2G Energy AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ( am 4. Juni 2024 um 10:00 Uhr)

2G Energy AG

Heek

ISIN: DE000A0HL8N9

Wertpapier-Kenn-Nummer A0HL8N

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am

4. Juni 2024 um 10:00 Uhr

in der

Stadthalle Ahaus
Wüllener Str. 18
48683 Ahaus

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2023

2)

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der 2G Energy AG für das Geschäftsjahr 2023 mit EUR 13.581.442,02 ausgewiesenen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,17 je Aktie, insgesamt 3.049.800,00 EUR
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 10.531.642,02 EUR
Bilanzgewinn 13.581.442,02 EUR
3)

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

4)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

5)

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.

6)

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags zwischen der 2G Energy AG und der 2G Energietechnik GmbH

Zwischen der 2G Energy AG und ihrem hundertprozentigen Tochterunternehmen 2G Energietechnik GmbH mit Sitz in Heek soll ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen werden.

Der Ergebnisabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit jeweils der Zustimmung der Hauptversammlung der 2G Energy AG und der Gesellschafterversammlung des Tochterunternehmens sowie ferner der Eintragung in das Handelsregister des Tochterunternehmens. Es ist beabsichtigt, dass zeitnah nach der Hauptversammlung der 2G Energy AG die Gesellschafterversammlung der 2G Energietechnik GmbH ihre Zustimmung erteilt und anschließend der Vertrag geschlossen wird.

Die 2G Energy AG ist alleinige Gesellschafterin der 2G Energietechnik GmbH. Ausgleichszahlungen oder Abfindungen für außenstehende Gesellschafter des Tochterunternehmens gemäß §§ 304, 305 AktG sind daher nicht zu gewähren. Eine Prüfung des Ergebnisabführungsvertrags durch einen Vertragsprüfer ist entbehrlich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Hauptversammlung stimmt dem Abschluss des Ergebnisabführungsvertrags zwischen der 2G Energy AG (als „Organträgerin“) und der 2G Energietechnik GmbH mit Sitz in Heek, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 3629 (als „Organgesellschaft“), zu.

Der Entwurf des Ergebnisabführungsvertrags zwischen der 2G Energy AG und der 2G Energietechnik GmbH ist als Anhang zu Tagesordnungspunkt 6 wiedergegeben.

Die folgenden Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der Hauptversammlung auf unserer Internetseite unter folgender Adresse

www.2-g.com/​hv2024

zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht:

der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der 2G Energy AG und der 2G Energietechnik GmbH;

die festgestellten Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse der 2G Energy AG für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 sowie die Lageberichte für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 und Konzernlageberichte für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023;

die Jahresabschlüsse der 2G Energietechnik GmbH für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023;

der gemäß § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der 2G Energy AG und der Geschäftsführung der Tochtergesellschaft.

Anhang zu Tagesordnungspunkt 6

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags

Gewinnabführungsvertrag

zwischen

2G Energy AG
Benzstraße 3
48619 Heek

Amtsgericht Coesfeld, HRB 11081

– nachfolgend 2G AG genannt –

und

2G Energietechnik GmbH
Benzstraße 3
48619 Heek

Amtsgericht Coesfeld, HRB 3629

– nachfolgend 2G GmbH genannt –

§ 1
Gewinnabführung

(1) Die 2G GmbH verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn entsprechend allen Vorschriften des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung an die 2G AG abzuführen.

(2) Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen sind auf Verlangen der 2G AG von der 2G GmbH aufzulösen und als Gewinn abzuführen.

(3) Die 2G GmbH kann mit Zustimmung der 2G AG Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in die Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.

(4) Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht zum Ende des Geschäftsjahres der 2G GmbH. Er ist mit Wertstellung zu diesem Zeitpunkt fällig.

§ 2
Verlustübernahme

(1) Die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung gelten entsprechend.

§ 3
Wirksamwerden und Dauer

(1) Der Vertrag wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister der 2G GmbH wirksam. Der Vertrag gilt rückwirkend ab dem Beginn des Geschäftsjahres der 2G GmbH, in dem dieser Vertrag in das Handelsregister der 2G GmbH eingetragen wird.

(2) Der Vertrag wird für fünf Zeitjahre, gerechnet ab dem Beginn seiner Geltung nach Abs. 1 Satz 2 fest geschlossen. Sofern diese fünf Zeitjahre während eines laufenden Geschäftsjahres der 2G GmbH enden, verlängert sich die Mindestvertragsdauer nach Satz 1 bis zum Ablauf dieses Geschäftsjahres. Der Vertrag setzt sich danach auf unbestimmte Zeit fort, sofern er nicht unter Beachtung der vorstehenden Mindestvertragsdauer mit einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt wird.

(3) Darüber hinaus kann der Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch dann vor, wenn die 2G AG nicht mehr mit der Mehrheit der Stimmrechte an der 2G GmbH beteiligt ist, die 2G AG die Anteile an der 2G GmbH veräußert oder einbringt, die 2G AG oder die 2G GmbH verschmolzen, gespalten oder liquidiert wird oder an der 2G GmbH iSd. § 307 AktG erstmals ein außenstehender Gesellschafter beteiligt wird.

§ 4
Schlussbestimmung

(1) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder dieser Vertrag eine oder mehrere Regelungslücken enthalten, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Statt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung gelten, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Statt der lückenhaften Regelung soll eine Regelung gelten, die von den Parteien im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Absicht getroffen worden wäre, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten.

(2) Bei der Auslegung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages sind die Vorgaben der §§ 14 und 17 KStG in ihrer jeweils geltenden Fassung bzw. gegebenenfalls die entsprechenden Nachfolgereglungen zu beachten. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit § 2 in Konflikt stehen sollten, geht § 2 diesen Bestimmungen vor.

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Anmeldung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16.1 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes in Textform in deutscher oder englischer Sprache bis Dienstag, den 28. Mai 2024, 24:00 Uhr, zur Hauptversammlung unter der nachfolgend genannten Adresse angemeldet und der Gesellschaft den Nachweis ihres Aktienbesitzes erbracht haben. Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erbringenden Bescheinigung des Letztintermediärs gemäß § 67c Abs. 3 AktG, die sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung bezieht, d.h. auf den 13. Mai 2024, 24:00 Uhr, und spätestens bis Dienstag, den 28. Mai 2024, 24:00 Uhr, der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse zugegangen sein muss:

2G Energy AG
c/​o UBJ GmbHKapstadtring 10
22297 Hamburg
E-Mail: hv@ubj.de

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/​oder ihre sonstigen Rechte durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden (siehe oben unter „Anmeldung“).

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Intermediäre im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Zur Erteilung der Vollmacht kann das auf der Eintrittskarte befindliche Vollmachtsformular genutzt werden.

Der Nachweis der erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

2G Energy AG
c/​o UBJ GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
E-Mail: hv@ubj.de

Von der Gesellschaft benannter weisungsgebundener Stimmrechtsvertreter

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls unter den oben im Abschnitt „Anmeldung“ genannten Voraussetzungen zur Hauptversammlung anmelden. Die Vollmacht sowie die Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen und zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung an die oben im Abschnitt „Stimmrechtsvertretung“ genannte Adresse für die Übermittlung des Nachweises der erteilten Bevollmächtigung zu übersenden.

Die Vollmacht mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft muss aus organisatorischen Gründen bis spätestens Montag, den 3. Juni 2024 18:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen sein; ansonsten kann sie nicht berücksichtigt werden. Anstelle der Übersendung ist alternativ auch eine Übergabe an den Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung möglich.

Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte oder steht den Aktionären unter der Internetadresse

www.2-g.com/​hv2024

zum Download zur Verfügung.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem Beschlussvorschlag der Verwaltung betreffend einen bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG sind ausschließlich an die nachfolgende Adresse zu richten:

2G Energy AG
Benzstraße 3
48619 Heek
Telefax: +49 (2568) 93 47-15
E-Mail: hv@2-g.de

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis spätestens Montag, den 20. Mai 2024, 24:00 Uhr, eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG unter der Internetadresse

www.2-g.com/​hv2024

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Von der Einberufung der Hauptversammlung an können Aktionäre die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Benzstraße 3, 48619 Heek, und im Internet unter

www.2-g.com/​hv2024

einsehen. Die genannten Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsicht aus.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die 2G Energy AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die 2G Energy AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der 2G Energy AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der 2G Energy AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der 2G Energy AG. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Die Betroffenen haben das jederzeitige Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an uns übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat.

Diese Rechte können die Betroffenen gegenüber der 2G Energy AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

2G Energy AG
Datenschutzbeauftragter
Benzstraße 3
48619 Heek
Telefax: +49 (2568) 93 47-15
E-Mail: datenschutz@2-g.de

Zudem steht ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

 

Heek, im April 2024

2G Energy AG

Der Vorstand

 

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