MAX21 AG – Hauptversammlung 2017

MAX21 AG

Weiterstadt

ISIN DE000A0D88T9
Wertpapier-Kenn-Nr. A0D88T

Einladung

Hiermit laden wir die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 21. Juni 2017, 10:00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der MAX21 AG, Robert-Koch-Straße 9, D-64331 Weiterstadt ein.

Tagesordnung der Hauptversammlung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2016 sowie des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands für die MAX21 AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016 sowie den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

2.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers, jeweils für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Ernst-August-Platz 10, 30159 Hannover), Zweigniederlassung Frankfurt, Reuterweg 51–53, 60323 Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

Auslage von Unterlagen

Zur Einsichtnahme der Aktionäre liegen die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Robert-Koch-Straße 9, 64331 Weiterstadt, sowie während der Hauptversammlung aus und werden auf den Internetseiten der MAX21 AG (www.max21.de, Rubrik „INVESTOR RELATIONS“, Menüpunkt „TERMINE & EVENTS“, Schaltfläche „INFO“ unter „HAUPTVERSAMMLUNG“, Menüpunkt „Hauptversammlung 2017“) zugänglich gemacht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Auch in der Hauptversammlung werden die Unterlagen ausliegen.

Freiwillige Hinweise u. a. zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AktG sind nicht börsennotierte Aktiengesellschaften in der Einberufung zur Angabe der Firma, des Sitzes der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung verpflichtet. Weitergehende Verpflichtungen gelten nur für börsennotierte Aktiengesellschaften.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 14.06.2017 – Mittwoch –, 24:00 Uhr zur Hauptversammlung in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dies hat spätestens bis zum Ablauf des 14.06.2017 – Mittwoch –, 24:00 Uhr durch Vorlage eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweises des depotführenden Instituts über ihren Anteilsbesitz zu Beginn des 31.05.2017 – Mittwoch –, 00:00 Uhr (21. Tag vor der Hauptversammlung) zu geschehen.

Die erforderlichen Anmeldungen der Aktionäre sowie die Bestätigung des depotführenden Instituts müssen der Gesellschaft unter der von ihr benannten Stelle

MAX21 AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: 05 11 / 47 40 23 19
E-Mail: hv@gfei.de

spätestens bis zum Ablauf des 14.06.2017, – Mittwoch – 24:00 Uhr zugehen.

Nach Anmeldung und Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen und zwecks Erfüllung der vorgenannten Teilnahmevoraussetzungen, werden die Aktionäre gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und eine Eintrittskarte zu bestellen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die die vorgenannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, jedoch nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. (auch) durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder geschäftsmäßig Handelnde im Sinne des § 135 AktG oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Der Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung erfolgen.

Ausnahmen bzw. Besonderheiten können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.

Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht übersandt. Auf Verlangen stellt die MAX21 AG auch vorher Vollmachtsformulare zur Verfügung, die auch auf der Homepage zum Download unter

www.max21.de

Rubrik „INVESTOR RELATIONS“, Menüpunkt „TERMINE & EVENTS“, Schaltfläche „INFO“ unter „HAUPTVERSAMMLUNG“, Menüpunkt „Hauptversammlung 2017“ bereitstehen.

Zusätzlich und als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung in Schriftform (§ 126 BGB), per Telefax oder per E-Mail-Übermittlung an die

MAX21 AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: 05 11 / 47 40 23 19
E-Mail: hv@gfei.de

zu bevollmächtigen, die entsprechend den von den Aktionären erteilten Weisungen abstimmen werden. Der Stimmrechtsvertreter ist durch die Vollmacht nur insoweit zur Stimmausübung befugt, soweit ihm eine ausdrückliche Weisung zu einzelnen Gegenständen der Tagesordnung erteilt wurde. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne Weisungserteilung ist der Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmabgabe für einen Aktionär berechtigt. Nähere (weitere) Einzelheiten zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters und zur Weisungserteilung erhalten die Aktionäre (auch) zusammen mit den Eintrittskarten.

Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht nebst Weisungen erteilen wollen, benötigen hierzu zunächst eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, welche sie über die Depotbank anfordern müssen. Die Eintrittskarte zur Hauptversammlung erhalten die Aktionäre nach Anmeldung und Nachweis ihrer Berechtigung zur Teilnahme wie oben beschrieben. Die Eintrittskarte sowie die Vollmacht und Weisungen zum Abstimmungsverhalten sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die in der Vollmacht genannte Anschrift per Post oder per Telefax zu übermitteln.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie Anfragen

Der Vorstand wird etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 ff. AktG nur zugänglich machen, wenn die Antragsteller ihre Aktionärseigenschaft nachweisen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie Anfragen zur Hauptversammlung sind jeweils unter Nachweis der Aktionärseigenschaft ausschließlich zu richten an:

MAX21 AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: 05 11 / 47 40 23 19
E-Mail: hv@gfei.de

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Dienstag, den 06.06.2017, 24:00 Uhr, zugehen, werden von der Gesellschaft im Internet unter:

www.max21.de

Rubrik „INVESTOR RELATIONS“, Menüpunkt „TERMINE & EVENTS“, Schaltfläche „INFO“ unter „HAUPTVERSAMMLUNG“, Menüpunkt „Hauptversammlung 2017“ zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach diesem Zeitpunkt ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Anforderungen nach § 125 AktG

Bitte wenden Sie sich für Anforderungen nach § 125 AktG an folgende Adresse: MAX21 AG, c/o GFEI IR Services GmbH, Ostergrube 11, 30559 Hannover, Fax: 05 11 / 47 40 23 19, E-Mail: hv@gfei.de.

 

Weiterstadt, im Mai 2017

Der Vorstand

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