Initiative 500 gemeinnützige AG
Ettlingen
Einladung zur 9. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Freitag, den 27. April 2018, 10.00 Uhr,
in den Räumen der Initiative 500 gAG,
in D-76275 Ettlingen, Ferdinand-Porsche-Str. 13
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
TAGESORDNUNG
1) |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 Die vorstehend genannten Unterlagen werden auf Wunsch jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos als Abschrift zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. |
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2) |
Bericht des Aufsichtsrates Der Aufsichtsratsvorsitzende stellt den Bericht 2017 vor. |
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3) |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 von EURO 129.275,62, welcher sich aus dem Gewinnvortrag zum 1.1.2017 von EURO 134.462,27 und dem Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2017 von EURO 5.186,65 zusammensetzt, auf neue Rechnung vorzutragen. |
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4) |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen. |
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5) |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. |
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6) |
Beschlussfassung über die Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung mit Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 95 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) und § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Personen
in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates nicht gebunden. Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats soll als Einzelwahl durchgeführt werden. Im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Nicole Cvilak als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. |
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7) |
Verschiedenes Vorlagen an die Aktionäre Auf Wunsch wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung durch Nachweis der Aktie bzw. Globalurkunde oder einer beglaubigten Kopie der Aktie bzw. Globalurkunde erbringen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bei einer der nachfolgend genannten Stelle unter der angegebenen Adresse spätestens bis zum Ablauf des 20. April 2018 zugehen.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, demnach auf Freitag, den 06. April 2018, 00:00 Uhr, zu beziehen. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 100.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 100.000. Weitere Hinweise Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte unter entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Tagesordnung sind schriftlich, per Telefax oder per E-Mail innerhalb der gesetzlichen Fristen, somit bis zum Ablauf des 13. April 2018, zu übersenden an die Initiative 500 gAG |
Ettlingen im März 2018
Initiative 500 gAG
Der Vorstand