SBF AG
Leipzig
ISIN: DE000A2AAE22
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 3. Juli 2018
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Dienstag, den 3. Juli 2018, um 10:00 Uhr in die Räumlichkeiten der Bayerischen Börse, Karolinenplatz 6, 80333 München, Einlass ab 9:30 Uhr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SBF AG für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats Die zuvor genannten Unterlagen sind im Internet unter
abrufbar. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt und damit festgestellt hat. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 985.583,67 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstandsmitgliedern Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Schneider + Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung Dresden zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. |
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6. |
Beschlussfassung über die Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Aufsichtsratsvergütung gemäß § 15 der Satzung von derzeit 10 T€ p.a. auf 20 T€ p.a. je Aufsichtsratsmitglied ab dem Geschäftsjahr 2018 zu erhöhen, wobei gemäß § 15 der Satzung der Vorsitzende das Doppelte erhält. |
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7. |
Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrates Die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 3. Juli 2018, so dass eine Neuwahl des Aufsichtsrats erforderlich ist. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:
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Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 19 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung in englischer oder deutscher Sprache in Textform angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Zum Nachweis genügt eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des12. Juni 2018, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag) zu beziehen. Der Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 26. Juni 2018, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:
AEB AG Sautterweg 5 70565 Stuttgart Fax 0711/715 90 99 E-Mail: hv@aeb-ag.de |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung wird mit den Eintrittskarten übersandt und findet sich auch unter der Internetadresse www.sbf-ag.com unter dem Link „Investor Relations, Hauptversammlung“. Gerne übermitteln wir auf Verlangen in Textform jeder stimmberechtigten Person ein Vollmachtsformular. Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an eine der folgenden Adressen der Gesellschaft:
SBF AG z. Hd. des Vorstands Zaucheweg 4, 04316 Leipzig Telefax: +49 (341) 65234 199 Via E-Mail an: info@sbf-ag.com |
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die speziellen Bestimmungen in § 135 AktG, insbesondere bezüglich der Form der Erteilung der Vollmacht. Bitte beachten Sie auch die von den Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen gleichgestellten Personen und Institutionen insoweit gegebenenfalls vorgegebenen Regelungen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären:
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:
SBF AG z. Hd. des Vorstands Zaucheweg 4, 04316 Leipzig Telefax: +49 (341) 65234 199 Via E-Mail an: info@sbf-ag.com |
Fristgerecht unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG den anderen Aktionären im Internet unter der Adresse
http://www.sbf-ag.com |
unverzüglich zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der angegebenen Internetadresse veröffentlicht.
Leipzig, im Mai 2018
SBF AG
Der Vorstand
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte
AEB AG
z. Hd. Herrn Gaebler
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Fax 0711/ 715 90 99
E-Mail: hv@aeb-ag.de.