Softship Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Softship Aktiengesellschaft

Hamburg

ISIN DE0005758304 • WKN 575 830

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

 

am 23. Januar 2018, 14:00 Uhr,
im Steigenberger Hotel Hamburg
Saal „Über den Dächern Hamburgs“
Heiligengeistbrücke 4
20459 Hamburg

 

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Softship Aktiengesellschaft, des Lageberichts der Softship Aktiengesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2017
(1. Januar bis 30. Juni 2017)

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Rumpfgeschäftsjahr 2017
(1. Januar bis 30. Juni 2017)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn der Softship Aktiengesellschaft zum 30. Juni 2017 in Höhe von 1.052.908,82 €

a)

einen Betrag von 168.930,00 € zur Zahlung einer Dividende von 0,09 € je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und

b)

den verbleibenden Betrag von 883.978,82 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2017
(1. Januar bis 30. Juni 2017)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2017
(1. Januar bis 30. Juni 2017)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/2018 zu wählen.

 

Teilnahmebedingungen

Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 S. 1 und 2 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet. Im Übrigen erfolgen daher nachfolgende Hinweise freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder bei einer in der Einladung zur Hauptversammlung bezeichneten Stelle anmelden, wobei der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitzurechnen ist.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Dieser Nachweis kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen, hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, das ist der Beginn des 2. Januar 2018, 0:00 Uhr, und muss der Gesellschaft bzw. der in der Einladung bezeichneten Stelle mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen bei der Gesellschaft oder der nachfolgend aufgeführten Anmeldestelle bis spätestens zum Ablauf des 16. Januar 2018 zugehen:

Softship Aktiengesellschaft
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: 0049 511 47402319
E-Mail: hv@gfei.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 S. 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden.

Ferner können der Nachweis der Bevollmächtigung, die Vollmachtserteilung an einen Dritten durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft und der Widerruf von Vollmachten an die folgende Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

Softship Aktiengesellschaft
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: 0049 511 47402319
E-Mail: hv@gfei.de

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ihnen steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Zur Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird. Dieses steht auch unter der Internetadresse

www.softship.com/hv

zum Herunterladen zur Verfügung.

Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind.

Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 22. Januar 2018, 12:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehend an die vorgenannte Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln.

Darüber hinaus bieten wir Aktionären und Aktionärsvertretern an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen sind ausschließlich zu richten an:

Softship Aktiengesellschaft
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: 0049 511 47402319
E-Mail: hv@gfei.de

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG, d.h. bis zum Ablauf des 8. Januar 2018, unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter

www.softship.com/hv

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

Hamburg, im Dezember 2017

Der Vorstand

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