F-Call AG – Außerordentliche Hauptversammlung 2017

F-Call AG

Karlsruhe

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung der F-Call AG am Mittwoch, 29. November 2017, um 16:00 Uhr in die Geschäftsräume der F-Call AG, An der RaumFabrik 34 in 76227 Karlsruhe eingeladen.
Tagesordnung

1.

Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgende Satzungsänderung zur Beschlussfassung vor:

§ 1 Abs. 1 der Satzung wird geändert und lautet:

„Die Gesellschaft führt die Firma SERVISCOPE AG“

2.

Wahlen zum Aufsichtsrat der F-Call AG

Zum 04. Oktober 2017 ist Frau Gabriele Kellermann, Mitglied des Vorstands der BBBank eG, aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

Nach §§ 95 f. AktG i.V.m. § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern. Infolge des Ausscheidens von Frau Kellermann ist von der Hauptversammlung ein Aufsichtsratsmitglied zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an den folgenden Wahlvorschlag nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,

Herrn Oliver Reuter, Mitglied des Vorstands der Volksbank Rhein-Ruhr eG, Oberhausen,

für die Dauer der restlichen Amtszeit von Frau Kellermann, also bis zur Hauptversammlung 2018, in den Aufsichtsrat der F-Call AG zu wählen.

Zum 28. November 2017 scheidet Herr Stephan Martin Schader, Vorstandsvorsitzender der Volksbank Dreieich eG, aus dem Aufsichtsrat aus.

Nach §§ 95 f. AktG i.V.m. § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern. Infolge des Ausscheidens von Herrn Schader ist von der Hauptversammlung ein Aufsichtsratsmitglied zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an den folgenden Wahlvorschlag nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,

Herrn Jens Prößer, Mitglied des Vorstands der Volksbank Dreieich eG, Reinheim,

für die Dauer der restlichen Amtszeit von Herrn Schader, also bis zur Hauptversammlung 2018, in den Aufsichtsrat der F-Call AG zu wählen.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 8 der Satzung nur Aktionäre (oder deren bevollmächtigte Vertreter) berechtigt, welche im Aktienregister eingetragen sind und die ihre Teilnahme bei der Gesellschaft rechtzeitig angemeldet haben. Anmeldungen müssen der Gesellschaft entsprechend § 123 Abs. 2 AktG bis 22. November 2017, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse zugehen:

F-Call AG
Vorstand
An der RaumFabrik 34
76227 Karlsruhe
Fax 0721 47666 65158

Vollmachten

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform; Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf bestehen, wobei wir unsere Aktionäre bitten, sich hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form mit den Genannten abzustimmen. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten steht folgende Adresse zur Verfügung:

F-Call AG
Vorstand
An der RaumFabrik 34
76227 Karlsruhe
Fax 0721 47666 65158

Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und der Widerruf von Vollmachten auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erfolgen.

Des Weiteren bieten wir Aktionären, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht weisungsgebunden durch einen von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu mittels des von der Gesellschaft hierfür vorgesehenen Formulars „Vollmacht und Weisungen“ eine Vollmacht und bestimmte Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts in Textform erteilt werden. Das Formular „Vollmacht und Weisungen“ kann bei Bedarf auch unter der vorstehend genannten Adresse angefordert werden.

Vollmacht und Weisungen müssen zur Hauptversammlung spätestens am 28. November 2017, 17:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der vorstehend genannten Adresse eingegangen sein. Nach dem 28. November 2017, 17:00 Uhr, können erteilte Vollmachten und Weisungen durch Übersendung an die vorstehend genannte Adresse nicht mehr geändert werden. Ein Widerruf bei Teilnahme an der Hauptversammlung bleibt unberührt. Auch bei einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreters muss die Anmeldung des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen form- und fristgerecht zugehen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Aktionäre können gemäß §§ 126, 127 AktG Gegenanträge zu den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung stellen und Wahlvorschläge machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

F-Call AG
Vorstand
An der RaumFabrik 34
76227 Karlsruhe
Fax 0721 47666 65158

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis 14. November 2017, 24:00 Uhr, der Gesellschaft zugehen, werden von der Gesellschaft den Berechtigten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zugänglich gemacht.

 

Karlsruhe, im Oktober 2017

F-Call AG

Der Vorstand

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