Wohnstätte Krefeld, Wohnungs-Aktiengesellschaft
Krefeld
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, 01. Juli 2016 um 11,00 Uhr
ein.
Die Versammlung findet statt im Hause der Gesellschaft:
Wohnstätte Krefeld
Königstraße 192, 47798 Krefeld, Sitzungszimmer 1. OG
Mit freundlichen Grüßen
Wohnstätte Krefeld
Wohnungs-Aktiengesellschaft
Siegert
Tagesordnung:
1. |
Erläuterung des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses 2015 |
2. |
Bericht des Aufsichtsrates |
3. |
Prüfungsbericht des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V., Düsseldorf für das Geschäftsjahr 2015 |
4. |
Verwendung des Bilanzgewinnes |
5. |
Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates |
6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 |
7. |
Satzungsänderungen |
8. |
Bestellung eines Mitgliedes des Aufsichtsrates |
9. |
Verschiedenes |
Vorschläge zur Beschlussfassung:
Zu Punkt 1 der Tagesordnung
Der vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss 2015 wird erläutert.
Zu Punkt 4 der Tagesordnung
Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Ergebnisverwendung für die Hauptversammlung vor:
Der Vorstand schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn 2015 von | 7.481.079,67 EUR |
eine Dividende in Höhe von 56,76 % | 4.139.506,80 EUR |
an die dividenberechtigten Aktionäre auszuschütten und in die Bauerneuerungsrücklage |
1.750.000,00 EUR |
einzustellen. | |
Es wird vorgeschlagen, den verbleibenden Gewinn in Höhe von |
1.591.572,87 EUR |
auf neue Rechnung vorzutragen. |
Zu Punkt 5 der Tagesordnung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß § 120 AktG die Entlastung zu erteilen.
Zu Punkt 6 der Tagesordnung
Der Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland-Westfalen e.V. zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestimmen, der die Prüfung im gleichen Umfang wie im Vorjahr durchführen soll.
Zu Punkt 7 der Tagesordnung
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der Wohnstätte Krefeld AG in § 2 wie folgt zu ändern. Der bisherige Absatz 2, der wie folgt lautet:
„Die Gesellschaft kann Darlehen in Höhe von insgesamt bis zu 10.000.000,00 EUR an die Krefelder Baugesellschaft mit beschränkter Haftung gewähren, wenn die Stadt Krefeld der einzige Gesellschafter der Krefelder Baugesellschaft mit beschränkter Haftung ist“ wird ersatzlos gestrichen.
Danach lautet § 2 der Satzung wie folgt:
1. |
Der Gegenstand und Zweck des Unternehmens ist der Bau und die Bewirtschaftung von Wohn-, Geschäfts- und sonstigen Bauten und die damit verbundenen Aufgaben für eigene Rechnung (wie bisher). |
2. |
Die Gesellschaft kann auch sonstige Aufgaben übernehmen, die im Rahmen der Verwaltung ihres Vermögens üblich sind (bisher Absatz 3) |
3. |
Der Preis für die Überlassung des Gebrauchs von Wohnungen soll angemessen sein, d.h. eine Kostendeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung ausreichender Rücklagen unter Berücksichtigung einer Gesamtrentabilität des Unternehmens ermöglichen. (bisher Absatz 4) |
Zu Punkt 8 der Tagesordnung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Ratsherrn Benedikt Winzen, gemäß § 7 Abs. 7 der Satzung der Wohnstätte Krefeld AG, für die restliche Amtszeit des durch Tod ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes Ulrich Hahnen in den Aufsichtsrat der Wohnstätte Krefeld AG zu wählen.
Krefeld, 19. Mai 2016
Der Vorstand
Dipl.-Betriebswirt Siegert