MIT Munich Industrial Technologies AG
Unterhaching
Der Vorstand lädt die Aktionäre der
MIT Munich Industrial Technologies AG
mit Sitz in Unterhaching
zur ordentlichen Hauptversammlung 2016
am Montag, den 19. Dezember 2016 um 14:00 Uhr
in den Räumen von McDermott Will & Emery
Nymphenburger Straße 3, 80335 München ein.
1. Tagesordnung
TOP 1: |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MIT Munich Industrial Technologies AG („Gesellschaft“) für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 nebst Aussprache Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmung (§ 172 AktG) wird der Jahresabschluss der Gesellschaft durch den Aufsichtsrat gebilligt und ist damit festgestellt. Die Feststellung durch die Hauptversammlung entfällt. |
TOP 2: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 und 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: „Die im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Vorstands werden für diesen Zeitraum entlastet.“ „Die im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglieder des Vorstands werden für diesen Zeitraum entlastet.“ |
TOP 3: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: „Die im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats werden für diesen Zeitraum entlastet.“ |
TOP 4: |
Beschlussfassung über die Wahl der Baker Tilly Rölfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen, sofern für dieses Geschäftsjahr eine Abschlussprüfung gesetzlich vorgeschrieben ist. |
Hinweis zur Tagesordnung
Der Jahresabschluss der MIT Munich Industrial Technologies AG zum 31. Dezember 2015 sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen mit Beginn der Hauptversammlung im Veranstaltungsraum aus.
2. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 12. Dezember 2016 (24.00 Uhr MESZ) in Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind an folgende Adresse zu richten:
MIT Munich Industrial Technologies AG |
Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht in der Hauptversammlung von einem Bevollmächtigten ausgeübt werden kann. Vollmachten müssen in schriftlicher Form abgegeben werden.
3. Gegenanträge
Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die oben genannte Adresse zu übersenden.
Unterhaching, 31. Oktober 2016
MIT Munich Industrial Technologies AG
Der Vorstand