Dr. Westernacher & Partner Unternehmensberatung Aktiengesellschaft
Heidelberg
Amtsgericht Mannheim, HRB 351361
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 24. Juni 2016, um 10.00 Uhr,
im „Schillersaal“ des Kultur- und Kongresszentrums Liederhalle, Berliner Platz 1–3, 70174 Stuttgart
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 und des Berichts des Aufsichtsrats |
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2. |
Bericht des Vorstandes über den Stand und die Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns |
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3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses Der Jahresüberschuss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 1.047.248,33 Euro wird festgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach Rücklagenzuführung zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von 1.174.979,28 Euro wie folgt zu verwenden:
Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von 189.168,28 Euro. Die Ausschüttung erfolgt spätestens bis zum 31.12.2016. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 8 der Satzung der Gesellschaft aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Das Aufsichtsratsmitglied Thorsten Schminkel, Unternehmensberater, Stuttgart, legt sein Amt mit der Beendigung der Hauptversammlung nieder. Das neu eintretende Mitglied wird gemäß § 9 Nr. 1 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zum Ablauf der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds (bis zur Beendigung der Hauptversammlung 2018) gewählt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Aktionärsvertreter als Ersatzmitglied für die verbleibende Amtsperiode des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds in den Aufsichtsrat zu wählen:
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Mathias Welsch, D-69198 Schriesheim, Markus Scheich, D-55608 Becherbach, und Rolf Schmidt, D-69151 Neckargemünd, endet mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 9 der Satzung der Gesellschaft jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei ist das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat wiederzuwählen:
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II. Unterlagen
Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen
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der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015; |
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der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Ergebnisses 2015 und |
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der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015 |
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Im Schuhmachergewann 6, 69123 Heidelberg, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus.
Auf Anfrage wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt. Bestellungen bitten wir zu richten an:
Dr. Westernacher & Partner Unternehmensberatung AG |
Die Unterlagen werden ferner in der Hauptversammlung zugänglich sein und – soweit erforderlich – näher erläutert werden.
III. Anträge von Aktionären
Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt zur Verfügung:
Dr. Westernacher & Partner Unternehmensberatung AG |
IV. Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nach dem Gesetz sind nicht börsennotierte Aktiengesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind. Umschreibungen finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und sollten entsprechend der von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vorlage erstellt werden. Die Rücksendung von Stimmrechtsvollmachten wird erbeten bis zum 17.06.2016.
Heidelberg, im Mai 2016
Dr. Westernacher & Partner Unternehmensberatung AG
Der Vorstand