Katag Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

KATAG Aktiengesellschaft

Bielefeld

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Mittwoch, den 22. Juni 2016 um 11.00 Uhr

im Konferenzraum unseres Gebäudes in Bielefeld, Stralsunder Straße 5, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

 

Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn von 1.809.400,00 € eine Dividende von 5 % auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 22.000.000,00 €, das sind 1.100.000,00 €, an die Aktionäre auszuschütten und 709.400,00 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) von 22.000.000,00 € um 11.000,00 € auf 22.011.000,00 € erhöht durch Umwandlung eines Teilbetrags von 11.000,00 € der unter Gewinnrücklagen ausgewiesenen anderen Gewinnrücklagen. Der Kapitalerhöhung wird der vom Vorstand und Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft vom 31. Dezember 2015 zugrunde gelegt. Dieser ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft, der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, versehen. Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt durch Ausgabe von 11.000 neuen, auf den Namen lautenden Aktien im Nennbetrag von je 1,00 €. Die neuen Aktien stehen den Aktionären im Verhältnis ihrer Anteile am bisherigen Grundkapital zu. Die neuen Aktien sind vom Beginn des Geschäftsjahres 2016 an gewinnbezugsberechtigt.

b)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen.

c)

Mit Wirkung vom Tage der Eintragung des Beschlusses zu a) erhält § 3 Abs. 1 Satz 1 folgende neue Fassung:

„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 22.011.000,00 €, eingeteilt in 22.011.000 Stück auf den Namen lautende Aktien zu je 1,00 €.“

d)

§ 4 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:

„Je 1,00 € des eingezahlten Aktienkapitals gewährt eine Stimme.“

6.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und die entsprechende Änderung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Die aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 16.06.2011 noch bestehende Ermächtigung des Vorstandes, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 2.490.000,00 bis spätestens zum 13.07.2016 zu erhöhen, wird aufgehoben.

b)

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft von 22.011.000,00 € um bis zu 7.989.000,00 € bis spätestens zum 30.06.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Nennbetrags-Aktien zu je 1,00 € gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital).

c)

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, den Ausgabebetrag sowie die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

d)

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

e)

Die Satzung wird wie folgt geändert:

§ 3a Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft von 22.011.000,00 € um bis zu 7.989.000,00 € durch Zustimmung des Aufsichtsrats durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Nennbetrags-Aktien zu je 1,00 € gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.“

f)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, zu wählen.

8.

Genehmigung von Aktienübertragungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, verschiedene Aktienübertragungen zu genehmigen.

9.

Verschiedenes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die im Aktienbuch unserer Gesellschaft eingetragenen Aktionäre berechtigt.

 

Bielefeld, 12. Mai 2016

Der Vorstand

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