
Solventis AG
Mainz
Eingetragen unter HRB 44909, AG Mainz
Einladung zur 16. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der
am Mittwoch, den 31.08.2016 um 13:00 Uhr
in den Räumen der Solventis AG, Am Rosengarten 4, 55131 Mainz, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Solventis AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses des Geschäftsjahres 2015 |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 |
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5. |
Neuwahl des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG und § 6 Abs. 1 der Satzung ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen und besteht aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen: Dr. Rainer Holler, Mainz, Rechtsanwalt. Herr Dr. Holler hält keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Rolf Hauschildt, Düsseldorf, Kaufmann, Geschäftsführer der VM Value Management GmbH, Düsseldorf. Herr Hauschildt gehört folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:
Dietmar Sixt, Sulzbach/Ts., Bankkaufmann, selbstständiger Finanzberater Herr Sixt hält keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. |
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6. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien |
1) |
Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 31.07.2021 zu jedem zulässigen Zweck Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu insgesamt 94.400,00 EUR (70.800 Aktien) ganz oder in Teilbeträgen zu erwerben unter der Voraussetzung, dass sie zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die bereits erworben wurden und noch in deren Besitz sind oder mit Aktien, die nach aktienrechtlichen Bestimmungen zuzurechnen sind, insgesamt nicht mehr als 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert niedriger ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals ausmachen. Der Kaufpreis je Aktie darf 12,00 EUR nicht unterschreiten und 20,00 EUR nicht übersteigen. Der Erwerb der Aktien erfolgt mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten. Die näheren Einzelheiten der Erwerbsgestaltung bestimmt der Vorstand. Sofern die Anzahl der der Gesellschaft zum Kauf angedienten beziehungsweise angebotenen Aktien das von der Gesellschaft insgesamt zum Erwerb vorgesehene Volumen übersteigt, kann das Andienungsrecht der Aktionäre insoweit ausgeschlossen werden, als der Erwerb nach dem Verhältnis der jeweils angedienten beziehungsweise angebotenen Aktien je Aktionäre erfolgt. Zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kann eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen erfolgen. |
2) |
Der Vorstand wird ermächtigt, die nach dieser Ermächtigung erworbenen Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats an Dritte zu veräußern, sofern der Kaufpreis mindestens dem Erwerbspreis laut Absatz 1) entspricht. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene Aktien wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß dieser Ermächtigung verwendet werden. |
3) |
Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die aufgrund dieser oder der früher erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung dient der Kapitalherabsetzung und erfolgt mittels Vernichtung der eingezogenen Aktien unter Herabsetzung des Kapitals in Höhe des Betrags der eingezogenen Aktien. |
4) |
Sämtliche der vorbezeichneten Ermächtigungen können jeweils unabhängig voneinander, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ganz oder in Teilen ausgenutzt werden. |
5) |
Die Ermächtigung umfasst nicht den Handel in eigenen Aktien. Dieser ist gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 AktG ausgeschlossen. Schriftlicher Bericht zu TOP 6 der Hauptversammlung: Der Vorstand soll ermächtigt werden, bei einer Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Über die Gründe erstattet er diesen Bericht gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. 186 Abs. 4 AktG. Erwerb eigener Aktien unter Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts Bei einem öffentlichen Kaufangebot oder einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann es dazu kommen, dass die von den Aktionären angebotene Menge an Aktien der Gesellschaft die von der Gesellschaft nachgefragte Menge an Aktien übersteigt. In diesem Fall muss eine Zuteilung nach Quoten erfolgen. In diesem Fall soll eine Repartierung nach dem Verhältnis der angebotenen Aktien (Andienungsquote) statt nach der Beteiligungsquote erfolgen, um das Erwerbsverfahren in einem wirtschaftlich vernünftigen Rahmen technisch abzuwickeln. Zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kann eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen werden, um den Erwerb ganzer Aktien abwicklungstechnisch darzustellen. Der Vorstand hält den darin liegenden Ausschluss eines etwaigen weitergehenden Andienungsrechts der Aktionäre für sachlich gerechtfertigt sowie den Aktionären gegenüber angemessen. Verwendung erworbener eigener Aktien und Ausschluss des Bezugsrechts Der vorgeschlagene Ausschluss des Bezugsrechts bei der Veräußerung eigener Aktien an Dritte ermöglicht es der Gesellschaft, schnell und flexibel auf sich bietende Chancen zu reagieren, dient dem Interesse der Gesellschaft an der Erzielung des bestmöglichen Preises bei der Veräußerung der Aktien und erlaubt es, durch die Platzierung der Aktien neue Aktionärskreise zu erschließen. Diese Rahmenbedingungen sind für erfolgreiche Verhandlungen erforderlich. Zudem wird es der Gesellschaft ermöglicht, beim Erwerb von Beteiligungen die Gegenleistung in Aktien der Gesellschaft zu erbringen. Dies soll die Gesellschaft im Wettbewerb um interessante Akquisitionsobjekte stärken und es ihr ermöglichen, schnell, flexibel und liquiditätsschonend auf sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb solcher Vermögensgegenstände zu reagieren. Der Vorstand wird sich bei der Bemessung des Veräußerungspreises am Einkaufspreis orientieren. Dadurch, dass der Veräußerungspreis den Betrag von EUR 12,00 nicht unterschreiten darf, wird sichergestellt, dass die Vermögensinteressen der Aktionäre gewahrt bleiben. |
7. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 |
II. Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens bis zum Ablauf des 6. Werktags vor dem Versammlungstag ihre Aktien bei der Gesellschaft oder bei Herrn Rechtsanwalt Johann G. v. Keussler, Schepp Allee 47, 64295 Darmstadt während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar ist die von diesem hierüber auszustellende Bescheinigung, welche die hinterlegten Stücke nach Nummer und Anzahl zu bezeichnen hat, spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Über die hinterlegten Aktien werden den Aktionären oder deren ordnungsgemäß ausgewiesenen Vertretern Eintrittskarten/Vollmachten ausgestellt.
III. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital das Gesellschaft EUR 944.000 und ist in 708.000 Aktien eingeteilt, die 695.000 Stimmen gewähren. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft 13.000 eigene Aktien.
Mainz, im Juli 2016
Solventis Aktiengesellschaft
Der Vorstand