MalvaCon AGNürnbergEinladung zur HauptversammlungDie Aktionäre der MalvaCon AG, Sitz Nürnberg, werden hiermit zu der amDienstag, den 17. Juli 2018 um 15:00 Uhrim „Steigenberger Hotel am Kanzleramt“
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
Teilnahme an der Hauptversammlung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle zum Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahme- und Stimmrecht setzt demgemäß auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht.
Alle Aktionäre haben die Möglichkeit, die Ausübung der Aktionärsrechte einem Bevollmächtigten zu übertragen. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich um einen Mitaktionär oder um eine Person des Vertrauens handeln. Die Vollmacht muss spätestens bei der Registrierung am Tag der Hauptversammlung in Textform vorgelegt werden.
Steht eine Aktie mehreren Berechtigten (z.B. GbR, OHG) zu, so können diese die Rechte aus der Aktie nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben.
Unterlagen:
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft liegen seit der Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 zur Einsicht der Aktionäre aus.
Nürnberg, den 12. Juni 2018
MalvaCon AG
Der Vorstand