Raiffeisenbank Plankstetten AG – Hauptversammlung 2017

Raiffeisenbank Plankstetten AG

Berching-Plankstetten

– Wertpapierkenn-Nr. A1C4YH –

Im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat laden wir Sie herzlich ein zu unserer

ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, den 21.06.2017 um 19.00 Uhr,
in der Kulturfabrik Berching,
Am Sportplatz 2, 92334 Berching.
Erforderlichenfalls wird die Versammlung am Donnerstag, 22.06.2017 ab 0.00 Uhr
fortgesetzt.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung

2.

Regularien

3.

Bericht des Vorstandes und Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2016

4.

Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit und über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung

5.

Aussprache über die Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie Generaldebatte über die weiteren Tagesordnungspunkte

6.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses 2016

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn von EUR 298.424,51 in Höhe von EUR 30.000,00 zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,05 je Stückaktie zu verwenden. Der verbleibende Betrag EUR 268.424,51 soll den Anderen Gewinnrücklagen zugeführt werden.

7.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

8.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

9.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly AG zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der oben aufgeführten Adresse bis spätestens 19.06.2017 schriftlich angemeldet haben.

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind ebenfalls unter der oben aufgeführten Adresse schriftlich an die Gesellschaft zu richten.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen von der Einberufung an in dem Geschäftsraum der Gesellschaft in Plankstetten zur Einsicht der Aktionäre aus.

 

Plankstetten, 15. Mai 2017

Raiffeisenbank Plankstetten AG

Der Vorstand

Elmar Weiß               Walter Frank

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