natGAS Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

natGAS Aktiengesellschaft

Potsdam

Wertpapier-Kenn-Nummer: 617 141

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der

am 07. Juni 2018, 11:00 Uhr
in 14469 Potsdam, Jägerallee 37 H

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der natGAS Aktiengesellschaft ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 11.193.314,23 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,09 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. EUR 315.675,00 als Gesamtbetrag der Dividende, und Vortrag des Restbetrages in Höhe von EUR 10.877.639,23 auf neue Rechnung.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen:

„Zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr wird die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gewählt.“

6.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Herr Jürgen Wego hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018 niedergelegt. Daher ist die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich. Nach § 9 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates finden ausschließlich die Bestimmungen der §§ 95 ff AktG Anwendung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Uwe Danziger (Leiter Mergers & Acquisitions, Marquard & Bahls AG, wohnhaft in Hamburg), für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates sowie der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Jägerallee 37 H, 14469 Potsdam zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.

Teilnahme:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme von Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei der UniCredit Bank AG, CBS51GM, 80311 München (hauptversammlungen@unicreditgroup.de) hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer der vorgenannten Hinterlegungsstellen für diese bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Die Hinterlegung hat spätestens am 30. Mai 2018 zu erfolgen.

Erfolgt die Hinterlegung nicht bei der Gesellschaftskasse, ist die Hinterlegungsbescheinigung oder ein Doppel spätestens am 04. Juni 2018 bei der Gesellschaft einzureichen (Anmeldung).

Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut erfolgen. Auch in diesem Fall ist eine frist- und formgerechte Anmeldung erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht ist gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen ihnen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 135 AktG.

Anmeldungen, Anträge, Wahlvorschläge und Anfragen von Aktionären bitten wir ausschließlich zu richten an:

natGAS Aktiengesellschaft
z.Hd. des Vorstands
Jägerallee 37 H
14469 Potsdam

Telefax: (0331) 2004-202

 

Potsdam, im April 2018

Der Vorstand

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