Next2Sun AG – Einberufung der Hauptversammlung (Berichtigt am 14.07.2023 – HV am 17.08.2022, 15 Uhr)

Next2Sun AG

Dillingen/​Saar

Einberufung der Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie ein zur

ordentlichen Hauptversammlung

der Next2Sun AG am 17.08.2022, 15 Uhr,

in unsere Geschäftsräumlichkeiten

Franz-Meguin-Straße 10a, 66763 Dillingen/​Saar.

 

Die Hauptversammlung wird zusätzlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch in der Form einer virtuellen Hauptversammlung abgehalten. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre, die virtuell an der Hauptversammlung teilnehmen, erfolgt über das Aktionärsportal oder durch Vollmachtserteilung. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Franz-Meguin-Straße 10a, 66763 Dillingen/​Saar.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats ist gestattet, an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung teilzunehmen, wenn die persönliche Teilnahme am Ort der Hauptversammlung nicht möglich ist, weil sich das Aufsichtsratsmitglied aus wichtigem Grund im Ausland aufhält (§ 17 Abs. 3 der Satzung).

Tagesordnung:

1.

Jahresabschluss

Vorlage des Jahresabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022.

Der Jahresabschluss steht zum Download im Internet unter

https:/​/​www.next2sun.de/​invest/​

zur Verfügung. Ferner werden die Unterlagen den Aktionären während der Hauptversammlung unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht und erläutert.

Der von der W+ST Bommersbach, Ganster & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH, Dillingen, aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2022, abschließend mit einer Bilanzsumme von 3.399.879,99 € und einem Jahresfehlbetrag von -228.883,99 €, wurde vom Aufsichtsrat einstimmig genehmigt und festgestellt. Der den Aktionären ausgehändigte Jahresabschluss wurde erörtert und der Bericht des Aufsichtsrates vorgestellt.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust von -228.883,99 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Nachwahl (Ersatzwahl) eines Mitglieds des Aufsichtsrats

Herr Nicolai Zwosta, geboren am 11.07.1971, hat sein Amt als Aufsichtsrat zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, also der Hauptversammlung am 19.08.2023, niedergelegt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in der Hauptversammlung vom 19. August 2022 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt (also bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025) gewählt worden. Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herr Andreas Roth, Schwalmthal, Finanzwirt,

für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds Nicolai Zwosta, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt (also bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025) zum Aufsichtsratsmitglied zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden.

6.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat weist darauf hin, dass es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB handelt, bei der eine Verpflichtung zur Prüfung durch einen Abschlussprüfer nicht besteht. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB TREUMERKUR GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hofaue 37, 42103 Wuppertal, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

 

Vorbereitung der Hauptversammlung:

Der Jahresabschluss 2022 und der Bericht des Aufsichtsrates stehen unter

https:/​/​next2sun.com/​investor-relations/​

zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung der Gesellschaft im Versammlungsraum ausliegen. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorstehend genannten Unterlagen.

 

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 126.644 EUR und ist eingeteilt in 126.644 Stückaktien, die je eine Stimme gewähren. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 126.644.

 

Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Die im Aktienregister eingetragenen Namensaktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse in Textform in deutscher oder englischer Sprache mindestens drei Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind:

Next2Sun AG
Franz-Meguin-Straße 10a, 66763 Dillingen/​Saar
E-Mail: Invest@next2Sun.de

Aktionäre erhalten anschließend eine Anmeldebestätigung, mit der sie an der Hauptversammlung vor Ort teilnehmen können.

Es besteht die Möglichkeit, die gesamte Hauptversammlung live in Bild und Ton im sog. Aktionärsportal, erreichbar über die Internetseite der Gesellschaft

Next2Sun.linkando.com

zu verfolgen. Die dafür erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre mit der Anmeldebestätigung. Über das Aktionärsportal besteht die Möglichkeit, das Stimmrecht direkt auszuüben oder dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Vollmacht nebst Weisungen zur Stimmrechtsausübung zu erteilen.

 

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für den Nachweis der Bevollmächtigung genügt die elektronische Übermittlung an die vorstehend genannte E-Mail-Adresse.

Ergänzend bieten wir unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter darf das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen ausüben. Vollmacht und Stimmrechtsweisungen für den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können per im unterschriebenen Original oder E-Mail an die vorstehend genannte Adresse unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare, die unter

https:/​/​www.next2sun.de/​invest/​

abgerufen werden können, bis spätestens Dienstag, den 15.08.2022, 24:00 Uhr, erteilt werden.

Auch im Fall einer Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist die Anmeldung des Aktionärs erforderlich.

 

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre, die in der Hauptversammlung weder anwesend noch vertreten sind, können ihr Stimmrecht durch Briefwahl schriftlich oder elektronisch über das Aktionärsportal ausüben. Im Fall der schriftlichen Stimmabgabe ist das Briefwahlformular zu verwenden, das den Aktionären mit der Anmeldebestätigung übermittelt wird oder über

https:/​/​www.next2sun.de/​invest/​

abgerufen werden kann. Dieses muss bis spätestens zum 15.08.2022, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der oben genannten Anschrift eingegangen sein.

Die Stimmrechtsausübung mittels Briefwahl kann auch elektronisch über das Aktionärsportal erfolgen. Über das Aktionärsportal ist die Stimmrechtsausübung mittels Briefwahl bis zur Hauptversammlung am Dienstag, den 15.08.2022 möglich. Sie muss spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt erfolgt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf oder eine Änderung der Stimmabgabe mittels Briefwahl über das Aktionärsportal möglich.

Auch im Falle der Briefwahl ist die Anmeldung des Aktionärs erforderlich.

Falls ein Aktionär sein Stimmrecht mittels Briefwahl fristgerecht sowohl schriftlich als auch elektronisch über das Aktionärsportal ausübt, wird unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich die elektronische Stimmabgabe über das Aktionärsportal als maßgeblich betrachtet. Eine mittels Briefwahlformular schriftlich vorgenommene Stimmabgabe kann über das Aktionärsportal widerrufen oder geändert werden. Auch Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen. Die Regelungen zu Erteilung, Widerruf und Nachweis der Vollmacht bleiben unberührt.

Falls ein Aktionär oder eine von ihm bevollmächtigte Person (einschließlich des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) an der Hauptversammlung persönlich teilnimmt, wird eine zuvor abgegebene Briefwahlstimme gegenstandslos.

 

Ergänzende Hinweise:

Den Aktionären, die über das Aktionärsportal an der Hauptversammlung teilnehmen, ist ein Fragerecht im Wege elektronischer Kommunikation eingeräumt. Um eine Beantwortung der Fragen der ausschließlich virtuell teilnehmenden Aktionäre sicherzustellen, hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass deren Fragen bis spätestens 15.08.2022 in deutscher Sprache die E-Mail-Adresse

Invest@Next2Sun.de

bei der Gesellschaft einzureichen sind. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

 

Dillingen/​Saar, den 11.07.2023

Next2SunAG

Der Vorstand

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