Mildenauer Agrar Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Mildenauer Agrar Aktiengesellschaft

Mildenau

EINLADUNG

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Freitag, dem 16. Juni 2017, um 18:00 Uhr

in 09456 Mildenau, Gasthof Mildenau, Dorfstraße 82, stattfindenden

26. Ordentlichen Hauptversammlung

herzlich ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01. 01. bis 31. 12. 2016 mit dem Geschäftsbericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Jahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Wirtschaftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

Treuhand-Gesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
02625 Bautzen, Paulistraße 28,

zu bestellen.

5.

Wahl des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes zusammen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Kandidaten zur Wahl vor:

1. Herrn Dipl.-Ing. oec. Dr. Thomas Kronenberg, Steuerberater
Langes Gässchen 14, 01917 Kamenz
2. Herrn Udo Teucher, Agrotechniker
Dorfstraße 182, 09456 Mildenau
3. Herrn Mirko Mauersberger, Staatl. geprüfter Techniker für Landbau
Dorfstraße 150, 09456 Mildenau

Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Mildenauer Agrar Aktiengesellschaft endet die Amtszeit mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr beschließt. Hierbei wird das Jahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgezählt.

Die Hauptversammlung ist nicht an die Vorschläge gebunden.

6.

Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung

§ 6 (1) „Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden.“

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte gilt nach § 15 der Satzung die Eintragung im Aktienbuch am Tag der Hauptversammlung als Ausweis der Berechtigung.

Gegenanträge von Aktionären sind binnen einer Woche nach Bekanntgabe der Einberufung der Hauptversammlung im „Bundesanzeiger“ bei der Gesellschaft schriftlich einzureichen. Es ist mitzuteilen, dass sie einem Vorschlag des Vorstandes bzw. Aufsichtsrates widersprechen und die Aktionäre veranlassen wollen, für ihren Gegenantrag zu stimmen.

Der Abschlussbericht des Geschäftsjahres zum 31. 12. 2016, der Geschäftsbericht des Vorstandes und der Bericht des Aufsichtsrates können in den Geschäftsräumen der Mildenauer Agrar Aktiengesellschaft, im Sekretariat des Vorstandsvorsitzenden, Am Sportplatz 14, 09456 Mildenau, eingesehen werden.

 

Mildenau, den 10. Mai 2017

Mildenauer Agrar Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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