ENDOR Aktiengesellschaft
Landshut
ISIN DE0005491666
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre der ENDOR AG, Landshut, zur
Ordentlichen Hauptversammlung
ein, die
am 24.08.2018 um 10:00 Uhr
in der Tafernwirtschaft – Hotel Schönbrunn
Schönbrunn 1, 84036 Landshut
stattfindet.
Für die Hauptversammlung gilt nachfolgende Tagesordnung.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 mit Lagebericht des Vorstands und Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017 |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Bestellung des freiwilligen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Schlecht und Collegen audit GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Barer Straße 7, 80333 München zum freiwilligen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. |
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5. |
Neuwahl des Aufsichtsrates Die Amtszeit der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat muss deshalb neu gewählt werden. Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1, 4 DrittelbG i.V.m § 10 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:
Die vorgeschlagenen Mitglieder haben die nachfolgend aufgeführten Mitgliedschaften und Positionen in weiteren Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Andreas Potthoff: Richard Rösener: Uto Baader: Hinderungsgründe nach §§ 100, 105 AktG sind im Übrigen nicht bekannt. Die Bestellung erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. |
Landshut, den 12.07.2018
Der Vorstand
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihren Anteilsbesitz durch eine von dem Depot führenden Institut in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bestätigung nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 3. August 2018 zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der Adresse
ENDOR AG
Seligenthaler Str. 16
84034 Landshut
Fax: +49 (0) 871 9221221
bis spätestens zum 17. August 2018 zugehen.
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Vollmachten können schriftlich und per Fax erteilt werden. Ein entsprechendes Vollmachtsformular befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte.
Anträge nach §§ 126, 127 AktG sind an die ENDOR AG, z.Hd. des Vorstands, Seligenthaler Straße 16, 84034 Landshut, zu übersenden. Ordnungsgemäße und rechtzeitig in der Frist des § 126 AktG eingegangene Anträge werden im Internet unter
www.endor.ag
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Landshut, im Juli 2018
ENDOR AG
Der Vorstand