StarDSL AG – Hauptversammlung 2017

StarDSL AG

Hamburg

WKN: A2AA10 – ISIN: DE000A2AA105

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung
am 21. April 2017 um 11:00 Uhr
im Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg, ein.

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der StarDSL Aktiengesellschaft sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen

4.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Das Aufsichtsratsmitglied Peter Johannsen hat sein Mandat zum 24. Juni 2016 niedergelegt. Mit Beschluss vom 20. September 2016 hat das Amtsgericht Hamburg Herrn Dr. Michael Görike, Justitiar (Windreich GmbH), Stuttgart, zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Sein Amt endet gemäß § 104 Abs. 6 AktG mit Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds.

Der Aufsichtsrat der StarDSL Aktiengesellschaft setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, 6. Fall AktG nur aus von den Aktionären gewählten Aufsichtsratsmitgliedern zusammen und besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 AktG i.V.m. § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, Herrn Dr. Michael Görike, Justitiar (Windreich GmbH), Stuttgart, in den Aufsichtsrat zu wählen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

Voraussetzungen zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich gemäß § 13 der Satzung vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der folgenden Adresse bis spätestens 14. April 2017, 24.00 Uhr, zugehen:

StarDSL AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040-6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung nur derjenige als Aktionär, der seinen Anteilsbesitz der Gesellschaft gegenüber nachweist. Aktionäre weisen ihre Berechtigung durch eine in Textform und in deutscher oder in englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Kreditinstitutes über den Anteilsbesitz nach. Der Nachweis muss sich auf den 31. März 2017, 0.00 Uhr (sogenannter Nachweisstichtag), beziehen und muss der Gesellschaft spätestens bis 14. April 2017, 24.00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse zugehen.

Maßgeblich für die Teilnahmeberechtigung und den Umfang des Stimmrechts ist ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zu diesem Nachweisstichtag. Erwerb oder Veräußerungen von Aktien der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts des angemeldeten Aktionärs keine Bedeutung. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Stimmrechtsvertretung

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Ein Vollmachtsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte.

Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution gelten Besonderheiten. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

StarDSL AG
Große Elbstraße 47
22767 Hamburg
Telefax: 040 – 30 60 6 – 131

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 6. April 2017, 24.00 Uhr, unter dieser Adresse eingegangen sind und die Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG erfüllen, und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären im Internet unter www.stardsl.ag zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

Hamburg, im März 2017

StarDSL Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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