First Climate AG – Hauptversammlung 2016

First Climate AG

Bad Vilbel

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am 07. Juli 2016 um 11:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der

First Climate AG
Industriestraße 10
61118 Bad Vilbel
Deutschland

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des festgestellten IFRS Konzernabschlusses, des Berichtes des Vorstands und des Berichtes des Aufsichtsrats über das abgeschlossene Geschäftsjahr 2015 sowie Ausblick

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Der Vorstand wird gemäß § 71 Abs. 1 Ziff. 8 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, eigene Aktien der Gesellschaft im Volumen von bis zu 5% des Grundkapitals nach Maßgabe der nachfolgenden näheren Bestimmungen zu erwerben:

a.

Der Erwerbspreis darf bezogen auf den dem Zeitpunkt des Erwerbs vorangehenden Bilanzstichtag den nach dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt des Erwerbs bestehenden Wert des Eigenkapitals pro Aktie nicht um mehr als 1% übersteigen und nicht um mehr als 1% unterschreiten.

b.

Der Erwerb darf nur in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Beschlussfassung erfolgen.

c.

Von einem Angebot an alle Aktionäre zur Einhaltung von § 53a AktG kann abgesehen werden, wenn dies im Interesse der Gesellschaft geboten erscheint. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn der Erwerb von dem in Tagesordnungspunkt Nr. 1 der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15. April 2015 unter b bis e genannten Personenkreis erfolgt und der Erwerb dazu dient, diesen die bei ihnen im Zusammenhang mit der Beendigung der Strafverfahren anfallende Liquiditätsbelastung (insbesondere aus etwaigen Steuerzahlungen) ganz oder teilweise auszugleichen.

6.

Verschiedenes (ohne Beschlussfassung)

 

Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung

Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung ist jeder Aktionär zur Teilnahme berechtigt, sofern er sich bei folgender Adresse bis spätestens am siebten Tag vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung schriftlich, per Telefax oder in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet hat:

First Climate AG
Industriestraße 10
61118 Bad Vilbel
Deutschland
Fax: +49 (0) 6101 – 556 58-77
E-Mail: daniel.lippok@firstclimate.com

Gemäß § 7 Abs. 4 der Satzung ist zudem ein Nachweis der Berechtigung der Aktionäre zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung ihrer Stimmrechte zu erbringen. Dies hat durch eine in Textform in deutscher oder in englischer Sprache erstellte Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut oder – wenn sie ihre Aktien nicht in einem von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren – durch eine entsprechende Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch die Gesellschaft, einen innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notar, eine Wertpapiersammelbank oder ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zu erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der ordentlichen Hauptversammlung (record date) zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tag vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung zugehen.

 

Stimmrechtsausübung, Stimmrechtsvollmacht

Die Aktionäre, die nicht selbst an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung unter entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

 

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß den §§ 126 und 127 AktG

Anfragen, Anträge (Gegenanträge) und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Punkt der ordentlichen Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

First Climate AG
Industriestraße 10
61118 Bad Vilbel
Deutschland
Fax: +49 (0)6101 – 556 58-77
E-Mail: daniel.lippok@firstclimate.com

Wir werden etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge, die spätestens zwei Wochen vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung unter dieser Adresse eingegangen sind, im Internet unter www.firstclimate.com zugänglich machen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen und Wahlvorschläge werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlichen.

 

Angaben zum Kapital und den Stimmrechten

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 4.210.488 und ist eingeteilt in 4.210.488 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Jede Stückaktie gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt 4.210.488. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

 

Bad Vilbel, im Mai 2016

First Climate AG

Der Vorstand

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