HANDWERKSBAU NIEDERRHEIN, AKTIENGESELLSCHAFT – Ordentliche Hauptversammlung ( am Mittwoch, 12. Juni 2024, 11.00 Uhr)

HANDWERKSBAU NIEDERRHEIN, AKTIENGESELLSCHAFT

Düsseldorf

Einladung

zu der am

Mittwoch, 12. Juni 2024, 11.00 Uhr,

stattfindenden ordentlichen

Hauptversammlung

in Düsseldorf,
Van der Valk Airporthotel, Am Hülserhof 57

 

Tagesordnung

1.

Eröffnung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates

2.

Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2023

3.

Bericht des Aufsichtsrates

4.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023

5.

Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer

6.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

7.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

8.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

9.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

10.

Beschlussfassung über die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern

Bitte senden, faxen oder mailen Sie den ausgefüllten gelben Teilnahmebogen bis zum 07.06.2024 an die Handwerksbau Niederrhein AG. Die Faxnummer lautet 0211 /​ 30 06 35-25 oder per E-Mail an

mueller@handwerksbau.com

Vorschläge zur Beschlussfassung:

Punkt 6: Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023
von insgesamt EUR 857.693.86
auf das dividendenberechtigte Aktienkapital in Höhe von EUR 1.020.000,–
eine Dividende von 50% zu zahlen EUR 510.000,00
in andere Gewinnrücklagen einzustellen EUR 347.000,00 EUR 857.000,00
den verbleibenden Rest von EUR 693,86
auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Auszahlungsanspruch ist fällig am 18. Juni 2024.
Punkt 7: Aufsichtsrat und Vorstand schlagen Entlastung vor.
Punkt 8: Aufsichtsrat und Vorstand schlagen Entlastung vor.
Punkt 9: Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V., Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.
Punkt 10: Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Bezüge für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat sowie für die Mitgliedschaft in Ausschüssen ab dem Jahr 2025 nicht mehr in Form von Sitzungsgeldern, sondern als Festvergütung zu erstatten.

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 sowie die Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates liegen in der Geschäftsstelle der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.

Zur Teilnahme und Abstimmung an der Hauptversammlung ist jeder durch das Aktienbuch als Inhaber von Namensaktien ausgewiesene Aktionär berechtigt, der seine Teilnahme an der Hauptversammlung spätestens am fünften Kalendertag vor der Hauptversammlung, also bis zum 7. Juni 2024, schriftlich angemeldet hat.

Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht teilnehmen können, bitten wir, einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und zu entsenden. Wir empfehlen, die örtliche Kreishandwerkerschaft oder den Vertreter der Handwerkskammer Düsseldorf zu beauftragen.

Gemäß § 13 Ziffer 3 der Satzung ist die Hauptversammlung beschlussfähig, wenn die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist.

Sollte die Hauptversammlung nicht beschlussfähig sein, weil satzungsgemäß nicht mindestens die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist, so findet am gleichen Tag an gleicher Stelle um 12 Uhr eine Hauptversammlung mit der gleichen Tagesordnung statt, die ohne Rücksicht auf die Höhe des vertretenen Grundkapitals beschlussfähig ist.

 

Düsseldorf, 8. April 2024
Volmerswerther Straße 79

Handwerksbau Niederrhein
Aktiengesellschaft

DER VORSTAND

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