ÖKO-TEST AG: Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021

ÖKO-TEST AG

Frankfurt am Main

(die „Gesellschaft“)

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am

17. September 2021, um 14:00 Uhr (MESZ),

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft findet wegen der aktuellen COVID-19-Pandemie
nach dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie als
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) statt. Ort der Hauptversammlung
im aktienrechtlichen Sinne sind die Räume am Sitz der Gesellschaft, Kasseler Straße
1a, 60486 Frankfurt am Main.

Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme des von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreters) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit
am Ort der Hauptversammlung. Die virtuelle Hauptversammlung wird jedoch für alle Aktionäre
bzw. ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton über das auf der Internetseite der
Gesellschaft unter

https:/​/​www.oekotest.de/​oekotest/​Investor-Relations_​410.html

zugängliche passwortgeschützte Hauptversammlungs-Portal („HV-Portal„) übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich durch
elektronische Briefwahl über dieses HV-Portal oder durch Vollmachtserteilung an den
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Tagesordnung

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1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Einer
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht.

Die vorgenannten Unterlagen sind bereits von der Einberufung der Hauptversammlung
an auf der Internetseite der ÖKO-TEST AG unter der Internetadresse

https:/​/​www.oekotest.de/​oekotest/​Investor-Relations_​410.html

unter „Geschäftsberichte und weitere Informationen“ passwortgeschützt verfügbar und
werden dort auch während der virtuellen Hauptversammlung zugänglich sein. Siehe dazu
weiter unten unter „Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung“.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 weist ein Jahresergebnis
in Höhe von EUR 148.091,38 und unter Berücksichtigung des Verlustvortrages aus dem
Vorjahr in Höhe von EUR 6.435.495,70 einen Bilanzverlust von EUR 6.287.404,32 aus.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzverlustes
ist daher nicht vorgesehen.

Im Rahmen seiner Rede wird der Vorstand über die laufende Geschäftsentwicklung sowie
die von der Gesellschaft verfolgte Unternehmensstrategie berichten.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
2020 bis 31. Dezember 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis
31. Dezember 2020 amtierenden Vorstand Hans Oppermann für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis
31. Dezember 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum jeweils
Entlastung zu erteilen.

Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung

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1.

INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT UND DORT ZUGÄNGLICHE UNTERLAGEN UND INFORMATIONEN

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind
ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der ÖKO-TEST AG unter
der Internetadresse

https:/​/​www.oekotest.de/​oekotest/​Investor-Relations_​410.html

mit dem den Aktionären bereits in der Vergangenheit zur Verfügung gestellten Passwort
abrufbar.

Etwaige bei der ÖKO-TEST AG eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge,
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben
genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Dort werden nach der Hauptversammlung
auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Über die Internetseite ist auch das passwortgeschützte HV-Portal der Gesellschaft
erreichbar, das für die Aktionäre u. a. eine Ausübung des Stimmrechts vor und während
der Hauptversammlung ermöglicht.

2.

DURCHFÜHRUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ
DER AKTIONÄRE UND IHRER BEVOLLMÄCHTIGTEN (MIT AUSNAHME DES STIMMRECHTSVERTRETERS),
ÜBERTRAGUNG IN BILD UND TON, ZUGANGSDATEN

Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die ordentliche Hauptversammlung
am 17. September 2021 auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 („COVMG„), dessen Geltung durch die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie vom 20. Oktober 2020 („COVID-19-Verordnung“) bis zum 31. Dezember
2021 verlängert und dessen Regelungen betreffend Hauptversammlungen durch das Gesetz
zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter
Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie
im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I 2020, S. 3328) (C-19 AuswBekG)
angepasst wurden, als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft)
mit der Möglichkeit zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung
im Wege der elektronischen Zuschaltung („Zuschaltung“) durchgeführt.

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der
Gesellschaft) können daher nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie
können die gesamte Hauptversammlung jedoch per Bild- und Tonübertragung im HV-Portal
unter der Internetadresse

https:/​/​www.oekotest.de/​oekotest/​Investor-Relations_​410.html

über das HV-Portal verfolgen.

Den Aktionären werden die Informationen und Zugangsdaten für das HV-Portal noch per
Post zugesandt. Das HV-Portal steht den Aktionären ab dem 13. August 2021 unter der
Internetadresse

https:/​/​www.oekotest.de/​oekotest/​Investor-Relations_​410.html

zur Verfügung.

3.

PASSWORTGESCHÜTZTES HV-PORTAL

Unter der Internetadresse

https:/​/​www.oekotest.de/​oekotest/​Investor-Relations_​410.html

unterhält die Gesellschaft ab dem 13. August 2021 ein passwortgeschütztes HV-Portal.
Über dieses können die Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) unter anderem die
Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen,
Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Um das HV-Portal nutzen
zu können, müssen Sie sich mit den individuellen Zugangsdaten, die Sie noch postalisch
erhalten, einloggen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung Ihrer Rechte erscheinen
dann in Form von Schaltflächen auf der Benutzeroberfläche des HV-Portals.

Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.

4.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG (ZUSCHALTUNG)
UND DIE AUSÜBUNG DER AKTIONÄRSRECHTE, INSBESONDERE DES STIMMRECHTS

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung (Zuschaltung) und zur Ausübung der
Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

5.

AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS DURCH (ELEKTRONISCHE) BRIEFWAHL

Aktionäre können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl).

Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts
im Wege der elektronischen Briefwahl das unter der Internetadresse

https:/​/​www.oekotest.de/​oekotest/​Investor-Relations_​410.html

erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die elektronische Briefwahl
über das HV-Portal ist ab dem 13. August 2021 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag
der Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche „Briefwahl“
vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum
Beginn der Abstimmung etwaige zuvor im Wege der elektronischen Briefwahl über das
HV-Portal erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen.

6.

AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS DURCH VOLLMACHTS- UND WEISUNGSERTEILUNG AN DEN STIMMRECHTSVERTRETER
DER GESELLSCHAFT

Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, einen von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung
zu bevollmächtigen.

Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

https:/​/​www.oekotest.de/​oekotest/​Investor-Relations_​410.html

zum Download bereitgestellte Formular zur Verfügung. Wenn Sie das Vollmachts- und
Weisungsformular verwenden, ist dieses ausschließlich an die nachfolgende Adresse
oder E-Mail-Adresse zu übermitteln und muss dort bis einschließlich zum 16. September
2021, 24:00 Uhr (Datum des Eingangs) zugehen:

Öko-Test AG, c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts
im Wege der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das unter
der Internetadresse

https:/​/​www.oekotest.de/​oekotest/​Investor-Relations_​410.html

erreichbare passwortgeschützte HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die Bevollmächtigung
über das HV-Portal ist ab dem 13. August 2021 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag
der Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche „Vollmacht
und Weisungen“ vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung
bis zum Beginn der Abstimmung eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ändern
oder widerrufen. Dies gilt auch für mittels des Vollmachts- und Weisungsformulars
erteilte Vollmachten und Weisungen.

Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird,
müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.
Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne solche
ausdrücklichen Weisungen wird der Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für
jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter kann weder im Vorfeld noch
während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen.
Ebenso wenig nimmt der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter Aufträge
oder Weisungen zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder
zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Erhält der Stimmrechtsvertreter für die Aktien eines Aktionärs mehrere Vollmachten
und Weisungen oder erhält er diese auf verschiedenen Übermittlungswegen, wird die
zuletzt erteilte formgültige Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich
erachtet. Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen
eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden diese in
folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per HV-Portal, 2. per E-Mail und 3. in Papierform.
Bei nicht formgültig erteilten Vollmachten und Weisungen wird der Stimmrechtsvertreter
die Stimmen in der Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit neben Vollmacht und Weisungen
an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch Briefwahlstimmen vorliegen,
werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig angesehen; der Stimmrechtsvertreter
wird insoweit von einer ihm erteilten Vollmacht keinen Gebrauch machen und die betreffenden
Aktien nicht vertreten.

Entsprechende Informationen und eine nähere Beschreibung der Vollmachts- und Weisungserteilung
an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind auch im Internet unter

https:/​/​www.oekotest.de/​oekotest/​Investor-Relations_​410.html

einsehbar.

7.

BEVOLLMÄCHTIGUNG EINES DRITTEN ZUR AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS UND SONSTIGER RECHTE

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch Bevollmächtigte,
z. B. durch einen Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären, einen Stimmrechtsberater
oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigte Dritte können
das Stimmrecht ihrerseits über das HV-Portal (Erhalt der Zugangsdaten des bevollmächtigenden
Aktionärs vorausgesetzt), durch Briefwahl oder Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft ausüben (siehe oben). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person,
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Es steht Ihnen dafür das Vollmachts-
und Weisungsformular auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.oekotest.de/​oekotest/​Investor-Relations_​410.html

zur Verfügung. Eine Bevollmächtigung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
ist ausschließlich an die nachfolgende Adresse oder E-Mail-Adresse zu übermitteln
und muss dort bis einschließlich zum 16. September 2021, 24:00 Uhr (Datum des Eingangs)
zugehen:

Öko-Test AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

Zudem kann eine Bevollmächtigung und der Widerruf über das Portal unter

https:/​/​www.oekotest.de/​oekotest/​Investor-Relations_​410.html

bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am
17. September 2021 erfolgen.

Bei Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern
oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten
die besonderen Vorschriften des § 135 AktG, die unter anderem verlangen, dass die
Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Hier können daher Ausnahmen von dem allgemeinen
Textformerfordernis gelten. Die betreffenden Vollmachtsempfänger setzen jedoch unter
Umständen besondere Regelungen für ihre eigene Bevollmächtigung fest. Die Aktionäre
werden deshalb gebeten, sich ggf. mit den betreffenden Vollmachtsempfängern rechtzeitig
über die jeweilige Form und das Verfahren der Bevollmächtigung abzustimmen.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch
geführt werden, dass der Bevollmächtigte spätestens am Tag der Hauptversammlung (Zugang
bei der Gesellschaft) den Nachweis (z. B. die Vollmacht im Original oder in Kopie
bzw. als Scan) per Post oder E-Mail an die für die Anmeldung genannte Adresse übermittelt.

Diese Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll, ein gesonderter Nachweis
über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar
der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.

Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch
eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem Postweg, so muss diese aus organisatorischen
Gründen der Gesellschaft bis 16. September 2021, 24.00 Uhr (Datum des Eingangs), zugehen.
Eine Übermittlung an die Gesellschaft per E-Mail ist bis zum Beginn der Abstimmungen
auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich.

Der Nachweis einer Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass die Vollmacht
(z. B. als Scan) per E-Mail an die oben genannte E-Mail-Adresse übermittelt wird.

Die Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte, insbesondere des Stimmrechts, über
das HV-Portal durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass dieser vom Aktionär die
mit der Mitteilung zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten erhält.

Entsprechende Informationen und eine nähere Beschreibung der Vollmachtserteilung an
Dritte sind im Internet unter

https:/​/​www.oekotest.de/​oekotest/​Investor-Relations_​410.html

einsehbar.

8.

FRAGERECHT DER AKTIONÄRE

Aktionäre haben das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen
(vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 COVMG).

Der Vorstand hat dazu mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt, dass Fragen bis
spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum Ablauf des 15. September
2021 (24:00 Uhr), über das HV-Portal der Gesellschaft unter

https:/​/​www.oekotest.de/​oekotest/​Investor-Relations_​410.html

einzureichen sind. Eine Einreichung von Fragen auf einem anderen Übermittlungsweg
ist nicht möglich. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen,
wie er Fragen beantwortet. Er kann dabei insbesondere Fragen zusammenfassen. Während
der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist können eingereichte Fragen nicht berücksichtigt
werden. Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich
namentlich zu nennen, sofern die Fragesteller der namentlichen Nennung nicht ausdrücklich
widersprochen haben. Bitte beachten Sie dazu noch die weitergehenden Erläuterungen
zu den Aktionärsrechten und zum Datenschutz am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.

9.

ERKLÄRUNG VON WIDERSPRÜCHEN ZU PROTOKOLL

Aktionäre, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation oder über Vollmachtserteilung
ausgeübt haben, können vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung über das unter

https:/​/​www.oekotest.de/​oekotest/​Investor-Relations_​410.html

zugängliche HV-Portal der Gesellschaft auf elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse
der Hauptversammlung erklären. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche „Widerspruch
einlegen“ vorgesehen.

10.

ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE

ERGÄNZUNGSVERLANGEN ZUR TAGESORDNUNG GEMÄẞ § 122 ABS. 2, § 126 ABS. 1, § 127, § 131
ABS. 1 AKTG I.V.M. § 1 ABS. 2 SATZ 1 NR. 3 COVMG

Die Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder
den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich bis zum Ablauf des 23. August 2021
(24:00 Uhr) zugegangen sein. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an:

ÖKO-TEST AG
Der Vorstand
Kasseler Straße 1a
60486 Frankfurt am Main
E-Mail: investor@oekotest.de

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung
der Aktienbesitzzeit Anwendung findet.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite
der ÖKO-TEST AG unter

https:/​/​www.oekotest.de/​oekotest/​Investor-Relations_​410.html

bekannt gemacht und den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die vor der Hauptversammlung gemäß den §§ 126, 127
AktG über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden sollen, müssen
bis 2. September 2021, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse eingehen:

ÖKO-TEST AG
Der Vorstand
Kasseler Straße 1a
60486 Frankfurt am Main
E-Mail: investor@oekotest.de

Nur unter der vorgenannten Adresse rechtzeitig eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer etwaig zugänglich zu machenden
Begründung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.oekotest.de/​oekotest/​Investor-Relations_​410.html

unverzüglich zugänglich gemacht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß den
§§ 126, 127 AktG hierfür auch im Übrigen erfüllt sind. Unter der vorgenannten Internetadresse
werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.

Die so veröffentlichten Gegenanträge gelten als in der Hauptversammlung gestellt,
wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß
legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist, und werden von der Gesellschaft
entsprechend behandelt.

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und
kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Da die ordentliche Hauptversammlung am 17.
September 2021 als virtuelle Hauptversammlung stattfindet und eine physische Präsenz
der Aktionäre ausgeschlossen ist, können die Aktionäre am Ort der Hauptversammlung
kein Auskunftsverlangen stellen; auch der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
steht hierfür nicht zur Verfügung.

Den Aktionären wird jedoch nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 COVMG
ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat
zu diesem Zweck vorgegeben, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung,
also bis zum 15. September 2021 (24:00 Uhr), im Wege der elektronischen Kommunikation
einzureichen sind. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden,
wie er die Fragen beantwortet.

Auf die oben bereits erfolgten Ausführungen zum Fragerecht der Aktionäre nach § 1
Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 COVMG wird verwiesen.

11.

INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten (Daten) und deren rechtskonforme Verarbeitung
haben für uns einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund möchten wir Sie mit den nachfolgenden
Hinweisen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch die Gesellschaft und die Ihnen nach
den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO„) und des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG-neu„) zustehenden Rechte informieren.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
ÖKO-TEST AG
Kasseler Str. 1a
60486 Frankfurt am Main
Telefon: 069-97777-0
Telefax: 069-97777-139
E-Mail: verlag@oekotest.de

Den verantwortlichen Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Sie bei Fragen
zu diesen Datenschutzinformationen per Post oder per E-Mail unter folgender Adresse:

ÖKO-TEST AG
Datenschutzbeauftragter
Bernhard Veeck
Am Weingarten 25
60487 Frankfurt am Main
Telefon: 069-20328691
E-Mail: datenschutz@oekotest.de

2. Welche Daten verarbeiten wir und woher erhalten wir diese?

Wir verarbeiten Ihre folgenden Daten:

Persönliche Daten (z. B. Vor- und Nachname, ggf. Titel, Adresse und weitere Kontaktdaten),

Aktionärsdaten (Aktionärsnummer, Anlagedatum etc.),

Informationen zu Ihrem Aktienbestand (Historie über Zu- und Abgänge inkl. der Nominale,
Registrierungs- und Vorgangsdatum) und

ggf. Name und Adresse des von Ihnen bevollmächtigten Aktionärsvertreters.

Bei unseren Aktien handelt es sich um sog. Namensaktien. Betreffend Namensaktien regelt
§ 67 AktG, dass diese stets unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums, der Adresse
des Aktionärs sowie der Stückzahl oder der Aktiennummer in das Aktienregister der
Gesellschaft einzutragen sind.

Neben den Daten, die im Aktienregister unserer Gesellschaft gespeichert oder auf Aktienurkunden
der Gesellschaft angegeben sind, verarbeiten wir Daten, die Sie im Rahmen der Teilnahme
an der Hauptversammlung angeben.

3. Für welche Zwecke und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen werden Ihre Daten verarbeitet?

Wir verarbeiten Ihre Daten unter Beachtung der Vorschriften der DSGVO, des BDSG-neu,
des Aktiengesetzes („AktG„) sowie aller weiteren anwendbaren Rechtsvorschriften.

Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen der im AktG vorgeschriebenen Zwecke. Diese umfassen
die Führung des Aktienregisters und die Kommunikation mit den Aktionären.

Die Verarbeitung der Daten im Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfolgt zu dem Zweck,
die Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung abzuwickeln und den Aktionären
die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung (einschließlich Erteilung
und Widerruf von Vollmachten) zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist hierbei das
AktG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO.

Ergänzend erfolgt eine Verarbeitung Ihrer Daten ggf. auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher
Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, handels- und
steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Auch in diesen Fällen bildet Art. 6 Abs.
1 lit. c) DSGVO die maßgebliche Rechtsgrundlage.

Sofern wir Ihre Daten für einen zuvor nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden
wir Sie darüber zuvor im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen informieren und, sofern
erforderlich, Ihre Einwilligung einholen oder stützen unsere Verarbeitung auf unser
berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. a) oder f) DSGVO).

4. An welche Empfänger werden Ihre Daten von uns ggf. weitergegeben bzw. gegenüber
welchen Empfängern werden sie offengelegt?

Wir setzen für die technische Wartung unseres Aktienregisters IT-Dienstleister ein,
die bei der Verarbeitung Ihrer Daten nach unserer Weisung agieren.

Weiterhin können andere Aktionäre und Hauptversammlungsteilnehmer Ihre im Teilnehmerverzeichnis
enthaltenen Daten während der Versammlung und ggf. bis zu zwei Jahre danach einsehen.

Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden,
machen wir diese Gegenstände bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen unter
Angabe des Namens des Aktionärs gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften bekannt.
Auch Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären machen wir ggf. gemäß den aktienrechtlichen
Vorschriften unter Angabe des Namens des Aktionärs auf unserer Internetpräsenz zugänglich,
sofern die Voraussetzungen vorliegen.

Schließlich kann uns die Verpflichtung treffen, Ihre personenbezogenen Daten weiteren
Empfängern, insbesondere Behörden, zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten
zugänglich zu machen.

5. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Wir löschen oder anonymisieren Ihre Daten, sobald sie für die jeweiligen Zwecke nicht
mehr erforderlich sind und soweit keine gesetzlichen Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten
– insbesondere nach dem AktG, dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung oder sonstigen
Rechtsvorschriften – uns zu einer weiteren Speicherung der Daten verpflichten.

Die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfassten Daten werden entsprechend der
gesetzlich vorgeschriebenen Speicherdauer gespeichert.

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen zur Speicherdauer an unseren Datenschutzbeauftragten.

6. Wie schützen wir Ihre Daten?

Wir unterhalten angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen,
um Ihre Daten vor unbeabsichtigter, unrechtmäßiger oder unbefugter Zerstörung, Verlust,
Veränderung, Offenlegung oder Verwendung zu schützen.

7. Welche Rechte stehen Ihnen nach dem Datenschutzrecht zu?

Sie haben nach den anwendbaren Gesetzen ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person
gespeicherten Daten einschließlich Informationen wie z. B. die Herkunft und Kategorien
der Daten, die Zwecke der Verarbeitung, die Empfänger (oder Kategorien davon) und
die jeweilige Aufbewahrungsfrist. Darüber hinaus können Sie Berichtigung und unter
bestimmten Umständen Löschung Ihrer Daten verlangen. Ferner kann Ihnen ein Recht auf
Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von
Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren
Format zustehen.

Soweit wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen der Gesellschaft oder eines
Dritten verarbeiten, sind Sie dazu berechtigt, dieser Verarbeitung zu widersprechen,
wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die dieser Verarbeitung entgegenstehen.
In diesem Fall werden wir die Verarbeitung beenden, sofern uns nicht der Nachweis
gelingt, dass zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vorliegen, die Ihre
Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung der Geltendmachung,
Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

Sämtliche dieser Rechte können Sie unter der in Ziffer 1 aufgeführten Adresse unseres
Datenschutzbeauftragten geltend machen.

Sie haben darüber hinaus das Recht, sich über unseren Umgang mit Ihren Daten bei der
zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.

Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden

Stand der Informationen in dieser Datenschutzerklärung: Juli 2021

12.

TECHNISCHE HINWEISE ZUR VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des HV-Portals
und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein
internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal
wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden
Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung
einen Computer, benötigen Sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.

Für den Zugang zum passwortgeschützten HV-Portal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre
individuellen Zugangsdaten, die Sie per Post unaufgefordert übersendet bekommen. Mit
diesen Zugangsdaten können Sie sich im HV-Portal auf der Anmeldeseite anmelden.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische
Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit
möglich – die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der
Hauptversammlung auszuüben. Im HV-Portal ist die Ausübung des Stimmrechts ab dem 13.
August 2021 möglich.

Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten
die Aktionäre im Internet unter

https:/​/​www.oekotest.de/​oekotest/​Investor-Relations_​410.html
13.

HINWEIS ZUR VERFÜGBARKEIT DER BILD- UND TONÜBERTRAGUNG

Die Aktionäre können über das HV-Portal die Hauptversammlung am 17. September 2021
ab 14:00 Uhr in voller Länge live in Bild und Ton verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung
der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des HV-Portals kann nach dem
heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes
und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen
unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann
daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit
der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente
Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum HV-Portal und dessen generelle
Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt außerhalb zwingender datenschutzrechtlicher
Vorschriften auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service
eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt
aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung,
insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz-
oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der
Hauptversammlung vorbehalten, die virtuelle Hauptversammlung zu unterbrechen oder
ganz einzustellen.

 

Frankfurt am Main, im August 2021

ÖKO-TEST AG

Der Vorstand

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