Constantin Medien AG – Hauptversammlung 2017

Constantin Medien AG

Ismaning

– WKN 914720 –
– ISIN DE0009147207 –

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am Mittwoch, dem 23. August 2017, um 10:00 Uhr

in den Räumen des Hilton Munich Park, Am Tucherpark 7, 80538 München,

stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

„Dem Mitglied des Vorstands Fred Kogel wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.“

b)

„Dem Mitglied des Vorstands Olaf Schröder wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.“

c)

„Dem Mitglied des Vorstands Dr. Peter Braunhofer wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.“

d)

„Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Hanns Beese wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.“

e)

„Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Leif Arne Anders wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.“

3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

„Dem Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Dieter Hahn wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.“

b)

„Dem Mitglied des Aufsichtsrats Andrea Laub wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.“

c)

„Dem Mitglied des Aufsichtsrats Stefan Collorio wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.“

d)

„Dem Mitglied des Aufsichtsrats Jean-Baptiste Felten wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.“

e)

„Dem Mitglied des Aufsichtsrats Jan P. Weidner wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.“

f)

„Dem Mitglied des Aufsichtsrats Arne Rees wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.“

g)

„Dem ehemaligen Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Bernd Kuhn wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.“

4.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 bestellt.“

Der Aufsichtsrat stützt seinen Wahlvorschlag auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses.

5.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. August 2017 endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Dieter Hahn und Jean-Baptiste Felten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1 AktG aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

„Herr Dr. Dieter Hahn, Geschäftsführender Gesellschafter der KF 15 GmbH und der DHV GmbH mit Sitz in München, wohnhaft in München, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. August 2017 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.“

b)

„Herr Jean-Baptiste Felten, Geschäftsführer der Felten & Compagnie AG mit Sitz in Wilen, Schweiz, wohnhaft in Wilen, Schweiz, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. August 2017 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.“

Der Aufsichtsrat stützt seine Wahlvorschläge auf die Empfehlung des Nominierungs- und Rechtsausschusses.

Herr Dr. Dieter Hahn ist im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied außerdem in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Vorsitzender des Aufsichtsrats der bitop AG, Witten

Beirat der BNK Service GmbH, München

Präsident des Verwaltungsrats der KF 15 Suisse AG, Luzern, Schweiz

Verwaltungsrat der Nikita II S.A., Luxemburg, Luxemburg

Verwaltungsrat der Tosca II S.A., Luxemburg, Luxemburg

Herr Jean-Baptiste Felten ist im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied außerdem in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Präsident des Verwaltungsrats der Hans Naegeli AG, Berlingen, Schweiz

Präsident des Verwaltungsrats der Felten & Compagnie AG, Wilen b. Wollerau, Schweiz

Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex werden die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt:

Herr Dr. Dieter Hahn ist Geschäftsführer der KF 15 GmbH, welche rd. 18,08% der Aktien der Constantin Medien AG hält. Ferner ist er Geschäftsführer der DHV GmbH, welche weitere rd. 6,67% der Aktien der Constantin Medien AG hält. Außerdem hält Herr Dr. Dieter Hahn persönlich Aktien der Constantin Medien AG. Ferner obliegt der KF 15 GmbH die Geschäftsführung der Rechtsverfolgungsgemeinschaft ehemaliger Gesellschafter der Formel Eins – Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, an welcher u.a. die KF 15 GmbH und die Constantin Medien AG als Gesellschafter beteiligt sind.

6.

Bestätigung der Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG hat am 10. November 2016 folgenden Beschlussvorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats zugestimmt:

a)

„Dem Mitglied des Vorstands Fred Kogel wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.“

b)

„Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Bernhard Burgener wird für das Geschäftsjahr 2015 keine Entlastung erteilt.“

c)

„Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Antonio Arrigoni wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.“

Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG hat am 10. November 2016 folgendem Beschlussvorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats nicht zugestimmt:

d)

„Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Hanns Beese wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.“

Gegen die vorgenannten Beschlüsse haben Aktionäre der Constantin Medien AG Anfechtungsklagen erhoben.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

„Die am 10. November 2016 durch die Hauptversammlung vorgenommene Entlastung von Herrn Fred Kogel wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.“

b)

„Die am 10. November 2016 durch die Hauptversammlung vorgenommene Nichtentlastung von Herrn Bernhard Burgener wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.“

c)

„Die am 10. November 2016 durch die Hauptversammlung vorgenommene Entlastung von Herrn Antonio Arrigoni wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.“

d)

„Die am 10. November 2016 durch die Hauptversammlung vorgenommene Nichtentlastung von Herrn Hanns Beese wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.“

7.

Bestätigung der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG hat am 10. November 2016 folgenden Beschlussvorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats zugestimmt:

a)

„Dem Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Dieter Hahn wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.“

b)

„Dem ehemaligen Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Bernd Kuhn wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.“

c)

„Dem Mitglied des Aufsichtsrats Andrea Laub wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.“

d)

„Dem Mitglied des Aufsichtsrats Jean-Baptiste Felten wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.“

e)

„Dem Mitglied des Aufsichtsrats Jan P. Weidner wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.“

f)

„Dem ehemaligen Mitglied des Aufsichtsrats René Camenzind wird für das Geschäftsjahr 2015 keine Entlastung erteilt.“

Gegen die vorgenannten Beschlüsse haben Aktionäre der Constantin Medien AG Anfechtungsklagen erhoben.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

„Die am 10. November 2016 durch die Hauptversammlung vorgenommene Entlastung von Herrn Dr. Dieter Hahn wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.“

b)

„Die am 10. November 2016 durch die Hauptversammlung vorgenommene Entlastung von Herrn Dr. Bernd Kuhn wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.“

c)

„Die am 10. November 2016 durch die Hauptversammlung vorgenommene Entlastung von Frau Andrea Laub wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.“

d)

„Die am 10. November 2016 durch die Hauptversammlung vorgenommene Entlastung von Herrn Jean-Baptiste Felten wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.“

e)

„Die am 10. November 2016 durch die Hauptversammlung vorgenommene Entlastung von Herrn Jan P. Weidner wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.“

f)

„Die am 10. November 2016 durch die Hauptversammlung vorgenommene Nichtentlastung von Herrn René Camenzind wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.“

8.

Bestätigung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG hat am 10. November 2016 folgenden Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrats zugestimmt:

„Mit Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung endet die Amtszeit von Frau Andrea Laub, welche von der ordentlichen Hauptversammlung 2013 zum Aufsichtsratsmitglied gewählt wurde. Herr Stefan Collorio wurde auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft durch Beschluss des Amtsgerichts München (Registergericht) vom 11. Februar 2016 (als Nachfolger von Herrn René Camenzind) zum Aufsichtsratsmitglied bestellt; seine Amtszeit endet entsprechend dem Antrag des Vorstands mit Ablauf der über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließenden Hauptversammlung. Ferner hat Herr Dr. Bernd Kuhn sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 18. Juli 2016 niedergelegt, dessen Amtszeit mit Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung geendet hätte.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1 AktG aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

„Frau Andrea Laub, Director Finance und Head of Shared Services der Burda Style Group, wohnhaft in München, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.“

b)

„Herr Stefan Collorio, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der M-Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München, wohnhaft in München, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.“

c)

„Herr Jörn Arne Rees, Strategieberater sowie Privatdozent an der Columbia Business School, wohnhaft in New York/Vereinigte Staaten von Amerika, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.“

Der Aufsichtsrat stützt seine Wahlvorschläge auf die Empfehlung des Nominierungs- und Rechtsausschusses.

Frau Laub, Herr Collorio und Herr Rees sind im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex werden die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt:

Herr Collorio ist Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft und berät die Aktionärin KF 15 GmbH über die M-Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Dieter Hahn ist Gesellschafter und Geschäftsführer der KF 15 GmbH.

Frau Laub ist Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft; im Übrigen steht Frau Laub weder in persönlichen noch in geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft oder zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.

Herr Rees ist nicht Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft; im Übrigen steht Herr Rees weder in persönlichen noch in geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft oder zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.“

Mit Ausnahme der nachfolgend aufgelisteten sind die in den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates und der Einberufung der Hauptversammlung der Constantin Medien AG zum 09. und 10. November 2016 enthaltenen personenbezogenen Angaben in Bezug auf die zur Wahl in den Aufsichtsrat der Constantin Medien AG vorgeschlagenen Kandidaten nach wie vor unverändert zutreffend zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Hauptversammlungseinberufung:

Betreffend die berufliche Tätigkeit von Herrn Rees wird gegenüber den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates und der Einberufung der Hauptversammlung der Constantin Medien AG zum 09. und 10. November 2016 folgende Veränderungen offengelegt: Herr Jörn Arne Rees ist Venture Partner der Crosslantic Capital Management GmbH, Direktor bei Synergy Sports, Strategieberater sowie Privatdozent an der Columbia Business School.

Betreffend die Offenlegung gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird gegenüber den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates und der Einberufung der Hauptversammlung der Constantin Medien AG zum 09. und 10. November 2016 im Hinblick auf Herrn Collorio folgende Veränderung offengelegt: Herr Collorio ist Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft und berät die Aktionärin KF 15 GmbH und die DHV GmbH über die M-Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Dieter Hahn ist Gesellschafter und Geschäftsführer der KF 15 GmbH und der DHV GmbH.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse haben Aktionäre der Constantin Medien AG Anfechtungsklagen erhoben.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

„Die am 10. November 2016 durch die Hauptversammlung vorgenommene Wahl von Frau Andrea Laub zum Mitglied des Aufsichtsrats wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.“

b)

„Die am 10. November 2016 durch die Hauptversammlung vorgenommene Wahl von Herrn Stefan Collorio zum Mitglied des Aufsichtsrats wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.“

c)

„Die am 10. November 2016 durch die Hauptversammlung vorgenommene Wahl von Herrn Jörn Arne Rees zum Mitglied des Aufsichtsrats wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.“

9.

Bestätigung der Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder

Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG hat am 10. November 2016 folgendem Beschlussvorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats zugestimmt:

„§ 5 Abs. 3 Satz 5 der Satzung wird geändert und lautet künftig wie folgt:

Die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern bedarf einer Mehrheit von mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen.“

Gegen den vorgenannten Beschluss haben Aktionäre der Constantin Medien AG Anfechtungsklagen erhoben.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die am 10. November 2016 durch die Hauptversammlung vorgenommene Änderung von § 5 Abs. 3 Satz 5 der Satzung wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.“

10.

Aufhebung der Beschlussfassung über die Strategie zur Neuausrichtung des Constantin Medien-Konzerns gemäß § 119 Abs. 2 AktG

Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG hat am 10. November 2016 folgendem Beschlussvorschlag des Vorstands zugestimmt:

„Der Vorstand der Constantin Medien AG beabsichtigt, die Geschäftstätigkeit auf die Segmente Sport sowie Sport- und Event-Marketing zu fokussieren, nach Möglichkeit die Verwaltungskosten unter Auflösung von Mehrfachstrukturen zu reduzieren und eine nachhaltige Verbesserung der Finanzierungsstruktur zu erreichen. Dieser Neuausrichtung des Constantin Medien-Konzerns stimmt die Hauptversammlung gemäß § 119 Abs. 2 AktG zu.“

Gegen den vorgenannten Beschluss haben Aktionäre der Constantin Medien AG Anfechtungsklagen erhoben.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der oben genannte Beschluss der Hauptversammlung über die Strategie zur Neuausrichtung des Constantin Medien-Konzerns gemäß § 119 Abs. 2 AktG wird mit Rückwirkung auf seine Feststellung am 10. November 2016 aufgehoben.“

II.

Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

Vorlagen

Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen insbesondere die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen am Sitz der Constantin Medien AG, Münchener Straße 101g in 85737 Ismaning, zur Einsicht der Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen:

Zu Tagesordnungspunkt 1:

Jahresabschluss der Constantin Medien AG zum 31. Dezember 2016 nebst zusammengefasstem Konzernlagebericht und Lagebericht

Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 nebst zusammengefasstem Konzernlagebericht und Lagebericht

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Erläuterungen des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 AktG

Die vorgenannten Unterlagen können außerdem im Internet unter www.constantin-medien.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/HV August 2017 ordentlich eingesehen werden.

Grundkapital und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 93.600.000,00 und ist eingeteilt in 93.600.000 Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 93.600.000, hiervon ruhen gemäß § 71b AktG 162 Stimmrechte. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger.

Bedingungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts

Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG und §§ 15, 15b der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss spätestens am 16. August 2017, 24:00 Uhr, dem Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder unter folgender Adresse zugehen:

Per Post an:
Constantin Medien AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
oder per Telefax an: +49 (0)89 21 0 27-289
oder per E-Mail an: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Sie kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d.h. 02. August 2017, 00:00 Uhr) bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach. Diese Bescheinigung muss bei der vorgenannten Adresse spätestens am 16. August 2017, 24:00 Uhr, eingehen. Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben, Eintrittskarten übermittelt werden.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. § 135 AktG bleibt unberührt. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auch zum Download unter www.constantin-medien.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/HV August 2017 ordentlich bereit. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung die von der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre gebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären über die Depotbank zugesandt werden. Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse www.constantin-medien.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/HV August 2017 ordentlich weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch die von der Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Verfügung.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen muss der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 23. Juli 2017, 24:00 Uhr, zugehen.

Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 08. August 2017, 24:00 Uhr, zugeht.

Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern machen. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 08. August 2017, 24:00 Uhr, zugeht. Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:

Per Post an:
Constantin Medien AG
Vorstandsbüro
Münchener Straße 101g
85737 Ismaning
oder per Telefax an: +49 (0)89 99 500 555
oder per E-Mail an: hauptversammlung@constantin-medien.de

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Nähere Informationen zu den Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 127 AktG stehen den Aktionären unter www.constantin-medien.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/HV August 2017 ordentlich zur Verfügung. Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.

Sonstige Hinweise

Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG erläutern wir die Bedeutung des Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am 02. August 2017, 00:00 Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben.

Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Nähere Informationen zu diesem Recht gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter www.constantin-medien.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/HV August 2017 ordentlich zur Verfügung. Unter www.constantin-medien.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/HV August 2017 ordentlich sind außerdem die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen zugänglich.

Anfragen und Anforderung von Unterlagen

Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft auf Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir, Anfragen und Anforderungen von Unterlagen ausschließlich zu richten an die:

Per Post an:
Constantin Medien AG
Vorstandsbüro
Münchener Straße 101g
85737 Ismaning
oder per Telefax: +49 (0)89 99 500 555
oder per E-Mail: hauptversammlung@constantin-medien.de

 

Ismaning, im Juli 2017

Constantin Medien AG

Der Vorstand

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