avesco Financial Services Aktiengesellschaft
Berlin
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2016
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft laden wir Sie am
Donnerstag, 07. Juli 2016, um 11:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Mohrenstraße 34, 10117 Berlin
herzlich ein.
Tagesordnung
1) |
Vorlage des Jahresabschlusses und Lageberichts des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 |
||||||||
2) |
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 |
||||||||
3) |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Vorständen, Oliver N. Hagedorn und Prof. Volkmar Liebig, Entlastung für die Amtsführung in dem Geschäftsjahr 2015 zu erteilen. |
||||||||
4) |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern
Entlastung für die Amtsführung in dem Geschäftsjahr 2015 zu erteilen. |
||||||||
5) |
Schaffung eines genehmigten Kapitals Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand zu ermächtigen, bis längstens zum 6. Juli 2021 das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 208.666 Euro um bis zu 71.729 Euro zu erhöhen durch Ausgabe von bis zu 71.729 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien gegen Bareinlage. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Beschluss des Vorstandes über die Kapitalerhöhung, ihre Ausgestaltung im Einzelnen und der Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates. Mit dieser Erhöhung sollen liquide Mittel eingenommen werden, die für folgende Zwecke bestimmt sind:
Ein Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre ist nur zulässig bei Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter oder bei einer Kapitalerhöhung, mit der zusammen die in dem vorangegangenen Zeitjahr insgesamt nicht mehr als 10 % des derzeitigen Grundkapitals aufgrund der Ermächtigung ausgegeben wurden. Die Aktienausgabe darf im letzteren Fall den Börsenpreis und, in Ermangelung eines solchen, den Marktpreis um höchstens 10 % unterschreiten. Der Bericht des Vorstandes zur Begründung der Kapitalerhöhung liegt ab Veröffentlichung dieser Einladung in den Räumen der Gesellschaft sowie auf der Hauptversammlung zur Einsicht aus. Jedem Aktionär wird auf Verlangen eine Abschrift erteilt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, § 4 der Satzung um folgenden Absatz 5 zu ergänzen:
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern. |
||||||||
6) |
Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 die Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Ingendahl, Rust und Rühl, 47495 Rheinberg, Rheinstraße 18, zu wählen. |
Berlin, 31. Mai 2016
Oliver N. Hagedorn
Vorstand (CEO)