GAG Immobilien AG – Hauptversammlung 2016

GAG Immobilien AG

Köln

WKN 586353 / ISIN DE0005863534

WKN 586350 / ISIN DE0005863500

Wir berufen hiermit unsere diesjährige

ordentliche Hauptversammlung

ein auf Freitag, 1. Juli 2016, 10.00 Uhr, im Konferenzzentrum Technologiepark Köln,
Josef-Lammerting-Allee 17–19, 50933 Köln.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der im festgestellten Jahresabschluss der GAG Immobilien AG zum 31. Dezember 2015 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von 14.916.289,96 EUR
wird wie folgt verwandt:
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 6.000.000,00 EUR
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,50 EUR auf 16.307.315 dividendenberechtigte Aktien, insgesamt 8.153.657,50 EUR
Gewinnvortrag 762.632,46 EUR“

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 422.460 von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien (Stand: 31. Januar 2016), die gemäß §§ 71b, 71d AktG nicht dividendenberechtigt sind.

Bis zum Tag der Hauptversammlung kann sich durch weiteren Erwerb oder Veräußerung eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien erhöhen oder verringern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung in Höhe von 0,50 EUR je dividendenberechtigter Aktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. Die Höhe des Gewinnvortrages ändert sich in diesem Fall entsprechend.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.“

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.“

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die DOMUS AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Düsseldorf wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 bestellt.“

Der Aufsichtsrat folgt mit seinem Beschlussvorschlag der Empfehlung des Prüfungsausschusses.

6.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener Aktien und Kapitalherabsetzung, mit Ausschluss des Andienungsrechts und Sonderbeschlüsse

a.

Beschluss der Hauptversammlung:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„aa.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, Aktien der GAG Immobilien AG zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von insgesamt bis zu 600.000 eigenen Stückaktien Buchstabe A (Vorzugsaktien) im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 2 lit. a) der Satzung beschränkt. Insoweit wird das Andienungsrecht der Inhaber von Stückaktien Buchstabe B (Stammaktien) im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 2 lit. b) der Satzung ausgeschlossen. Die Stadt Köln, als alleinige Inhaberin sämtlicher Stammaktien, hat im Vorfeld der Hauptversammlung gegenüber dem Vorstand erklärt, für jeden Fall der Ausübung dieser Ermächtigung, auf ihr Andienungsrecht zu verzichten. Die Ermächtigung gilt bis zum 30. Juni 2021 und kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden.

Der Erwerb der Vorzugsaktien erfolgt im Rahmen eines öffentlichen Rückkaufangebots.

Beim Erwerb im Wege eines öffentlichen Rückkaufangebots an die Aktionäre der Gesellschaft darf der gebotene Kaufpreis pro Aktie einen Betrag von EUR 25,00 nicht unter- und einen Betrag von EUR 50,00 nicht überschreiten. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die insgesamt angebotenen Aktien das Volumen des Angebots überschreiten, sind die Annahmeerklärungen grundsätzlich verhältnismäßig zu berücksichtigen. Eine bevorrechtigte Berücksichtigung geringer Stückzahlen von bis zu 100 Stück pro Aktionär zum Erwerb angedienter Vorzugsaktien der Gesellschaft kann vorgesehen werden; darüber hinaus kann zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile kaufmännisch gerundet werden. Das Andienungsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen.

bb.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, Vorzugsaktien der GAG Immobilien AG, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung und ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedürfen. Die Einziehung kann nach § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG ohne Kapitalherabsetzung in der Weise erfolgen, dass sich durch die Einziehung der Anteil der übrigen Stückaktien der Gesellschaft am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand wird gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 3, 2. Hs. AktG ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend anzupassen. Die Einziehung kann auch mit einer Kapitalherabsetzung verbunden werden; in diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals herabzusetzen und die Angabe der Zahl der Aktien und des Grundkapitals in der Satzung entsprechend anzupassen.

cc.

Vorstehende Ermächtigungen betreffend die Verwertung der erworbenen eigenen Vorzugsaktien können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Sie betreffen zusätzlich zu den gemäß der Ermächtigung gemäß vorstehender Ziffer aa.) erworbener Aktien auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die aufgrund früherer Ermächtigungen zum Rückerwerb eigener Aktien zurückerworben wurden.“

b.

Sonderbeschluss der Aktionäre, die Stückaktien Buchstabe B (Stammaktien) halten:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem vorstehenden Beschluss (6 a) der Hauptversammlung durch folgenden Sonderbeschluss zuzustimmen:

„aa.

Der Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, Aktien der GAG Immobilien AG zu erwerben, wird zugestimmt. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von insgesamt bis zu 600.000 eigenen Stückaktien Buchstabe A (Vorzugsaktien) im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 2 lit. a) der Satzung beschränkt. Insoweit wird das Andienungsrecht der Inhaber von Stückaktien Buchstabe B (Stammaktien) im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 2 lit. b) der Satzung ausgeschlossen. Die Stadt Köln, als alleinige Inhaberin sämtlicher Stammaktien, hat im Vorfeld der Hauptversammlung gegenüber dem Vorstand erklärt, für jeden Fall der Ausübung dieser Ermächtigung, auf ihr Andienungsrecht zu verzichten. Die Ermächtigung gilt bis zum 30. Juni 2021 und kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden.

Der Erwerb der Vorzugsaktien erfolgt im Rahmen eines öffentlichen Rückkaufangebots.

Beim Erwerb im Wege eines öffentlichen Rückkaufangebots an die Aktionäre der Gesellschaft darf der gebotene Kaufpreis pro Aktie einen Betrag von EUR 25,00 nicht unter- und einen Betrag von EUR 50,00 nicht überschreiten. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die insgesamt angebotenen Aktien das Volumen des Angebots überschreiten, sind die Annahmeerklärungen grundsätzlich verhältnismäßig zu berücksichtigen. Eine bevorrechtigte Berücksichtigung geringer Stückzahlen von bis zu 100 Stück pro Aktionär zum Erwerb angedienter Vorzugsaktien der Gesellschaft kann vorgesehen werden; darüber hinaus kann zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile kaufmännisch gerundet werden. Das Andienungsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen.

bb.

Der Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, Vorzugsaktien der GAG Immobilien AG, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung und ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedürfen, wird zugestimmt. Die Einziehung kann nach § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG ohne Kapitalherabsetzung in der Weise erfolgen, dass sich durch die Einziehung der Anteil der übrigen Stückaktien der Gesellschaft am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand wird gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 3, 2. Hs. AktG ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend anzupassen. Die Einziehung kann auch mit einer Kapitalherabsetzung verbunden werden; in diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals herabzusetzen und die Angabe der Zahl der Aktien und des Grundkapitals in der Satzung entsprechend anzupassen.

cc.

Vorstehende Ermächtigungen betreffend die Verwertung der erworbenen eigenen Vorzugsaktien können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Sie betreffen zusätzlich zu den gemäß der Ermächtigung gemäß vorstehender Ziffer aa.) erworbener Aktien auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die aufgrund früherer Ermächtigungen zum Rückerwerb eigener Aktien zurückerworben wurden.“

c.

Sonderbeschluss der Aktionäre, die Stückaktien Buchstabe A (Vorzugsaktien) halten:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem vorstehenden Beschluss (6 a) der Hauptversammlung durch folgenden Sonderbeschluss zuzustimmen:

„aa.

Der Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, Aktien der GAG Immobilien AG zu erwerben, wird zugestimmt. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von insgesamt bis zu 600.000 eigenen Stückaktien Buchstabe A (Vorzugsaktien) im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 2 lit. a) der Satzung beschränkt. Insoweit wird das Andienungsrecht der Inhaber von Stückaktien Buchstabe B (Stammaktien) im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 2 lit. b) der Satzung ausgeschlossen. Die Stadt Köln, als alleinige Inhaberin sämtlicher Stammaktien, hat im Vorfeld der Hauptversammlung gegenüber dem Vorstand erklärt, für jeden Fall der Ausübung dieser Ermächtigung, auf ihr Andienungsrecht zu verzichten. Die Ermächtigung gilt bis zum 30. Juni 2021 und kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden.

Der Erwerb der Vorzugsaktien erfolgt im Rahmen eines öffentlichen Rückkaufangebots.

Beim Erwerb im Wege eines öffentlichen Rückkaufangebots an die Aktionäre der Gesellschaft darf der gebotene Kaufpreis pro Aktie einen Betrag von EUR 25,00 nicht unter- und einen Betrag von EUR 50,00 nicht überschreiten. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die insgesamt angebotenen Aktien das Volumen des Angebots überschreiten, sind die Annahmeerklärungen grundsätzlich verhältnismäßig zu berücksichtigen. Eine bevorrechtigte Berücksichtigung geringer Stückzahlen von bis zu 100 Stück pro Aktionär zum Erwerb angedienter Vorzugsaktien der Gesellschaft kann vorgesehen werden; darüber hinaus kann zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile kaufmännisch gerundet werden. Das Andienungsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen.

bb.

Der Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, Vorzugsaktien der GAG Immobilien AG, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung und ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedürfen, wird zugestimmt. Die Einziehung kann nach § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG ohne Kapitalherabsetzung in der Weise erfolgen, dass sich durch die Einziehung der Anteil der übrigen Stückaktien der Gesellschaft am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand wird gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 3, 2. Hs. AktG ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend anzupassen. Die Einziehung kann auch mit einer Kapitalherabsetzung verbunden werden; in diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals herabzusetzen und die Angabe der Zahl der Aktien und des Grundkapitals in der Satzung entsprechend anzupassen.

cc.

Vorstehende Ermächtigungen betreffend die Verwertung der erworbenen eigenen Vorzugsaktien können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Sie betreffen zusätzlich zu den gemäß der Ermächtigung gemäß vorstehender Ziffer aa.) erworbener Aktien auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die aufgrund früherer Ermächtigungen zum Rückerwerb eigener Aktien zurückerworben wurden.“

Der Vorstand wird die Hauptversammlung über die Gründe und den Zweck des Erwerbs eigener Vorzugsaktien, über die Zahl der erworbenen Vorzugsaktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals sowie über den Gegenwert, der für die Vorzugsaktien gezahlt wurde, jeweils unterrichten.

Bericht des Vorstands

Der Vorstand hat zu Tagesordnungspunkt 6 vorsorglich entsprechend § 186 Abs. 4 S. 2 AktG einen schriftlichen Bericht zum Ausschluss des Andienungsrechts erstattet, dessen wesentlicher Inhalt wie folgt bekannt gemacht wird:

In dem zu Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Beschluss soll der Vorstand ermächtigt werden, für bestimmte Fälle das Andienungsrecht der Aktionäre im Falle eines Erwerbs in Form eines öffentlichen Rückkaufangebots auszuschließen. Es ist vorgesehen, dass abweichend von der allgemeinen Regel, wonach im Falle der Überzeichnung die Zuteilung nach Andienungsquoten erfolgt, eine bevorrechtigte Berücksichtigung geringer Stückzahlen von bis zu 100 Stück zum Erwerb angedienter Aktien der Gesellschaft je Aktionär vorgesehen werden kann. Diese Möglichkeit dient dazu, gebrochene Beträge bei der Festlegung der zu erwerbenden Quoten und kleine Restbestände zu vermeiden und damit die technische Abwicklung des Rückkaufangebots zu erleichtern. Auch eine faktische Beeinträchtigung von Kleinaktionären kann so vermieden werden. Darüber hinaus ist im Beschluss vorgesehen, dass zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile kaufmännisch gerundet werden darf. Insoweit kann die Anzahl der von einzelnen Aktionären zu erwerbenden Aktien so gerundet werden, dass abwicklungstechnisch der Erwerb ganzer Aktien dargestellt werden kann. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien bezieht sich nur auf Vorzugsaktien. Sämtliche Stammaktien der Gesellschaft werden von der Stadt Köln gehalten. Die Stadt Köln ist – wie in der Vergangenheit – nicht an dem Rückerwerb ihrer Stammaktien durch die Gesellschaft interessiert und hat gegenüber dem Vorstand bereits eine entsprechende Verzichtserklärung abgegeben. Daher kann das gesamte zulässige Rückerwerbsvolumen auf die Vorzugsaktien bezogen werden. Bei Abwägung aller genannten Umstände hält der Vorstand die Ermächtigung zum Ausschluss des Andienungsrechts in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Unterlagen TOP 1 bis 6

Der Inhalt dieser Einberufung,

die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns

und der Bericht des Vorstands zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb eigener Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, 186 Abs. 4 S. 2 AktG analog sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung im Internet unter http://www.gag-koeln.de/investor-relations/publikationen/hauptversammlung/ zugänglich. Die genannten Unterlagen werden auf Verlangen jedem Aktionär unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Grundkapital, Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 16.729.775,00 und ist eingeteilt in 16.729.775 auf den Namen lautende Stückaktien und zwar in 7.369.775 Stückaktien Buchstabe A (Vorzugsaktien) und 9.360.000 Stückaktien Buchstabe B (Stammaktien). Die Gesamtzahl der Stimmrechte aus allen Aktien beträgt 16.729.775, wovon insgesamt 422.460 Stimmrechte gemäß §§ 71b, 71d Abs. 1 AktG ruhen. Die Gesamtzahl der mit den Stückaktien Buchstabe A (Vorzugsaktien) verbundenen Stimmrechte beträgt 7.369.775, hiervon ruhen gemäß §§ 71b, 71d Abs. 1 AktG 422.460 Stimmrechte. Die Gesamtzahl der mit den Stückaktien Buchstabe B (Stammaktien) verbundenen Stimmrechte beträgt 9.360.000. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach §§ 121 ff., 67 Abs. 2 AktG und §§ 15 und 16a der Satzung.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 der Satzung am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. vom 25. Juni 2016, 0.00 Uhr, bis einschließlich 1. Juli 2016, Löschungen und Eintragungen im Aktienregister nicht erfolgen.

Die Anmeldung muss bei der nachfolgend bekannt gemachten Adresse mindestens in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Die Anmeldung kann auch per Telefax oder E-Mail übermittelt werden und muss bei der nachfolgend genannten Adresse spätestens am 24. Juni 2016, 24.00 Uhr, eingehen. Die Anmeldung ist zu richten an:

GAG Immobilien AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax-Nr.: +49 (89) 88 96 906-33
E-Mail: gag-immobilien@better-orange.de

Zur Erleichterung der Anmeldung wird den Aktionären zusammen mit den Mitteilungen gemäß § 125 AktG sowie auf Verlangen ein Anmeldeformular übersandt.

Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. den von ihnen Bevollmächtigten werden Eintrittskarten zugesandt.

Rechte der Aktionäre

Tagesordnungsergänzungsverlangen

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Verlangen von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft bis zum 6. Juni 2016, 24.00 Uhr zugehen. Richten Sie entsprechende Verlangen ausschließlich an den Vorstand unter:

GAG Immobilien AG
c/o Herrn Markus Thiele
Recht und Kommunikation
Josef-Lammerting-Allee 20–22
50933 Köln

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.gag-koeln.de/investor-relations/publikationen/hauptversammlung/ bekannt gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

GAG Immobilien AG
Recht und Kommunikation
Josef-Lammerting-Allee 20–22
50933 Köln
Telefax-Nr. 0221 – 2011 665
E-Mail: Markus.Thiele@gag-koeln.de

Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse http://www.gag-koeln.de/investor-relations/publikationen/hauptversammlung/ veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 16. Juni 2016, 24.00 Uhr, bei der oben genannten Adresse, bzw. per Telefax oder E-Mail eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Anfragen und Anforderung von Unterlagen

Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft auf Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir Anfragen und Anforderungen von Unterlagen ausschließlich zu richten an die:

GAG Immobilien AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax-Nr.: +49 (89) 88 96 906-44
E-Mail: gag-immobilien@better-orange.de

 

Köln, im Mai 2016

GAG Immobilien AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.