Bayerische Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Bayerische Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Beilngries

Einladung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am

Montag, 15. Mai 2017, 10.30 Uhr
im ABG Tagungszentrum, Leising 16, 92339 Beilngries

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Zu Beginn der Hauptversammlung werden Herr Professor Klaus Josef Lutz, Vorstandsvorsitzender der BayWa AG, über “Aktuelles aus der BayWa AG“ und Herr Lars Hille, Vorstandsmitglied der DZ BANK AG, über „Aktuelles aus der DZ BANK AG“ berichten.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrates.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2016.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2016 von 36.717.938,05 € wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende von 3,00 € je Stückaktie auf das für das Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigte Grundkapital von 241.104.896,00 € 28.254.480,00 €
Gesamtanzahl Stückaktien: 9.418.160
b) Vortrag auf neue Rechnung 8.463.458,05 €
Bilanzgewinn 2016 36.717.938,05 €
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DGR Deutsche Genossenschafts-Revision Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Bonn, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Teilnahme spätestens am 10. Mai 2017 bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben, wobei als Ausweis die Eintragung im Aktienregister dient.

Ein Aktionär kann sich in der Hauptversammlung nur durch einen anderen, schriftlich bevollmächtigten Aktionär vertreten lassen. Ist der Aktionär eine juristische Person, so kann die Vollmacht zur Vertretung der eigenen und/oder fremden Aktien auf Organmitglieder oder einen Mitarbeiter der juristischen Person lauten.

 

Beilngries, im April 2017

Der Vorstand

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