KREMLIN AG – außerordentliche Hauptversammlung 2016

Kremlin AG

Hamburg

WKN A1PHFR // ISIN: DE000A1PHFR2

Ergänzung der Tagesordnung für die außerordentliche Hauptversammlung am 18.11.2016 – kraft gerichtlicher Ermächtigung

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 13.10.2016 hat die Beteiligungen im Baltikum AG aufgrund gerichtlicher Ermächtigung durch das Amtsgericht Hamburg vom 30.09.2016 eine Hauptversammlung der Kremlin AG für den 18.11.2016, um 10:00 Uhr im hbw ConferenceCenter, Haus der Bayerischen Wirtschaft, 3. Stock, Raum Nürnberg, Max-Joseph-Str. 5, 80333 München, einberufen.

Durch Beschluss vom 10.11.2016 hat das Amtsgericht – Registergericht – Hamburg die SPV AG & CO. KG a.A. i. L. vertreten durch die Komplementärin, die Reich Immobilien AG, ermächtigt, die Tagesordnung um folgende Tagesordnungspunkte wie folgt zu ergänzen und mit folgenden Beschlussvorschlägen bekannt zu machen.

TOP 1: Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlage

Die SPV AG & Co. KG a.A. i. L schlägt vor zu beschließen:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von 400.000 € um bis zu 400.000 € auf bis zu 800.000 € durch Ausgabe von bis zu 400.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 € je Stückaktie zum Ausgabebetrag von € 1 je Stückaktie gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2016 gewinnberechtigt. Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht im Verhältnis 1:1 zu, wobei die Durchführung der Kapitalerhöhung vollständig oder teilweise gemäß § 186 Abs. 5 AktG erfolgen kann. Nicht von Aktionären in Rahmen ihres Bezugsrechts bezogene Aktien können von anderen Aktionären gezeichnet werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn bis zum 31.12.2017 nicht mindestens 10.000 Aktien gezeichnet sind oder wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31.05.2016 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist.

TOP 2: Beschlussfassung über die Schaffung eines Entsendungsrechts und Satzungsänderung

Die SPV AG & Co. KG a.A. i. L schlägt vor zu beschließen:

§ 8 (3) wird in die Satzung wie folgt neu aufgenommen und neu gefasst:

„Die SPV AG & Co. KG a.A. hat, solange sie Aktionärin der Gesellschaft ist, das nicht übertragbare Recht, eines der von den Anteilseignern zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden. Das Entsendungsrecht kann der Gesellschaft gegenüber durch eine durch die SPV AG & Co. KG a.A. unterzeichnete Erklärung an die Gesellschaft, aus der sich das zu entsendende Mitglied des Aufsichtsrats ergibt, ausgeübt werden.“

§ 8 (3) der Satzung kann nur mit Zustimmung der SPV AG & Co. KG a.A. geändert werden.

 

Heidenheim, den 10.11.2016

SPV AG & Co. KG a.A. i. L., vertreten durch die Reich Immobilien AG,
kraft gerichtlicher Ermächtigung

Der Vorstand

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