Scope International AG – Hauptversammlung 2016

Scope International AG

Mannheim

HRB 9421

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, dem 11. Juli 2016 um 14:00 Uhr in den Räumen der Rechtsanwälte und Notare Martin & Pfenning, Ladenburger Straße 9, 68519 Viernheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

 

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 und des Berichts des Aufsichtsrates.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 1.476.748,22 € wie folgt zu verwenden:

1. Dividende von 0,15 € je Aktie 75.328,80 €
2. Zuführung zu den anderen Gewinnrücklagen 400.000,00 €
3. Vortrag auf neue Rechnung 1.001.419,42 €
4. Bilanzgewinn 1.476.748,22 €

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über eine Änderung der Regelungen zur Hauptversammlung sowie Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die in § 14.2 geregelte Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung, geknüpft an eine Mindestbeteiligung von 50% des vertretenen Kapitals, ersatzlos zu streichen. Das Aktiengesetz sieht eine solche Mindestbeteiligung nicht vor. Die Streichung vereinfacht die organisatorische Vorbereitung der Hauptversammlung und vermeidet die, bei Nichterreichen der Mindestquote erforderliche, erneute Einladung einer weiteren Hauptversammlung.

§ 14 der Satzung, der die Teilnahme und Beschlussfassung regelt, erhält folgende neue Fassung:

㤠14 Teilnahme, Beschlussfassung

14.1

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zugelassen sind die am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre bzw. deren bevollmächtigte Vertreter.

14.2

Eine Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

14.3

Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht diese Satzung eine andere Mehrheit bestimmt, mit der nach den Vorschriften des Aktiengesetzes erforderlichen Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Wird bei Wahlen Stimmengleichheit erzielt, entscheidet das Los.“

6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor die AUDATO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

 

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zugelassen sind die am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre bzw. deren bevollmächtigte Vertreter.

 

Ausübung des Stimmrechts

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten – auch durch eine Vereinigung von Aktionären – ausgeübt werden. Die Vollmacht bedarf der Schriftform. Die Vollmachtsurkunde ist der Gesellschaft vorzulegen und bleibt in ihrer Verwahrung.

 

Vorlagen

Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2015, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme aus. Auf Anforderung erhält jeder Aktionär eine Abschrift der Unterlagen.

 

Mannheim, im Mai 2016

Scope International AG

Der Vorstand

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