CPU Softwarehouse AG – Hauptversammlung 2016

CPU Softwarehouse AG

Augsburg

ISIN: DE000A0WMPN8

Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein
zu der

am Montag, den 27. Juni 2016, 11:00 Uhr,
im Kongress am Park Augsburg,
Gögginger Straße 10, 86159 Augsburg,
stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Die genannten Vorlagen und der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sind gemäß § 175 Absatz 2 S. 4 AktG von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft www.cpu-ag.com zugänglich. Beschlussfassungen sind zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits festgestellt und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von EUR 675.874,95 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

ANTRÄGE VON AKTIONÄREN

Anträge zu einem Vorschlag der Verwaltung (Gegenanträge) richten Sie bitte unter Beifügung Ihrer Aktionärslegitimation ausschließlich an CPU Softwarehouse AG, Investor Relations, August-Wessels-Straße 27, 86156 Augsburg, Telefax +49(0)821-4602-179. Gegenanträge, die spätestens vierzehn Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens am 12.06.2016, eingehen und die Voraussetzungen des § 126 AktG erfüllen, werden auf der Internetseite der Gesellschaft www.cpu-ag.com zugänglich gemacht.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 20.06.2016, unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes unter der nachfolgend genannten Adresse schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zur Teilnahme anmelden:

CPU Softwarehouse AG
c/o GFEI IR Services
Office Center Plaza Mailänder Str. 2
D-30539 Hannover
Fax: 0511 – 4740 2319
E-Mail: hv@gfei.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes kann durch eine in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bestätigung des depotführenden Instituts des Aktionärs erbracht werden und muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Montag, 06.06.2016, 00:00 Uhr, beziehen; für diese Bestätigung reicht die Textform (§ 126 b BGB) aus. Den Aktionären, die den genannten Nachweis ihres Anteilsbesitzes und ihre Anmeldung form- und fristgerecht übermitteln, werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Aktionäre werden darum gebeten, möglichst frühzeitig für die Übersendung des genannten Nachweises und der Anmeldung zu sorgen, damit der rechtzeitige Zugang der Eintrittskarten sichergestellt ist.

Aktionäre, die den Nachweis ihres Anteilsbesitzes und ihre Anmeldung form- und fristgerecht übermittelt haben und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen. Handelt es sich bei dem Bevollmächtigten um ein Kreditinstitut oder einen anderen in § 135 AktG genannten Aktionärsvertreter, gelten für die Form und den Nachweis der Vollmacht die gesetzlichen Bestimmungen. Alle übrigen Bevollmächtigten haben sich durch Vorlage der Eintrittskarte des Aktionärs auszuweisen und ihre Bevollmächtigung nachzuweisen. Zum Nachweis kann die Vollmacht in Schriftform oder in Textform vorgelegt werden.

Anfragen §125 AktG:
CPU Softwarehouse AG
c/o GFEI IR Services
Office Center Plaza Mailänder Str. 2
D-30539 Hannover
Fax: 0511 – 4740 2319
E-Mail: hv@gfei.de

 

Augsburg, im Mai 2016

Der Vorstand

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