Shirtinator AG – Hauptversammlung 2018

Shirtinator AG

München

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden ein zu der am 11. Juni 2018 um 11:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Shirtinator AG, Infanteriestr. 19/Geb. 3, D-80797 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung mit folgender Tagesordnung:

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017, des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Die vorgenannten Unterlagen liegen seit Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht aus. Zu diesem Tagungsordnungspunkt ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hätte, liegen nicht vor.

TOP 2:

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der im Jahresabschluss der Shirtinator AG ausgewiesene Bilanzgewinn des am 31.12.2017 beendeten Geschäftsjahres in Höhe von 168.667,85 EUR ist wie folgt zu verwenden:

• Vortrag auf neue Rechnung EUR 168.667,85
TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Den Mitgliedern des Vorstands der Shirtinator AG wird Entlastung für das am 31.12.2017 beendete Geschäftsjahr erteilt.“

TOP 4:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Shirtinator AG wird Entlastung für das am 31.12.2017 beendete Geschäftsjahr erteilt.“

TOP 5:

Neuwahl sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats sowie Wahl eines Ersatzmitglieds

Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet laut Satzung mit Ablauf der Hauptversammlung am 11. Juni 2018. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und besteht nach § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

Frau Justine Wonneberger, Finanzvorstand der Ecommerce Alliance AG, wohnhaft in München;

Herrn Manfred Danner, Vorstand/COO der Ecommerce Alliance AG, wohnhaft in Moos (Niederbayern);

Herrn Florian Stadler, Geschäftsführer der ARThenic GmbH, wohnhaft in München.

Die Bestellung erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Der Aufsichtsrat schlägt weiter vor, gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern

Herrn Daniel Wild, Vorstandsvorsitzender der Ecommerce Alliance AG, wohnhaft in München

zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats mit der Maßgabe zu wählen, dass Herr Daniel Wild Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft wird, wenn eines der drei vorstehend vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Herr Daniel Wild soll nach dem Eintritt eines Ersatzfalles seine Stellung als Ersatzmitglied für diejenigen übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates wiedererlangen, für die er als Ersatzmitglied bestellt wurde, wenn und sobald die Hauptversammlung für das ausgeschiedene und von Herrn Daniel Wild ersetzte Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl vorgenommen haben wird.

Aktionäre können sich bei der Teilnahme und Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht kann schriftlich, fernschriftlich, insbesondere durch Telefax oder per E-Mail (E-Mail: mbauer@shirtinator.com) erteilt werden. Soweit uns eine Vollmacht nicht auf anderem Weg vorab zugeht, bitten wir Bevollmächtigte, eine im Original unterschriebene Vollmacht zu Beginn der Hauptversammlung dem Vorstand zu übergeben. Firmenvertreter werden gebeten eine aktuelle Kopie des Handelsregisterauszugs vorzulegen.

Wenn Sie Anträge stellen möchten, bitten wir Sie um Übersendung an die Gesellschaft an die Adresse Shirtinator AG, z. Hd. Frau Melanie Bauer, Infanteriestr. 19/Gebäude 03, D – 80797 München oder per E-Mail an mbauer@shirtinator.com.

 

München, im Mai 2018

Der Vorstand

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