Stern Immobilien AG – Hauptversammlung 2017

Stern Immobilien AG

Grünwald, Landkreis München

ISIN DE000A13SSX4

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 17. August 2017 um 10.00 Uhr im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Str. 5, 80333 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 15.273.149,22

a.

einen Teilbetrag in Höhe von EUR 1.932.010,30 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,10 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und

b.

den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von EUR 13.341.138,92 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DELTA Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Mannheim, zum Abschlussprüfer und die SiegRevision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Siegen, zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

Unterlagen

Die folgenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Nördliche Münchner Str. 31, 82031 Grünwald, sowie während der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erteilt die Gesellschaft den Aktionären unverzüglich kostenfrei Abschriften der Unterlagen:

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016

Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016

zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016

Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 2016

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nach § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben und am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126 BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft an nachfolgende Adresse, mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (Anmeldefrist), also spätestens bis zum Ablauf des 10. August 2017 zugehen:

Stern Immobilien AG
Nördliche Münchner Str. 31
82031 Grünwald
Telefon: +49 – (0)89 – 96991812
Telefax.: +49 – (0)89 – 69388870
Mail: info@stern-immobilien.com

Anträge (einschließlich Gegenanträge) bzw. Wahlvorschläge im Sinne der §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

Stern Immobilien AG
Nördliche Münchner Str. 31
82031 Grünwald
Telefon: +49 – (0)89 – 96991812
Telefax.: +49 – (0)89 – 69388870
Mail: info@stern-immobilien.com

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter www.stern-immobilien.com zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

Grünwald im Juli 2017

Der Vorstand

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