Union – Bank, Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Union – Bank, Aktiengesellschaft

Flensburg

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 16. Juni 2017, um 17:00 Uhr
im „Borgerforeningen“, Holm 17, Flensburg
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Union-Bank Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates.

2.

Beschlussfassung über die Gewinnverwendung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 415.369,36 als Dividende von 13% auf das dividendenberechtigte Grundkapital von € 3.125.000,– auszuschütten sowie € 9.119,36 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstandes.

Es wird vorgeschlagen, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrates.

Es wird vorgeschlagen, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu wählen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates erfolgt gemäß den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat.

Turnusmäßig scheiden aus:

Steuerberater, Ralf Hansen, Flensburg

Direktor, Mogens Therkelsen, Padborg

Der Aufsichtsrat schlägt die Wiederwahl von Herrn Ralf Hansen vor.

Die Wiederwahl von Herrn Mogens Therkelsen ist gemäß Satzung der Bank § 10 Abs. 2 nicht möglich.

Als neues Mitglied schlägt der Aufsichtsrat Herrn Simon Faber, selbstständiger Berater und ehemaliger Oberbürgermeister, Flensburg, vor.
Die Wahl erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

7.

Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Die Union-Bank Aktiengesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels zu erwerben und zu verkaufen. Der Bestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien darf fünf vom Hundert des jeweiligen Grundkapitals der Union-Bank Aktiengesellschaft am Ende eines jeden Tages nicht übersteigen. Der Kaufpreis für eine Aktie darf den zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung geltenden Handelskurs von 325 % um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Diese Ermächtigung gilt bis zum Ablauf der nächstjährigen ordentlichen Hauptversammlung der Union-Bank Aktiengesellschaft, längstens jedoch bis zum 30. November 2018.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und deren Anmeldung zur Hauptversammlung der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am dritten Tag vor der einberufenen Hauptversammlung zugeht.

Ihre Anmeldung muss uns bis spätestens Dienstag, den 13. Juni 2017 unter folgender Adresse vorliegen:

Union-Bank AG/Große Straße 2/24937 Flensburg oder info@unionbank.de

 

Flensburg, 11. Mai 2017

DER VORSTAND

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