gewoge AG – Hauptversammlung 2016

gewoge AG

Aachen

 

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, 07. Juli 2016, 9.30 Uhr in der Geschäftsstelle der gewoge AG, Kleinmarschierstraße 54–58, 52062 Aachen, II. Etage, Tagungsraum Prinzenhof, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Daneben werden gemäß § 118 Absatz 3 AktG auch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des durch den Vorstand und den Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015, des Lageberichts 2015, des Berichts über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen und des Berichts des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Aufsichtsrat schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 2.927.351,37 € eine Dividende in Höhe von 2.601.600 € auszuschütten, von dem verbleibenden Betrag in Höhe von 325.751,37 € dann 100.00,00 € zur bilanziellen Stärkung für Kostenrisiken aus Projektplanungen in die Gewinnrücklagen einzustellen und 225.751,37 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Vorstand schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 2.927.351,37 € eine Dividende in Höhe von 2.800.800 € auszuschütten, von dem verbleibenden Betrag in Höhe von 126.551,37 € dann 100.00,00 € zur bilanziellen Stärkung für Kostenrisiken aus Projektplanungen in die Gewinnrücklagen einzustellen und 26.551,37 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 zu beschließen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 zu beschließen.

5.

Feststellung der fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2020 festzustellen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V., Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

7.

Klarstellende Ergänzung der Satzung der gewoge AG in § 2, Abs. 5

Vor dem Hintergrund der erheblich verstärkten und damit in der Öffentlichkeit wahrnehmbaren Aktivitäten der gewoge AG am Wohnungsmarkt ist es aus Sicht des Vorstandes von Bedeutung die Rahmenbedingungen der Tätigkeiten der gewoge AG zutreffend in der Satzung abzubilden.

In der öffentlichen Wahrnehmung wird die gewoge AG regelmäßig als gemeinnützige Wohnungsgesellschaft bezeichnet. Tatsächlich liegt eine solche Gemeinnützigkeit, die steuerliche Vergünstigungen zum Gegenstand hatte, nicht mehr vor.

Der Vorstand hat die Rahmenbedingungen der Tätigkeit der gewoge AG konkretisiert und einer rechtsanwaltlichen Überprüfung durch die Kanzlei Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek, Düsseldorf, unterziehen lassen.

Demnach erfüllt die gewoge AG im Allgemeininteresse liegende Aufgaben, denn ihre Aufgabe ist es eine den qualitativen und quantitativen Erfordernissen entsprechende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum darzustellen.

Diese Aufgabe erfüllt die gewoge AG tatsächlich mit einer Tätigkeit am Markt und im Wettbewerb zu einer Vielzahl entsprechend anderer großer und kleiner Anbieter im Stadtgebiet. Mithin wird sie gewerblich tätig.

Die Kanzlei empfiehlt vor diesem Hintergrund der tatsächlichen Tätigkeit der Gesellschaft eine entsprechend klar stellende Formulierung in die Satzung wie folgt einzufügen:

Ergänzung des Wortlauts des § 2 (5) der Satzung von „Die Gesellschaft führt ihre Geschäfte nach wirtschaftlichen Grundsätzen.“ nach „Die Gesellschaft führt ihre Geschäfte gewerblich, nach wirtschaftlichen Grundsätzen im Wettbewerb mit anderen Immobilienanbietern.“

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die klarstellende Ergänzung der Satzung in § 2 (5) zu beschließen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind alle Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich nicht später als am dritten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Umschreibungen im Aktienregister finden innerhalb der letzten zwei Werktage (Samstage nicht mitgerechnet) vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erteilt werden.

 

Aachen, den 24. Mai 2016

Der Vorstand

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