Stemme AG – Hauptversammlung 2018

Stemme AG

Strausberg

Hauptversammlung

Einladung an die Aktionäre unserer Gesellschaft
zur ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, den 15. Juni 2018, um 10.00 Uhr

im
Zieher Business Center
Rosenstraße 2
10178 Berlin

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

2.

Mitteilung über den Jahresfehlbetrag

Vorstand und Aufsichtsrat teilen der Hauptversammlung mit, dass für das Geschäftsjahr 2017 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von € 6.965.771,25 ausgewiesen ist. Eine Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses entfällt damit.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Hanseatische Prüfungs- und Beratungsgesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kontor Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.

6.

Satzungsänderung

In § 4 der Satzung ist der bisherige Absatz 2 zur Schaffung neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2014/I nach teilweiser Ausnutzung) wegen Ablauf der Frist überholt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor zu beschließen, den § 4, Absatz 2 der Satzung wegen Zeitablaufs zu streichen.

7.

Mitteilung über Veränderungen im Aufsichtsrat und Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds

Der Aufsichtsrat der Stemme AG besteht nach § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die alle von der Hauptversammlung gewählt werden. An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden.

Die Amtszeit der von der Hauptversammlung am 19. Juni 2017 gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

Herr Klaus-Harald Fischer hat durch Erklärung vom 31. März 2018 sein Aufsichtsratsmandat vor Ablauf seiner Amtszeit mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am 15. Juni 2018 niedergelegt.

Herr Hansjörg Stähle, von der Hauptversammlung gewähltes Ersatzmitglied für den Aufsichtsrat, hat durch Erklärung vom 9. April 2018 sein Mandat vor Ablauf seiner Amtszeit mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am 15. Juni 2018 niedergelegt. Er steht damit für ein Nachrücken in den Aufsichtsrat nicht mehr zur Verfügung.

Um die satzungskonforme Personalstärke des Aufsichtsrates ab dem Ende der Hauptversammlung am 15. Juni 2018 sicher zu stellen, schlägt der Aufsichtsrat deshalb vor,

Herrn Miguel Leitmann
wohnhaft in Estoril, Portugal
Unternehmer

mit Wirkung zum 15. Juni 2018 ab dem Ende der Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit, also bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, als neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.

Herr Leitmann ist seit März 2018 Aktionär der Stemme AG, indem er von der Investitionsbank des Landes Brandenburg alle Aktien erwarb, die diese zuvor an der Stemme AG gehalten hat.

8.

Vergütung des Aufsichtsrates

Gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung darf die Hauptversammlung den Mitgliedern des Aufsichtsrates eine feste Vergütung bewilligen. Die Vergütung soll der besseren Planung halber bis einschließlich für das Geschäftsjahr 2020 festgelegt werden, also für das Jahr, das der Neuwahl des Aufsichtsrates vorausgeht. Für das Geschäftsjahr 2016 wurde der Aufsichtsrat in gleicher Höhe wie im vorangegangenen Jahr bereits nach der Hauptversammlung 2017 vergütet, die über dessen Entlastung für 2016 entschieden hat.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor zu beschließen:

Für die Geschäftsjahre 2016 bis 2020 erhalten zeitanteilig entsprechend der auf das Geschäftsjahr bezogenen Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat

der Vorsitzende eine Vergütung von 20.000,00 € pro Jahr

die übrigen Mitglieder eine Vergütung von jeweils 15.000,00 € pro Jahr

zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Vergütung ist jeweils nach Beendigung der Hauptversammlung fällig, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das betreffende Geschäftsjahr beschlossen hat.

9.

Genehmigte Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen (Genehmigtes Kapital 2018/I)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

1.

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31. Dezember 2021 durch Ausgabe von bis zu 1.209.181 neuen nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 1.236.488,64 zu erhöhen. Zum Bezug der neuen Aktien sind diejenigen Aktionäre der Stemme AG berechtigt, die bis zum 31. Dezember 2020 gegenüber der Gesellschaft Forderungen aus Darlehen, einschließlich daraus resultierender Zinsansprüche, geltend machen können, um deren Forderungen gegen die Gesellschaft in Eigenkapital umzuwandeln. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien darf den Wert von 5,00 € je Aktie nicht unterschreiten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.

2.

In § 4 der Satzung wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt:

„2. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31. Dezember 2021 durch Ausgabe von bis zu 1.209.181 neuen nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 1.236.488,64 zu erhöhen. Zum Bezug der neuen Aktien sind diejenigen Aktionäre der Stemme AG berechtigt, die bis zum 31. Dezember 2020 gegenüber der Gesellschaft Forderungen aus Darlehen, einschließlich daraus resultierender Zinsansprüche, geltend machen können, um deren Forderungen gegen die Gesellschaft in Eigenkapital umzuwandeln. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien darf den Wert von 5,00 € je Aktie nicht unterschreiten. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.
(Genehmigtes Kapital 2018/I)“

10.

Sonstiges

Ausgelegte Unterlagen

Die Aktionäre können die folgenden Unterlagen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Stemme AG, Strausberg, einsehen:

Festgestellter Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017

Lagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Bericht des Vorstands gemäß § 186 Abs. 4, S. 2 AktG zu dem unter TOP 9 vorgeschlagenen Bezugsrechtsausschluss und zur Begründung des Ausgabebetrages

Die Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung sind alsbald nach deren Einberufung im Internet unter

http://www.stemme.com/investor-relations

unter dem unter dem Punkt „Hauptversammlung 2018“ zugänglich.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen. Alle Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung aus.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 11. Juni 2018 bei der Gesellschaft oder bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einem Notar hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Im Fall der Hinterlegung von Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens am 14. Juni 2018 bei der Gesellschaft einzureichen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind auch diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor dem Beginn der Hauptversammlung durch Vorlage ihrer Aktien oder durch Vorlage der Hinterlegungsbescheinigung beim Vorstand der Gesellschaft legitimieren.

Stimmrechtsvertretung

Wir weisen unsere Aktionäre darauf hin, dass sie ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen können. Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung werden wir unseren Aktionären mit Zusendung der Einladung per E-Mail (soweit bekannt) und auf der Homepage der Stemme AG mitteilen.

 

Strausberg, im Mai 2018

Stemme AG

Der Vorstand

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