SICK AG – Hauptversammlung 2017

SICK AG

Waldkirch

ISIN: DE0007237208

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 21. ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Mittwoch, dem 17. Mai 2017, um 17:00 Uhr im Betriebsrestaurant der SICK AG, Erwin-Sick-Straße 1, 79183 Waldkirch, stattfinden wird.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die SICK AG und den SICK-Konzern, jeweils für das Geschäftsjahr 2016, mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 85.070.546,26 Euro wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,00 Euro je dividendenberechtigte Stückaktie, insgesamt 26.205.240,00 Euro

b)

Einstellung in andere Gewinnrücklagen
30.000.000,00 Euro

c)

Vortrag auf neue Rechnung
28.865.306,26 Euro

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 200.160 von der Gesellschaft unmittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zum Tag der Hauptversammlung kann sich durch weiteren Erwerb oder Veräußerung eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien (derzeit 26.205.240) erhöhen oder verringern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung in Höhe von 1,00 Euro Dividende je dividendenberechtigte Aktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 17. Mai 2017 enden die Ämter von Frau Renate Sick-Glaser sowie der Herren Klaus M. Bukenberger, Franz Bausch, Prof. Dr. Mark K. Binz, Dr. Ronaldo H. Schmitz und Prof. Dr. Horst Wildemann als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat, jeweils durch Ablauf der Amtszeit.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung folgende Dame und Herren für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:

Franz Bausch, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer, Hinterzarten

Prof. Dr. Mark K. Binz, Rechtsanwalt, Stuttgart

Klaus M. Bukenberger, Unternehmensberater, Schenkenzell

Sebastian Glaser, geschäftsführender Gesellschafter der Sick Holding GmbH, München

Renate Sick-Glaser, geschäftsführende Gesellschafterin der Sick Holding GmbH, Freiburg

Dr. Dipl.-Ing. Eberhard Veit, geschäftsführender Gesellschafter 4.0-Veit GbR, Göppingen

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer i. V. m. § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs von den Anteilseignern und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der Adresse SICK AG, c/o Deutsche Bank AG, Securities Production, General Meetings, Postfach 20 01 07, 60605 Frankfurt am Main, oder per Telefax: +49 69 12012-86045, oder per E-Mail: wp.hv@db-is.com, spätestens mit Ablauf des 10. Mai 2017 zugehen.

Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts hat durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz zu erfolgen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung beziehen, also auf den 26. April 2017, 00:00 Uhr. Bei nicht depotverwahrten Aktien kann der Nachweis des Anteilsbesitzes auch dadurch erbracht werden, dass die Aktien zum Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also zu Beginn des 26. April 2017, 00:00 Uhr, bei der Gesellschaft hinterlegt sind.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Beginn des 26. April 2017 (Nachweisstichtag). Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben im Verhältnis zur Gesellschaft keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

Vollmachten
Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. eine Aktionärsvereinigung oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Auch in allen Fällen der Bevollmächtigung bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten; ferner ist auch in diesen Fällen der Nachweis des Anteilsbesitzes des Vollmachtgebers erforderlich.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigt werden, bedarf die Vollmacht, ihr eventueller Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform.

Werden Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Institute, Unternehmen oder Personen erteilt, besteht kein Textformerfordernis, jedoch ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die SICK AG bietet ihren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Vollmachten und Weisungen sind hierzu in Textform zu erteilen. Vollmachtsformulare mit Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts können direkt bei der Gesellschaft schriftlich unter der nachstehenden Anschrift angefordert werden. Die Vollmachten und Weisungen für die Stimmrechtsvertreter sind der Gesellschaft bis spätestens Montag, 15. Mai 2017 – bei der Gesellschaft eingehend – zu übermitteln.

Anträge auf die Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Etwaige Anträge auf die Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG sind schriftlich an den Vorstand an folgende Adresse zu richten:

SICK AG
Vorstand
Erwin-Sick-Straße 1
79183 Waldkirch

Sonstige Anträge, Anfragen und Wahlvorschläge von Aktionären
Sonstige Anträge, Anfragen und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

SICK AG
Corporate Office
Tanja Gutmann
Erwin-Sick-Straße 1
79183 Waldkirch
Telefon: +49 7681 202-3220
Fax: +49 7681 202-3383
E-Mail: tanja.gutmann@sick.de

Vorlagen, Unterlagenversand an Aktionäre
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft (SICK AG, Erwin-Sick-Straße 1, 79183 Waldkirch) liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für die SICK AG und den SICK-Konzern, jeweils für das Geschäftsjahr 2016, mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt.

 

Waldkirch, im April 2017

SICK AG

Der Vorstand

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