BHS tabletop AG – VIRTUELLEN ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2020

BHS tabletop Aktiengesellschaft

Selb

ISIN-Nr. DE0006102007
Wertpapier-Kenn-Nr. 610200

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden Sie ein zur

VIRTUELLEN ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

DER BHS TABLETOP AG

am Dienstag, den 22. September 2020
um 11:00 Uhr (MESZ)

Die ordentliche Hauptversammlung findet aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Bundesgesetzblatt I Nr. 14 2020, S. 570, nachfolgend „COVID-19-Maßnahmengesetz“) getroffenen Entscheidung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) statt.

Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird für Aktionäre der BHS tabletop AG, die sich ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton über das passwortgeschützte Aktionärsportal unter der Internetadresse

https://www.bhs-tabletop.de/Aktionaersportal

übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Eine elektronische Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG ist ausgeschlossen; insbesondere ermöglicht die Live-Übertragung der Hauptversammlung keine elektronische Teilnahme.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Porzellanikon Selb, Werner-Schürer-Platz 1, 95100 Selb. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung.

Tagesordnungspunkte

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BHS tabletop AG, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2019, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 30. März 2020 gebilligt und den Jahresabschluss der BHS tabletop AG damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 1.741.988,39 wie folgt zu verwenden:

Vortrag auf neue Rechnung EUR 1.741.988,39
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der BHS tabletop AG mit Sitz in Selb auf die BHS Verwaltungs AG mit Sitz in München (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)

Gehören bei einer Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften durch Aufnahme nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG Aktien in Höhe von mindestens neun Zehnteln des Grundkapitals der übertragenden Aktiengesellschaft unmittelbar der übernehmenden Aktiengesellschaft (Hauptaktionär), so kann gemäß § 62 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 1 UmwG i. V. m. §§ 327a ff. AktG die Hauptversammlung der übertragenden Aktiengesellschaft innerhalb von drei Monaten nach dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags einen Beschluss nach § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung fassen (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).

Der BHS Verwaltungs AG, einer im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 232184 eingetragenen Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in München gehören 3.220.587 der insgesamt 3.412.800 auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der BHS tabletop AG. Dies entspricht einem prozentualen Anteil am Grundkapital der BHS tabletop AG von ca. 94,36 %. Der BHS Verwaltungs AG gehören somit mehr als neun Zehntel des Grundkapitals der BHS tabletop AG. Sie ist damit Hauptaktionärin der BHS tabletop AG im Sinne von § 62 Absatz 5 Satz 1 UmwG.

Die BHS Verwaltungs AG beabsichtigt, von der Möglichkeit des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out Gebrauch zu machen. Zu diesem Zweck hat sie mit Schreiben vom 1. April 2020 dem Vorstand der BHS tabletop AG ihre Absicht mitgeteilt, zum Zwecke der Vereinfachung der Konzernstruktur eine Verschmelzung der BHS tabletop AG auf die BHS Verwaltungs AG durchzuführen und hat vorgeschlagen, Verhandlungen über den Abschluss eines entsprechenden Verschmelzungsvertrags mit der BHS tabletop AG aufzunehmen. Ferner hat sie in diesem Schreiben gemäß § 62 Absatz 5 Satz 1 UmwG i.V.m. § 327a Absatz 1 AktG an den Vorstand der BHS tabletop AG das Verlangen gerichtet, dass die Hauptversammlung der BHS tabletop AG innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BHS tabletop AG auf die BHS Verwaltungs AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.

Die BHS Verwaltungs AG und die BHS tabletop AG haben am 30. Juni 2020 den Verschmelzungsvertrag (UR Nr. F 3192/2020 des Notars Dr. Sebastian Franck, LL.M. in München) abgeschlossen. Nach diesem Verschmelzungsvertrag überträgt die BHS tabletop AG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung gemäß §§ 2 Nr. 1, 4 ff., 60 ff. UmwG auf die BHS Verwaltungs AG. Der Verschmelzungsvertrag enthält die Angabe nach § 62 Absatz 5 Satz 2 UmwG, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der BHS tabletop AG vorgesehen ist. Die Wirksamkeit des Verschmelzungsvertrags steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der nachfolgend zur Beschlussfassung vorgeschlagene Beschluss der Hauptversammlung der BHS tabletop AG gemäß § 62 Absatz 5 Satz 1 UmwG i. V. m. § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BHS tabletop AG auf die BHS Verwaltungs AG als Hauptaktionärin in das Handelsregister des Sitzes der BHS tabletop AG – mit dem Vermerk nach § 62 Absatz 5 Satz 7 UmwG, dass der Übertragungsbeschluss gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der BHS Verwaltungs AG wirksam wird – eingetragen wird.

Die Vorstände der BHS tabletop AG und der BHS Verwaltungs AG haben vorsorglich einen ausführlichen gemeinsamen schriftlichen Bericht über die Verschmelzung der BHS tabletop AG auf die BHS Verwaltungs AG gemäß § 8 UmwG erstattet.

Die BHS Verwaltungs AG hat mit konkretisierendem Verlangen vom 3. August 2020 die angemessene Barabfindung gemäß § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG i. V. m. § 327b Absatz 1 Satz 1 AktG, die den Minderheitsaktionären der BHS tabletop AG für die Übertragung ihrer Aktien auf die BHS Verwaltungs AG als Hauptaktionärin zu zahlen ist, auf EUR 9,83 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der BHS tabletop AG festgelegt.

Die BHS Verwaltungs AG hat in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der BHS tabletop AG gemäß § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG i. V. m. § 327c Absatz 2 Satz 1 AktG einen schriftlichen Bericht erstattet, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BHS tabletop AG auf die BHS Verwaltungs AG dargelegt und die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung erläutert und begründet wird (Übertragungsbericht). Demnach hat die BHS Verwaltungs AG die Höhe der Barabfindung auf der Grundlage einer Bewertung der BHS tabletop AG durch die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft festgelegt.

Zusammen mit dem konkretisierenden Squeeze-out-Verlangen und damit vor Einberufung der Hauptversammlung hat die BHS Verwaltungs AG zudem dem Vorstand der BHS tabletop AG eine Gewährleistungserklärung der Commerzbank AG mit Sitz in Frankfurt, gemäß § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG i. V. m. § 327b Absatz 3 AktG, vom 30. Juli 2020 übermittelt. Die Commerzbank AG hat damit die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der BHS Verwaltungs AG übernommen, den Minderheitsaktionären der BHS tabletop AG die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zuzüglich etwaiger gesetzlicher Zinsen nach § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG in Verbindung mit § 327b Absatz 2 AktG unverzüglich zu zahlen, nachdem sowohl der Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der BHS tabletop AG gemäß § 327a Absatz 1 AktG in das Handelsregister des Sitzes der BHS tabletop AG als auch die Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der BHS Verwaltungs AG eingetragen sind und damit der Übertragungsbeschluss wirksam geworden ist. Die Barabfindung ist nach § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG i. V. m. § 327b Absatz 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit einem jährlichen Zinssatz in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen.

Die Angemessenheit der von der BHS Verwaltungs AG festgelegten Barabfindung wurde durch die WEDDING & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, unter Hinzuziehung der Sachverständigen für Unternehmensbewertung Dr. Anke Nestler geprüft, die das Landgericht Nürnberg-Fürth durch Beschluss vom 9. April 2020 mit Korrektur vom 28. April 2020 auf Antrag der BHS Verwaltungs AG zum Übertragungsprüfer hinsichtlich der Angemessenheit der Barabfindung und zugleich durch Beschluss vom 21. April 2020 und Beschluss vom 28. April 2020 und vom 20. Mai 2020 auf Antrag der BHS Verwaltungs AG und der BHS tabletop AG als gemeinsamen Verschmelzungsprüfer ausgewählt und bestellt hat.

Die WEDDING & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, unter Hinzuziehung der Sachverständigen für Unternehmensbewertung Dr. Anke Nestler hat gemäß § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG i. V. m. § 327c Absatz 2 Satz 2 bis 4 AktG einen schriftlichen Bericht über das Ergebnis der Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung anlässlich der beabsichtigten Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der BHS tabletop AG auf die BHS Verwaltungs AG erstattet. Die WEDDING & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, unter Hinzuziehung der Sachverständigen für Unternehmensbewertung Dr. Anke Nestler kommt in diesem Barabfindungsprüfungsbericht zu dem Ergebnis, dass die von der Hauptaktionärin festgelegte Barabfindung angemessen ist. Die WEDDING & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, unter Hinzuziehung der Sachverständigen für Unternehmensbewertung Dr. Anke Nestler hat zudem vorsorglich gemäß §§ 60, 12 UmwG einen Prüfungsbericht über die Prüfung des Verschmelzungsvertrags zwischen der BHS Verwaltungs AG als übernehmender Gesellschaft und der BHS tabletop AG als übertragender Gesellschaft erstattet.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der BHS tabletop Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Absatz 5 Umwandlungsgesetz i.V.m. §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der BHS Verwaltungs Aktiengesellschaft mit Sitz in München (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 9,83 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der BHS tabletop Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin übertragen.“

Von der Einberufung der Hauptversammlung an können gemäß §§ 62 Absatz 5 Satz 3, Absatz 3 Satz 1, 63 Absatz 1 UmwG sowie § 62 Absatz 5 Satz 5 und Satz 8 UmwG i. V. m. § 327c Absatz 3 AktG die folgenden Unterlagen auf der Internetseite der BHS tabletop AG unter

https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptversammlung

und dort unter Hauptversammlung eingesehen werden:

der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;

der von der BHS Verwaltungs AG in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der BHS tabletop AG gemäß § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG, § 327c Absatz 2 AktG erstattete schriftliche Bericht über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BHS tabletop AG auf die BHS Verwaltungs AG und zur Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der festgelegten Barabfindung vom 3. August 2020 einschließlich seiner Anlagen;

der gemäß §§ 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG, 327c Absatz 2 Satz 2 und 4 AktG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Nürnberg-Fürth ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers WEDDING & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, unter Hinzuziehung der Sachverständigen für Unternehmensbewertung Dr. Anke Nestler, über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung vom 31. Juli 2020;

der Verschmelzungsvertrag zwischen der BHS Verwaltungs AG als übernehmender Gesellschaft und der BHS tabletop AG als übertragender Gesellschaft vom 30. Juni 2020;

die Jahresabschlüsse und die Lageberichte, die Konzernabschlüsse und die Konzernlageberichte der BHS tabletop AG für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019;

die Jahresabschlüsse der BHS Verwaltungs AG für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019;

der gemäß § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsamer Verschmelzungsbericht der Vorstände der BHS Verwaltungs AG und der BHS tabletop AG vom 3. August 2020;

der gemäß §§ 60, 12 UmwG vorsorglich erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Nürnberg-Fürth ausgewählten und bestellten gemeinsamen sachverständigen Prüfers WEDDING & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, unter Hinzuziehung der Sachverständigen für Unternehmensbewertung Dr. Anke Nestler, über die Prüfung des Verschmelzungsvertrags zwischen der BHS Verwaltungs AG und der BHS tabletop AG vom 31. Juli 2020;

die Gewährleistungserklärung der Commerzbank AG gemäß §§ 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG, 327b Absatz 3 AktG vom 30. Juli 2020.

Die Unterlagen werden auch während der ordentlichen Hauptversammlung der BHS tabletop AG am 22. September 2020 auf der Internetseite der BHS tabletop AG zugänglich sein.

Weitere Angaben und Hinweise

Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung führt zu einigen Modifikationen beim Ablauf der Versammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte. Daher bitten wir um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise, insbesondere zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Wahrnehmung der Frage- und Widerspruchsmöglichkeit.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 8.724.684,66 und ist in 3.412.800 nennwertlose Inhaberstückaktien eingeteilt. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 3.412.800.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur stimmberechtigten Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in Textform und in deutscher Sprache bei der Gesellschaft angemeldet haben. Das Recht der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) zur physischen Anwesenheit vor Ort sowie eine elektronische Teilnahme im Sinne von § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG ist ausgeschlossen.

Die Aktionäre haben neben der Anmeldung ihre Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu erbringen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 1. September 2020, 00:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens Dienstag, den 15. September 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein:

BHS tabletop AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter der vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären Anmeldebestätigungen sowie Informationen über den elektronischen Zugang für die virtuelle Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigungen sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung.

Auch im Falle einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; das heißt, Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und den Hinzuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Details zum passwortgeschützten Aktionärsportal der Gesellschaft

Ab dem 1. September 2020 steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.bhs-tabletop.de/Aktionaersportal

das passwortgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfügung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, können über das passwortgeschützte Aktionärsportal die virtuelle Hauptversammlung am 22. September 2020 live in Bild und Ton verfolgen.

Ferner können Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren über das passwortgeschützte Aktionärsportal ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben, elektronisch Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen, ändern oder widerrufen, Fragen einreichen und während der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung einlegen.

Die für die Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals erforderlichen individualisierten Zugangsdaten werden den Aktionären nach Zugang einer ordnungsgemäßen Anmeldung und einer ordnungsgemäßen Bescheinigung über den Anteilsbesitz, jeweils mit der Anmeldebestätigung zugesandt.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimme durch Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben.

Bevollmächtigte einschließlich bevollmächtigter Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können sich ebenfalls der Briefwahl bedienen.

Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation.

a)

Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann schriftlich unter Nutzung des auf der Anmeldebestätigung abgedruckten Briefwahlformulars erfolgen. Die Stimmabgaben per Briefwahlformular müssen bis spätestens Montag, den 21. September 2020, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen.

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c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675

b)

Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann ferner mittels elektronischer Kommunikation erfolgen. Zu diesem Zweck steht den Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, das passwortgeschützte Aktionärsportal unter der Internetadresse

https://www.bhs-tabletop.de/Aktionaersportal

zur Verfügung. Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal bitten wir die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten der per Post übersandten Anmeldebestätigung zu entnehmen. Mittels elektronischer Kommunikation ist die Stimmabgabe per Briefwahl (ebenso wie deren Änderung und Widerruf) noch am Tag der Hauptversammlung möglich, und zwar bis zum Beginn des Abstimmungsvorgangs in der Hauptversammlung am 22. September 2020.

Bitte beachten Sie, dass bei Stimmabgabe im Wege der Briefwahl mittels elektronischer Kommunikation über das Aktionärsportal eine anderweitige Briefwahl oder Vollmachts- und Weisungserteilung gegenstandslos ist.

Verfahren für die Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Die Gesellschaft bietet denjenigen Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und deren Bevollmächtigten, ferner an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu bevollmächtigen.

Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen in der Vollmacht verbindliche Weisungen für die Stimmrechtsausübung erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die betreffenden Weisungen bedürfen ebenso wie die Vollmacht der Textform; gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und der darin erteilten Weisungen sowie deren Änderungen.

Die Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts beschränkt. Aufträge zu Wortmeldungen oder Fragen, zum Stellen von Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.

Für die Bevollmächtigung kann das auf der Anmeldebestätigung aufgedruckte Formular zur Vollmacht- und Weisungserteilung an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter verwendet werden. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (sowie ggf. eine Änderung und der Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen) müssen der Gesellschaft bis spätestens Montag, den 21. September 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:

BHS tabletop AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie der Widerruf der Vollmacht oder eine Änderung der Weisungen können auch durch Erklärung über elektronische Kommunikation unter Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals erfolgen, das die Gesellschaft unter der Internetadresse

https://www.bhs-tabletop.de/Aktionaersportal

zur Verfügung stellt. Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal können die Aktionäre bzw. Ihre Bevollmächtigten der per Post übersandten Anmeldebestätigung entnehmen. Über das Aktionärsportal können Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn des Abstimmungsvorgangs in der Hauptversammlung am 22. September 2020 erteilt bzw. geändert oder widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass bei Erteilung von Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft durch Erklärung über elektronische Kommunikation unter Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals eine anderweitige Übersendung von Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter gegenstandslos ist.

Verfahren für die Stimmabgabe durch andere Bevollmächtigte

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, können auch andere Bevollmächtigte – zum Beispiel einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, oder einen anderen Dritten – bevollmächtigen, um ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung ausüben zu lassen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Bevollmächtigte können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, der dieser vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung versandten persönlichen Zugangsdaten erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden.

Auf die Vollmacht finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen daher der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut oder ein sonstiger Intermediär, noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine sonstige, einem Intermediär gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden.

Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder eines sonstigen Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen, einem Intermediär gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Person gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Das allgemeine gesetzliche Textformerfordernis findet bei diesen Vollmachtempfängern demgegenüber nach überwiegender Auffassung keine Anwendung. Die betreffenden Vollmachtempfänger setzen jedoch unter Umständen eigene Formerfordernisse fest. Einzelheiten sind ggf. bei dem jeweiligen Vollmachtempfänger zu erfragen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere der weiteren Bevollmächtigten zurückweisen.

Vollmachtformulare, die zur Vollmachtserteilung verwendet werden können, werden teilnahmeberechtigten Aktionären zusammen mit der Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung übersandt.

Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen. Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung, an welche insbesondere auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail erfolgen kann:

BHS tabletop AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Sofern nicht die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, gilt: Eine durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilte Vollmacht bzw. deren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf müssen der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens Montag, den 21. September 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.

Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung im Internet

Die gesamte Hauptversammlung wird am 22. September 2020 für Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten ab 11:00 Uhr (MESZ) mit Bild und Ton live übertragen. Die Live-Übertragung erfolgt über das passwortgeschützte Aktionärsportal unter der Internetadresse

https://www.bhs-tabletop.de/Aktionaersportal

Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal können die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten der per Post versandten Anmeldebestätigung entnehmen.

Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen, Fragen, Widerspruch (Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, Aktiengesetz, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m Satz 2 COVID-19-Maßnahmengesetz, § 245 Nr. 1 Aktiengesetz, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Maßnahmengesetz)

a)

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind.

Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich (ersatzweise auch in elektronischer Form gemäß § 126a BGB) mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis Samstag, den 22. August 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse bzw. E-Mail-Adresse zugehen:

BHS tabletop AG
Hauptversammlung
Ludwigsmühle 1
95100 Selb
Deutschland
per E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu Punkten der Tagesordnung (nebst Begründung) sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern zu übersenden, soweit entsprechende Wahlen auf der Tagesordnung stehen. Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung.

Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, einschließlich des Namens und Wohnorts bzw. Sitzes des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen und gegebenenfalls versehen mit den nach § 127 Satz 4 Aktiengesetz zu ergänzenden Inhalten, unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptversammlung

und dort unter „Hauptversammlung“ veröffentlichen. Dabei werden Gegenanträge und Wahlvorschläge berücksichtigt, die spätestens bis Montag, den 7. September 2020, 24:00 Uhr (MESZ), mit dem Nachweis der Aktionärseigenschaft bei der unter a) genannten Adresse bzw. E-Mail-Adresse eingehen. Die Gegenanträge und Wahlvorschläge können bis zu diesem Zeitpunkt auch per Telefax (nur: +49 9287 73-1114) übermittelt werden. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie Gegenanträge ohne Begründung werden nicht berücksichtigt. Die Gesellschaft kann auch noch unter bestimmten weiteren, in den §§ 126 bzw. 127 AktG näher geregelten Voraussetzungen von einer Zugänglichmachung ganz oder teilweise absehen oder Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und deren Begründungen zusammenfassen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Form- und fristgerecht bei der Gesellschaft zugegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge nach § 126 Absatz 1 AktG und Wahlvorschläge nach § 127 AktG werden als in der Hauptversammlung gestellt behandelt, sofern sie von Aktionären übersendet wurden, die sich fristgerecht angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben.

c)

Fragemöglichkeit der Aktionäre im Wege elektronischer Kommunikation nach § 1 Absatz 2 COVID-19-Maßnahmengesetz

Auf Grundlage des COVID-19-Maßnahmengesetzes ist den Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation einzuräumen. Ein Recht auf Antwort ist damit nicht verbunden.

Mit Zustimmung des Aufsichtsrats hat der Vorstand der BHS tabletop AG entschieden, dass den Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, bzw. ihren Bevollmächtigten für die diesjährige virtuelle Hauptversammlung gemäß § 1 Absatz 2 COVID-19-Maßnahmengesetzes eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt wird und Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind.

Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte können der Gesellschaft daher ihre Fragen nur bis Samstag, 19. September 2020, 24:00 Uhr (MESZ), im passwortgeschützten Aktionärsportal unter der Internetadresse

https://www.bhs-tabletop.de/Aktionaersportal

übermitteln. Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal können die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten der per Post übersandten Anmeldebestätigung entnehmen.

Nach diesem Zeitpunkt und insbesondere während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Er kann dabei insbesondere Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.

Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Beantwortung von Fragen der Name des Fragestellers nicht genannt wird.

d)

Widerspruch zur Niederschrift gemäß § 245 Nr. 1 Aktiengesetz, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Maßnahmengesetz

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet, der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen und ihr Stimmrecht ausgeübt haben, und ihre Bevollmächtigten, können ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter über das passwortgeschützte Aktionärsportal unter der Internetadresse

https://www.bhs-tabletop.de/Aktionaersportal

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift gemäß § 245 Nr. 1 Aktiengesetz, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Maßnahmengesetz erklären. Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über das passwortgeschützte Aktionärsportal ermächtigt und erhält die Widersprüche über das passwortgeschützte Aktionärsportal.

Internetseite, über die die Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz zugänglich sind

Die Einladung zur Hauptversammlung, die unter den Tagesordnungspunkten 1 und 6 genannten Unterlagen und die gemäß § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung können im Internet über den Link

https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptversammlung

und dort unter Hauptversammlung eingesehen werden.

Weiterhin wird während der virtuellen Hauptversammlung das Teilnehmerverzeichnis vor der ersten Abstimmung über das passwortgeschützte Aktionärsportal unter der Internetadresse

https://www.bhs-tabletop.de/Aktionaersportal

zur Verfügung stehen.

Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der Internetadresse

https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptversammlung

und dort unter Hauptversammlung bekannt gegeben.

Datenschutzhinweise für Aktionäre der BHS tabletop AG

Die BHS tabletop AG legt großen Wert auf Datenschutz und die Wahrung der Privatsphäre. Im Zusammenhang mit der Durchführung der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung erhebt und verarbeitet die BHS tabletop AG personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und/oder deren Bevollmächtigten. Die diesbezüglichen Datenschutzhinweise können im Internet über den Link

https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptversammlung

und dort unter Hauptversammlung eingesehen werden. Daneben haben Sie die Möglichkeit, die Datenschutzhinweise auch bei der Gesellschaft unter folgender Adresse bzw. E-Mail-Adresse anzufordern:

BHS tabletop AG
Hauptversammlung
Ludwigsmühle 1
95100 Selb
Deutschland
per E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de

 

Selb, im August 2020

BHS tabletop AG

Der Vorstand

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