung der Hauptversammlung sind.

Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

CG Gruppe AG
Der Vorstand
Wilmersdorfer Str. 39
10627 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 85 74 736-99
E-Mail: evamaria.fernandez@cg-gruppe.de

Die Gesellschaft übersendet Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung per E-Mail an alle Aktionäre und Aufsichtsräte über die ihr zuletzt bekannten E-Mail-Anschriften der Beteiligten, wenn ihr die Gegenanträge mit einer Begründung mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis Montag, den 06. Juni 2016, 24:00 Uhr, unter der vorstehend angegebenen Adresse zugegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Für Wahlvorschläge von Aktionären gelten die vorstehenden Regelungen gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

 

Berlin, im Mai 2016

CG Gruppe AG

Der Vorstand

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