EFC AG – Hauptversammlung 2016

EFC AG

Mannheim

Ordentliche Hauptversammlung
am 21. Juli 2016, 10:00 Uhr
in den Räumen der Gesellschaft in 68163 Mannheim, Harrlachweg 1

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2015, des Lageberichtes sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 11.06.2016 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Aktiengesetz festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung ausliegen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31.12.2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von EUR 41.031,36 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,01 je Stückaktie auf 3.536.857 dividendenberechtigte Stückaktien.

Ausschüttungen: EUR 35.368,57
Gewinnvortrag: EUR 5.662,79

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger unmittelbar gehaltenen 63.143 eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der gewinnberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird, bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,01 je gewinnberechtigter Stückaktie, der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der EFC AG setzt sich gemäß § 95 Satz 1, § 96 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zusammen.

Mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder beschließt, also mit Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 21. Juli 2016, endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung erforderlich. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. Eine Wiederwahl ist möglich.

Gemäß der Satzung der Gesellschaft beginnt die Amtszeit der zu wählenden Mitglieder mit Beendigung der Hauptversammlung am 21. Juli 2016 und läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 entscheidet. Dementsprechend wird die Amtszeit mit dem Ablauf der Hauptversammlung enden, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 entscheidet.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Herrn Dr. Jürgen Bufka, Geschäftsführer Amber Infrastructure GmbH, 80337 München

zum Mitglied des Aufsichtsrats für die Amtszeit zu wählen, die mit Beendigung der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt.

b)

Herrn Andreas Offinger, Geschäftsführer Perlitz Strategy Group GmbH & Co. KG, 67098 Bad Dürkheim

zum Mitglied des Aufsichtsrats für die Amtszeit zu wählen, die mit Beendigung der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt.

c)

Herrn Dietmar Schott, Vorstand DBI Deutsches Beratungsinstitut für Finanzplanung und Zukunftssicherung AG , 22391 Hamburg

zum Mitglied des Aufsichtsrats für die Amtszeit zu wählen, die mit Beendigung der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt.

Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wählt der neue Aufsichtsrat in seiner ersten Sitzung nach seiner Wahl aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Wahl erfolgt für die Amtszeit der Gewählten. Es ist vorgesehen, dass Herr Dr. Jürgen Bufka nach seiner Bestellung auch erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt werden soll.

6.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung des Aufsichtsrats für das laufende Geschäftsjahr wie folgt festzusetzen:

Vorsitzender des Aufsichtsrats: EUR 15.000
Stellvertreter: EUR 10.000
Mitglied: EUR 10.000

Der Anspruch auf die Aufsichtsratsvergütung entsteht unter der aufschiebenden Bedingung einer Zugehörigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats von mindestens vier vollen Monaten des laufenden Geschäftsjahres und wird sodann entsprechend der Dauer des jeweiligen Mandats, d.h. der Anzahl in vollen Monaten, anteilig bezogen auf das laufende Geschäftsjahr (12 Monate) gewährt.

Unterlagen

Vom Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft an, liegen folgende Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, EFC AG, Harrlachweg 1, 68163 Mannheim, aus und können dort zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Auch in der Hauptversammlung werden die folgenden Unterlagen zur Einsichtnahme ausliegen:

festgestellter Jahresabschluss, Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Teilnahme an der Hauptversammlung, Umschreibestopp, Stimmrechtsvertretung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft oder deren satzungsgemäß schriftlich oder per Fax bevollmächtigten Vertreter berechtigt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Aktiengesetz als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Umschreibungen im Aktienregister finden satzungsgemäß in den letzten drei Tagen vor der Hauptversammlung, d.h. vom 18. Juli 2016 bis einschließlich 21. Juli 2016 (Tag der Hauptversammlung) nicht mehr statt.

Die Aktien werden durch den Umschreibestopp nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch weiterhin frei verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 17. Juli 2016 bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, soweit sie nicht ordnungsgemäß zur Ausübung von Stimmrechten oder sonstigen Teilnahmerechten bevollmächtigt sind. In diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.

Ein Anmeldeerfordernis besteht nicht. Aus organisatorischen Gründen bitten wir unsere Aktionäre dennoch, uns bis zum Ablauf des 17. Juli 2016 (24:00 Uhr) auf dem Formular „Teilnahmebestätigung/Stimmrechtsvollmacht“ mitzuteilen, ob Sie an der Hauptversammlung persönlich teilnehmen. Das Formular wird den Aktionären zusammen mit dieser Einladung übermittelt. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular ausschließlich an folgende Anschrift/Faxnummer:

EFC AG
Rechtsabteilung
Harrlachweg 1
68163 Mannheim
Telefax: 0621 – 39 99 1 303

Zum Nachweis Ihrer Teilnahme- und Stimmabgabeberechtigung halten Sie bitte beim Einlass zur Hauptversammlung einen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Führerschein) bereit.

Sie können Ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte ausüben lassen (Stimmrechtsvertretung), allerdings ist in diesem Zusammenhang auf § 15 Abs. 1, Satz 2 der Satzung der Gesellschaft, in der Fassung vom 06. Oktober 2015, hinzuweisen. Hiernach ist die Stimmrechtsvertretung nur durch andere Aktionäre der Gesellschaft oder durch eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Person der rechts- und steuerberatenden Berufe (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Steuerberater) wirksam. Ist der Aktionär eine juristische Person so kann die Vollmacht zur Vertretung der eigenen und/oder fremden Aktien auf Organmitglieder oder einen Mitarbeiter der juristischen Person lauten.

Aus diesem Grund kann auch eine Bevollmächtigung von Mitarbeitern unserer Gesellschaft lediglich insoweit angeboten werden, als diese auch Aktionäre der Gesellschaft sind. Die Erteilung der Vollmacht an die zulässigen Personengruppen sowie die Maßgabe Ihrer Weisungen haben schriftlich zu erfolgen. Wir möchten Sie bitten, hierzu das Formular „Teilnahmebestätigung/Stimmrechtsvollmacht“ zu verwenden, welches den Aktionären zusammen mit dieser Einladung übermittelt wird.

Rechte der Aktionäre,
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG,
Gegenanträge, Auskunftsrecht

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft unter nachfolgender Anschrift

EFC AG
Vorstand (Rechtsabteilung)
Harrlachweg 1
68163 Mannheim

zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 26. Juni 2016 (24:00 Uhr) zugehen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 und §§ 142 Abs. 2 Satz 2 und 70 AktG verwiesen.

Gegenanträge von Aktionären zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich an folgende Anschrift/Faxnummer zu richten:

EFC AG
Vorstand (Rechtsabteilung)
Harrlachweg 1
68163 Mannheim
Telefax: 0621 – 39 99 1 303

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge und deren Begründung einschließlich des Namens des Aktionärs, die spätestens bis zum 6. Juli 2016 (24:00 Uhr) eingegangen sind nebst einer eventuellen Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären per Post zusenden.

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist, zu geben. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Generaldebatte zu stellen.

 

Mannheim, im Juni 2016

EFC AG

Der Vorstand

 

Teilnahmebestätigung/Stimmrechtsvollmacht

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Name, Vorname und Anschrift (in Druckbuchstaben)

An der am Donnerstag, den 21. Juli 2016 um 10:00 Uhr in den Geschäftsräumen der EFC AG, Harrlachweg 1, 68163 Mannheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung nehme ich voraussichtlich

persönlich teil.

nicht persönlich teil und bevollmächtige ________________________________________________________________________

Der/die Bevollmächtigte gehört der in § 15 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der EFC AG, in der Fassung vom 06.10.2015, genannte Personengruppe an und ist berechtigt, im Falle seiner/ihrer Verhinderung Untervollmacht an eine ebenfalls zu dieser Personengruppe gehörende Person zu erteilen.

Der/die Bevollmächtigte übt die Vollmacht nach pflichtgemäßem Ermessen aus.

Ich erteile dem Bevollmächtigten/der Bevollmächtigten folgende Abstimmungsanweisung zu den vorgenannten Beschlussfassungen:

Zu TOP 2
☐ Ja ☐ Nein ☐ Stimmenthaltung
Zu TOP 3
☐ Ja ☐ Nein ☐ Stimmenthaltung
Zu TOP 4
☐ Ja ☐ Nein ☐ Stimmenthaltung
Zu TOP 5
☐ Ja ☐ Nein ☐ Stimmenthaltung
Zu TOP 6
☐ Ja ☐ Nein ☐ Stimmenthaltung

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Datum und Abschluss der Erklärung/Unterschrift der Aktionärin/des Aktionärs

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