Erms-Neckar-Bahn Eisenbahninfrastruktur Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Erms-Neckar-Bahn Eisenbahninfrastruktur Aktiengesellschaft

Bad Urach

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2017

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung

am Samstag, den 24. Juni 2017,
um 09:30 Uhr

im Saal des Dorfgemeinschaftshauses Kohlstetten, Schulstraße 18, 72829 Engstingen-Kohlstetten,

im öffentl. Nahverkehr erreichbar mit Linienbussen des DB-ZugBus RAB.
Tagesordnung

1.)

Begrüßung

2.)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

3.)

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2016 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von 35.443,53 Euro in „andere Gewinnrücklagen“ einzustellen;

4.)

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen;

5.)

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen;

6.)

Wiederwahl von drei Mitgliedern des Aufsichtsrats

Gemäß AktG und Satzung der Gesellschaft sind turnusmäßig drei Mitglieder des Aufsichtsrates zu wählen:

a) Herr Wolfgang Arnold, Vorstand der Stuttgarter Straßenbahnen AG, Bietigheim-Bissingen
b) Herr Bernd Strobel, Vorstand (HzL + SWEG) im Ruhestand, Tübingen
c) Herr Martin Uhlig, Verkaufsdirektor der bst Brandschutztechnik GmbH, Wien

Alle drei Kandidaten waren bereits bisher Mitglieder des Aufsichtsrates und kandidieren wieder. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Wiederwahl vor. Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden!

7.)

Verschiedenes

8.)

Fachvortrag durch Herrn Gerd Hickmann, Leiter der Abteilung Öffentlicher Verkehr (Schiene, ÖPNV, Luftverkehr, Güterverkehr) beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Stuttgart zum Thema: „Verkehrspolitik für Bahnen und Busse in Baden-Württemberg“

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 22 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, welche bei der Gesellschaft oder den sonst in der Einberufung zu bezeichnenden Stellen oder einer Wertpapiersammelbank oder bei einem Notar ihre Aktien während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Dies ist bei Einlass in die Hauptversammlung nachzuweisen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Dies ist beim Einlass in die Hauptversammlung nachzuweisen.

Eine Fotokopie des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses kann gegen Übersendung von € 10,00 bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

Die Internet-Adresse der Gesellschaft lautet:

www.erms-neckar-bahn.de,

über welche die maßgeblichen Informationen abgerufen werden können.

Hinweis: Es werden keine Eintrittskarten ausgestellt, der Aktionär muss sich durch Vorlage einer Hinterlegungsbescheinigung seines Kreditinstitutes oder der Originalstücke (Aktien) bei der Hauptversammlung ausweisen. Der letzte Hinterlegungstag ist der 20. Juni 2017. Diese Bescheinigung ist vorab an die Gesellschaft unter der Fax-Nr. 07125 / 407636 zu senden. Die Hinterlegungsbescheinigung ist im Original mit Ausweis direkt zur Hauptversammlung mitzubringen.

 

Bad Urach, den 28. April 2017

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates
Dipl.-Ing. Martin E. Uhlig

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