Capital One AG

Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Capital One AG

Datum: 17.12.2018

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 21. September 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Capital One AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Capital One AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

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