cycos AG – Hauptversammlung 2017

cycos AG

Alsdorf

– Wertpapier-Kenn-Nr. 770020/ISIN DE0007700205 –

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden Sie ein zur

ordentlichen Hauptversammlung
der cycos AG
am Mittwoch, den 24. Mai 2017, 10:00 Uhr,

im forum M, Buchkremerstraße 1–7, 52062 Aachen
Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2016, des Lageberichts für die cycos AG sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2015/2016

Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der cycos AG, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 5, 52477 Alsdorf, und im Internet unter der Adresse https://www.cycos.com/de/hauptversammlung eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär gegen Nachweis seiner Aktionärseigenschaft auch eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos zugesandt.

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts für die cycos AG für das Rumpfgeschäftsjahr sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Rumpfgeschäftsjahr

Die genannten Unterlagen können ebenfalls in den Geschäftsräumen am Sitz der cycos AG, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 5, 52477 Alsdorf, und im Internet unter der Adresse https://www.cycos.com/de/hauptversammlung eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär gegen Nachweis seiner Aktionärseigenschaft auch eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos zugesandt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das zum 31. Dezember 2016 endende Rumpfgeschäftsjahr

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im zum 31. Dezember 2016 endenden Rumpfgeschäftsjahr Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015/2016

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das zum 31. Dezember 2016 endende Rumpfgeschäftsjahr

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im zum 31. Dezember 2016 endenden Rumpfgeschäftsjahr Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.

8.

Beschlussfassung über die Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2017 endet die Amtszeit der Herren Dr. Michael Tigges, Thomas Heim und Robert Ehses. Der Aufsichtsrat besteht aus insgesamt drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen, wobei Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien jeweils angegeben sind:

1.

Herr Dr. Michael Tigges, Rechtsanwalt, Düsseldorf
Herr Dr. Tigges ist kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

2.

Herr Dr. Bernd Wagner, Leiter Software & Platforms Germany, Unify GmbH & Co. KG, München
Herr Wagner ist kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

3.

Herr Luiz Domingos, Leiter der Portfoliostrategie von Unify Inc., CTO, Unify Inc., Boca Raton (Florida, USA)
Herr Domingos ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
Unify Enterprise Communications S.A., Athen (Griechenland), Vorsitzender des Board of Directors

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 95 Absatz 1 Satz 1 AktG sowie § 9 Absatz 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Aufsichtsratsmitglieder werden gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Die Wahl der neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder erfolgt somit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, deren Anmeldung und Berechtigungsnachweis der Gesellschaft unter der Adresse

cycos AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

bis spätestens am 17. Mai 2017 (24.00 Uhr) zugegangen sind. Der Berechtigungsnachweis hat nach der Satzung der Gesellschaft in Form eines in deutscher oder englischer Sprache in Textform erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut, einen deutschen Notar oder eine Wertpapiersammelbank zu erfolgen. Bezugspunkt für den Berechtigungsnachweis ist nach der Satzung der Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), d.h. der 3. Mai 2017 (0.00 Uhr).

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei nach der Satzung der Gesellschaft ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB). Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis kann auch unter der E-Mail-Adresse hauptversammlung@cycos.com übermittelt werden.

Außerdem bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist in Textform zu erteilen und muss in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann das Vollmachtsformular verwendet werden, welches die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte erhalten. Auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist der fristgerechte Zugang der Anmeldung und des Berechtigungsnachweises nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dieser Nachweis der Bevollmächtigung kann auch unter der E-Mail-Adresse hauptversammlung@cycos.com übermittelt werden.

Rechte der Aktionäre

Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:

1.

Recht auf Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 390.890 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 29. April 2017 unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:

cycos AG
Hauptversammlung 2017
Joseph-von-Fraunhofer-Straße 5
52477 Alsdorf

2.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Wenn ein Aktionär Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat stellen oder Wahlvorschläge unterbreiten möchte, sind diese ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

cycos AG
Hauptversammlung 2017
Joseph-von-Fraunhofer-Straße 5
52477 Alsdorf
Fax-Nr.: +49 (2404) 901-395
E-Mail: hauptversammlung@cycos.com

Gegenanträge sind zu begründen, Wahlvorschläge hingegen nicht. Die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 9. Mai 2017, unter einer dieser Adressen eingegangenen und zugänglich zu machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden wir im Internet unter https://www.cycos.com/de/hauptversammlung veröffentlichen. Anderweitig adressierte oder nach Fristablauf eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse einsehbar sein.

3.

Auskunftsrecht des Aktionärs

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Unternehmens und der in den Abschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Die zu Tagesordnungspunkt 1 und zu Tagesordnungspunkt 2 genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der cycos AG, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 5, 52477 Alsdorf, aus. Auf Verlangen wird den Aktionären unverzüglich eine Abschrift der Unterlagen zugesandt. Außerdem werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.cycos.com/de/hauptversammlung

zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit.

Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 10. April 2017 veröffentlicht.

 

Alsdorf, im April 2017

cycos AG

Der Vorstand

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